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Bei Unterbrechung dcö Studium» leistet die studentische Krankend«,
sorgung für Krankheitsfälle, die wahrend der llnlerbrechungen ein-
treten, keinen Erfaß.
Studenten, die westen HochschnlwechselS exmatrikuliert find, zählen noch
zu der Hochschule des oer.zangencn SeinesterS. Sic geniesten die Ferien«
Vergünstigungen der SKD.
p> Gejunddeilosörderunq
2lufgabe derselben ist e». die veriicherungömästig beschränkten Leistun«
gen der studentischen Krankenversorgung in besonderen Krankheit»«
fällen zu ergänzen. Sie ist abhängig vom Nachweis der persönlichen Be«
dürsligkeit und der Förderung-würdigkeit des Erkrankten und kann da
her nur als Eiazeldilfe gelten. Sie unterstünt nur Studierende, die der
Deutschen Studentenschaft angehören. Ausländer und Nichtarier wer.
den vo,l ihr ,mr beraten.
«1» Studentische Unfallversicherung
Sie ist eine ZwangSverlirderung. der daher alle immatrikulierten Stu
dierenden angehören. Hörern ist der Beitritt freigestellt. Der Versiebe,
rungöfchu» beginnt mit dem Dag der Anmeldung zur Immatrikulation
und end«, mir der Exmatrikulation. Die Studierenden geniesten Ber-
sicherungSschuh bei solchen Unfällen, die sich während der Wissenschaft,
lichen Ausbildung oder bei Ausübung ihrer Dienstpflichten ereignen.
Unfallmeldungen find unverzüglich an da» örtliche Studemenwerk
zu richten. Forniulare hierzu liegen dort auf. Bei Todesfällen ist so
fort lelegrasifch Anzeige bei der Versickerun.zSqesellschaft. Allianz
und Stuttgarter Verein Versicherung-.A.«G.. su erstatten.
p) täksundbeitspolitische Arbeit
Sie dient der gesundheitlichen Auslese des akademischen Nachwuchses.
Auskunft in Fragen des studentischen Gesundheitsdienstes erteilt die
Abteilung ..Studentischer Gesundheitsdienst' »vabrend der Spreckstun«
den. Seestr. 6/1.
6. Zimmernachweis
Für Wohnungssuchende Kameraden liegt beim Srudemenwerk eine Zim«
merlifi« auf.
7. Stellenvermittlung
Semesteruebenarbtil sowie Ferienbeschäfligung weist die Abteilung ..Srel-
ltnvermirilung' nach. Anrragöbogen find während der Sprechstunden.
Seestr. 6/1. erhältlich.
f
B. Abteilung Förderung tEinzelfürsorge)
Leiter: cand. arch. Rudolf Kovacsovie».
Die Förderung umfaßt folgende Gebiete:
1. Anfängerförderung.
2. Fongeschriltenenfördcrung.
3. DarlehcnSsörderung.
4. ReichSförderuckg.
5. Borstudiensörderung (Langemarekstudium).
6. Förderung der Kunsthochschüler und Kunstfachschül«.
7. Förderung der deutschen Fachschüler.
8. Gebührenerlaß und Siipendienvergebung.
9. Förderung von Krtegenvaiscn.
• 10. Förderung von Studentinnen und Werkabituricntinnen.
Die Abteilung Förderung gewähr» Umcrstüi'ung an Kameraden, deren ei.
gene Mittel sotvie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn wie
die Weirerführung deS Studiums nicht ermöglichen. Voraussetzung für die
Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rütkbalt-
loser Einlan für Volk und Staat, einwandfreie Führung und Wissenschaft«
liche Befähigung. Die Höbe der FörderungSminel ist dabei so bemessen,
das, die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gewährleiste« »vird.
Die Mittel hierfür werden teil» örtlich, teil» durch das Reichöstudentenwerk
aufgebracht.
1. Anfängerförderung.
Wissenschaftlich befähigte Abiturienten, deren Mittel ein Studium an der
Hochschule nickt zulassen, werden, sofern die polinsebe und charakterliche Be
währung envieten ist. für daö erste und zweite Studiensemester in die An.
fängcrfördcrung aufgenommen, wobei ihnen zur 'Pflicht gemacht wird, drei
Semester Dienst in einer Kameradschaft de» NSDStB. zu leisten, llnerläß.
licke Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstleistungönach.
weis bei einer Gliederung der Bewegung.
2. Fortgefchrittenenförderung.
Die Aufnahme in die Hochfchulfördcrung. die mit dem dritten Studien-
semester einsetzt und mit dem lecksten Studiensemester endet, senr den Nack,
weis der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nach,
wei» wird durch Ablegung von zwei Leistung-prüfungen je Semester geführt.
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