Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1938/39 (1938)

A.  Organisation
der  Technischen  Hochschule.
Die  Organisalion  bet  Hochschule  beruht  auf  ihrer  Verfassung  vom
26.  Juli  »921  und  der  Verordnung  des  Kultministeriums  von,  25.  Novemkr
  »ozz.
Die  Hochschule  ist  dem  Kultministerium  unmittelbar  unterstellt.
Der  Rektor  ist  der  Führer  der  Hochschule.  Die  Angelegenheiten  der  Abteilungen ­
  verwalten  die  AbleilnngSvorstände.  Dem  Rektor  steht  der  Senat
beratend  zur  Seite,  den  Abteilung-vorständen  der  bei  jeder  Abteilung  bestehende ­
  Abteilungöaugschiiß.

I.  Zweck  und  Gliederung.  Lehrkräfte.
Die  Technische  Hochschule  hat  die  Ausgabe,  die  Studierenden  wissenschastlich
  und  künstlerisch  auszubilden  und  dnrch  Forschung,  Lehre  und  schöpferische
Tätigkeit  Wissenschaft  und  Künste  zu  pflegen.
Sic  gliedert  sich  in  die  5  Abteilungen  für
«.  Allgemeine  Wissenschaften:
2.  Architektur;
3.  Bauiugenicurwcse»:
4.  (5Henne;
5.  Maschiueiüugeuieurwesen.  Elektrotechnik  und  Luftfahrt.
Die  Lehrkräfte  bestehe,,  aus:
ordentlichen  Professoren,
außerordentlichen  Professoren.
Dozenten,
Lehrbeauftragten.
Zur  Unterstützung  der  Professoren  werden  nach  Bedürfnis  Assistenten
sowie  technische  Beamte  und  sonstige  Hilfskräfte  bestellt.
II.  Einteilung  des  Studienjahrs.
Das  Studienjahr  umfaßt  die  Zeit  von,  1.  April  bis  31.  März.  Es  be>
steht  ans  einem  Sommerseiuester  und  einem  Wintersemester.
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Die  persönlichen  Anmeldung-n  zur  Aufnahme  in  die  Hochschule  werden ­
  eutgegengenommen:
für  das  Somnierscinester  1938  vom  >4.  März  bis  8.  April.
für  das  Wintersemester  '9.38/39  voraussichtlich  vom  20.  Oktober  bis
,o.  November.
Beginn  der  Vorlesungen:
im  Sommersemester  am  >.  April,
im  Wintersemester  voraussichtlich  a,»  1.  November.
Ende  der  Vorlesungen:
im  Soinincrskniester  am  30.  Juni,
für  das  Wintersemester  wird  Zeitpunkt  „och  bestiinink.
Vorlesung--  und  übungsfrei  bleiben  die  allgemeinen  Feiertage,  der  Jahres,
rag  der  nationalen  Erhebung  (30.  Januar)  und  der  Ostcrsanistag.
Allgemeine  Feiertage  sind:  Der  1.  Mai  als  der  nationale  Feiertag  des
deutschen  Volkes.  Neujahrslag,  Karfreitag.  Ostermontag.  Himmelfahrtslag,
  Pfingstmontag,  der  Bußtag  am  Mittwoch  vor  dem  letzten  Trinitatis,
sonntag  ('6.  Nov.)  und  der  erste  und  zweite  Weihnachlstag.
III.  Ausnahmebestimmungen.
1.  Allgemeines.
Die  Besucher  der  Technischen  Hochschule  gliedern  sich  in  Slndenlen  mit
großer  oder  kleiner  Matrikel  und  Hörer.
Für  die  Technische  Hochschule  Stuttgart  ist  keine  Gludeutenhöchstzisfcr
festgesetzt.  Die  Einschreibung  ist  während  der  Jmniatrikiilatioiisfrist
s.  oben  —  persönlich  zu  erledige».
N»r  in  Ausnahmcsällen  (Krankheit,  praktische  Arbeit  usw.)  kann  eine
schriftliche  Willenserklärung  abgegeben  werden,  die  jedoch  gleichfalls
bis  zum  Ablauf  der  Jiniiialrlkulati'onofrlst  vorliege»  muß.
Desgleichen  iiiüsscn  während  dieser  Zeit  alle  Skndierenden.  die  die  Hochschule
  nicht  gewechselt  haben,  ihre  Rückmeldung  dnrch  Abgabe  eines  Rück-Meldescheines
  persönlich  vornehmen.
Die  Studenten  sind  verpflichtet,  bei  der  Hochschule,  bei  der  sie  erstmalig
eingeschrieben  wurden,  mindesteiis  3  Semester  zu  verbleiben.
            
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