Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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Über die Zulassung als Gasthörer entscheidet der Rektor. Er kann die 
Zulassung von der Zustimmung derjenigen Hochschullehrer abhängig 
machen, deren Vorlesungen der Antragsteller zu besuchen beabsichtigt. 
Die Zulassung als Gasthörer erfolgt in der Regel für l Semester; eine 
Verlängerung für iiichrerc Semester ist möglich. 
Personen die den Vorschriften der Immatrikulation genügen und die, 
ohne bisher eine staatliche oder akademische Prüfung bestanden zu 
haben, das Studium lediglich zum Zwecke der Ablegung einer dieser 
Prüfungen betreiben, werden als Gasthörer nicht zugelassen. 
Ein Vollstudium wird Gasthörern nicht gestattet; ein solches ist in der 
Regel anzunehmen, wenn mehr als 12 Wochenstunden belegt werden. 
Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich; Anträge 
diesbezüglicher Art sind schriftlich an den Rektor einzureichen. 
Die Gasthörer unterstehen der Disziplin der Hochschule nur in Bezug 
auf die Einhaltung der Ordnung beim Besuch der Vorlesungen. 
li. Ausländer 
1. Vorbedingung für die Zulassung jedes Ausländers ist, daß sein Hei- 
niatstaat Gegenseitigkeit gewährt, d. h.. daß an seinen Hochschulen die 
deutschen Reifezeugnisse in gleichem Umfang wie die entsprechenden 
inländischen Zeugnisse als ausreichender Nachweis der Vorbildung für 
die Zulassung ailerkannt werden. 
Über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse und über die Aner 
kennung der Semester, die an ausländischen Hochschulen verbracht sind, 
wird stets erst nach Vorlage der Zeugnisse mit beglaubigter deutscher 
Übersetzung entschieden. 
Uber die Zulassung zum Studium entscheidet der Reichsminister für 
Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung. Der Bescheid über die Zu 
lassung wird dem Antragsteller, schriftlich initgeteilt. Es wird dringend 
empfohlen, die Reise erst dann anzutreten, wenn der Antragsteller den 
Zulassungsbescheid erhalten hat. 
Allen Anfragen ist ein mit der 'Anschrift des Antragstellers versehener 
Briefumschlag mit internationalem Aniwortfchein für die Antwort bei 
zufügen. Auch auf dem Antrag selbst must die Anschrift des Antrag 
stellers mit deutlicher Schrift angegeben werden. Dabei ist der 
Familienname zu unterstreichen. 
2. Das Ausnahmegesuch ist in deutscher Sprache abzufassen und darin an 
zugeben, welche Fachrichtung zum Studium gewählt, und ob Auf 
nahme als Student mit großer oder kleiner Matrikel oder Gasthörer 
ls.S. 11 —15) gewünscht wird. Es ist spätestens I Monat vor Beginn des 
Semesters schriftlich an den Rektor der Technischen Hochschule einzu 
reichen. Außerdem ist beizufügen: 
a) Reifezeugnis in Urschrift und beglaubigter deutscher Übersetzung, 
Ir) etwaige Abgangszeugnisse von deutschen oder ausländischen Hoch 
schulen, 
c) ei» selbstgeschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache (mit Angabe 
des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und der Konfession). 
<>) Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vorpraxis ls. 
unten S. 19), 
e) polizeiliches Führungszeugnis, sofern sich das Hochschulstudium nicht 
unmittelbar an den Besuch der Mittel- (höheren) Schule anschlicht, 
f) amtlich beglaubigte Bescheinigung, in der sich der Vater oder Vor 
mund verpflichtet, die durch daö Studium des Sohnes oder Mündels 
einstehenden Kosten zu tragen. 
g) nötigenfalls der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deuischett 
Sprache. Die Vorlegung einer Bescheinigung dieser Sprachkeunt- 
nisse bleibt vorbehalten, 
li) eine Erklärung deö Antragstellers, daß er nicht Jude ist'). 
Fremdsprachliche Zeugnisse sind in gleichlautender deutscher Übersetzung ein 
zureichen. 
Beim Eintritt in die Hochschule find ferner der Reisepaß sowie die oben unter 
> 10 und I I verzeichneten Nachweise vorzulegen. 
An- und Abmeldung 
'Anmeldung (Gebührcn.uizahlung und Einschreibung). Alle Studierenden ha 
ben sich zu Beginn eines jeden Semesters innerhalb der hierfür vorgesehenen 
Frist einschreiben zu lassen. Hierbei ist folgendes zu beachten (siehe auch 
das oben unter l II erwähnte Merkblatt): 
Die von allen Studierenden unter Vorlage des Belegbuchs und des Ge- 
bührenblattS zu leistende Anzahlung auf das Kolleggeld hat innerhalb der 
Einschrcibefrist aus der Kasse. Hauptgebäude Zimmer ü8 (geöffnet täglich 
von 10 12 Uhr), zu erfolgen. Ohne vorherige Leistung einer Anzahlung ist 
die Einschreibung nicht möglich. Nach Leistung der Anzahlung begibt sich 
der Studierende mit den ausgefüllten Meldepapieren aus das Sekretariat 
zur eigentlichen Einschreibung (Hauptgebäude Zimmer 55a). Das Sekre 
tariat ist während der Einschrcibcsristen zur Entgegennahme von Rückmel 
dungen täglich von 10 12 Uhr und zur Entgegennahme von Neu- und Wie- 
dereinschreibungen täglich von 14—16 Uhr (außer Samstag-Nachmittag) 
') Die Erklärung muh folgenden Wortlaut haben: 
..2ch erkläre, das, ich nicht Jude bin. der jüdischen Religion-gemeinschaft nicht 
angcbörc und anch nicht angehört habe, auch nicht mit einem Inden verheiratet 
bin. Jude ist nach deurschem Recht, wer von mindesten- drei der Rasse nach voll- 
jüdischen Großeltern abstammt. Ich erkläre außerdem, daß ich auch lein jüdischer 
Mischling bin".
	        

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