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«1) Mit Begabtenprüfung»):
Hervorragend begabte 'Personen, die die ./Prüfung für die Zulassung
zum Studium ebne Reifezeugnis"») gemäß Erlas, des Reicksministers
für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung vom 8. August 1938 —
W. 2. 2670 lb) Cr I N usw. — erfolgreich bestanden haben. Zu dieser
Begabtenprüfung werden nur solche Personen zugelassen, die nicht
unter 25 Jahre alt sind, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und durch besondere llmstände verhindert »varen. die ordentliche
Reifeprüfung oder die Eonderreifeprüfung abzulegen.
Mit Borstudienausbildung (Langemarcksttidium):
Befähigte Personen im Alter von 17 -24 Jahren, die zum Langemarck-
studium zugelassen wurden und nach einer 1'/, jährigen Vorbereitung
die Begabtenprüfung — >) und *) — bestanden haben.
Die AuSbildungskostcn sowie die Kosten für das anschließende Studium sön
nen bis zur vollen Höhe vom Reichsstudenlenwerk übernommen werden.
Persönliche Bewerbungen für das Langemarckstudium sind nicht möglich.
Die Vorschläge erfolgen durch die NSDAP und ihre Gliederungen sowie
durch die Wehrmacht. Die Grundsätze des Langemarckstudiums gipfeln in
Au-lcsc und Erziehung füberdurchschnülliche Begabung, hervorragende Hal
tung. politische Betätigung, körperliche Gesundheit usw.). Näheres hierüber
ist bei der Reichsstudentenführung. Leiter dco Langemarckstudiumo. Berlin.
Ebarlonenburg 2. Hardcnbergstr. A4 oder beim Lehrgang Stuttgart des
Langeuiarckstuviums zu erfahren.
Aufnahmcpapiere und «Bedingungen
Neueintretende haben bei der persönlichen 'Anmeldung auf dem Sekretariat
(Zimmer 55a) folgende Papiere in Urschrift vorzulegen:
1. Reifezeugnis bzw. sonstige Zeugnisse, die zum Studium berechtigen
(s. oben).
2. Geburtsschein.
3. von Minderjährigen: die väterliche oder vormundschaftliche Einwilli«
gungserklärung zum Studium (auf Vordruck),
4. polizeiliches Führungszeugnis (nicht erforderlich, wenn das Studium
anschließend an den Besuch der höheren Schule usw., an den Arbeits«
dienst oder an den Wehrdienst aufgenommen wird).
u) Die .»ntlichcn Bestimmungen „Das Studium ohne Reifezeugnis an den de»,,
scheu Hochschulen' sind von der Weidmann'sche» Berlagvbnchhandlung. Berlin
SW 6H. zum Preis von 95 Pfg. z» erhalten; ein Auüzug an« der PrüfungSord«
nuug mir den württ. AuSführungVbestimmungen kann vom Hochschul'Sckrerariar
bezogen werden.
«) Antrage find mit den erforderlichen Unterlagen zu richten an den Bor.
sitz« de« Prüfungsausschusses für die Zulassung zum Studium ohne Rcisczeug«
ni« beim Kultminisierium. Stuttgart«R. Azcnbcrgstr. 14.
5. Nachweis über den geleisteten Arbeitsdienst
Voraussetzung für den Besuch der Hochschule ist die Ableistung des
'Arbeitsdienstes vor Beginn des Studiums. 'Abiturienten, die studieren
wollett. tverden daher vor Einberufung ihres GeburlSjahrganges in
den 'Arbeitsdienst aufgenommen; außerdem ist ihre Einstellung in de»
'Arbeitsdienst unmittelbar im 'Anschluß an den Besuch der höheren
Schule, also für daS Lommerhalbjabr. möglich. Die Meldung bat rcchr>
zeitig bei dem zuständigen RAD-Meldeamt zu erfolgen. Zeitlich ar-
beitSdicnstuntaiiglichc Abinirienteu (-lnnm) können zunächst für 3 Se
mester immalrikulier, werden. Dauernd Arbeilvdienstuntauqliche ha
ben «ich wegen der 'Ableistung des studentischen Ausgleichsdienstcs mit
der Rcichsstudemenfübrung in Verbindung zu jenen. und zwar Abi.
turienlen mit dem Sozialpolitischem Amt.Abteilung 2lrbeirs«. Wehr- und
'Ausgletchsdicnst, Berlin W 35. Friedrich-Wilhelm-Str. 22. 'Abiturien
tinnen mit dem Sozialpolitische«» AnU. Abteilung Betreuung und För
derung für Studentinnen. Eharlottenburg 2. Hardcnbergstr. 24.
6. Nachweis der Staatsangehörigkeit >durch Wehrpaß oder sonstige Ur
kunden). Volksdeutsche mir fremder Staatsangehörigkeit haben außer
dem einen nach de», l. 'April 1940 ausgestellten blauen Ausweis des
Bundes auf,endeuischer Studenten vorzulegen.
7. Nachweis der deulschblüt gen Abstammung (aus Vordruck) durch Vorlage
der entsprechenden Urkunden bis einschließlich der über die beiderseitigen
Großeltern (bei Verheirateten auch für den Ehegatten). Bei Zugehörig
keit zur NSDAP.. HA.. SS.. NSKK.. NSFK.. HI. und BDM.
genügt die Vorlage der endgültigen Mitgliedsausweise und die Ver
sicherung. daß de», Studierenden keine Unistände bekannt sind, die auf
eine ntchlarifche Abstammung schließen lassen. Das gleiche trifft zu
für Wehrmachtsangehörige, die mindestens zum Unteroffizier besör«
derl wurden. Hier genügt die Vorlage des Wehrpasses mit der darin
vermerkten Beförderung und die vorgenannte Versicherung.
8. Abgangszeugnisse (bzw. AbgangSvermcrk) sämtlich« schon etwa be
suchter Hochschulen mit den Bescheinigungen über erfolgte Pflichtunter,
suchungen. der Postkarte über die Rcichsnummer und der Grundkarte
über die Leibesübungen.
9. Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vorpraris (f. S. 18)
mit Wcrkarbeitöbücher. •*
10. 3 Lichtbilder, davon ist I Bild im Belegbuch Seile 1 anzubringen.
Bilder in Uniform find u,»zulässig.
11. Die sonstigen, bei der Hausverwaltung des Hauptgebäudes (Zim
mer II) für die Einschreibung «dal,licken Vordrucke, die ausgefüllt
bei der Anmeldung auf dem Sekretariat (Zimmer 55«) einzureichen