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z. Darlehensförderung.
Die letzten zwei Semester vor der Abschlußprüfung werden durch die Ge
währung von langfristigen Darlehen sichergestellt,
linerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft. Bedürftig
keit und wissenschaftlichen Befähigung.
4. Reichssörderung.
Gesuche ui» Ausnahme in die Rcichsförderimg. die vom dritten bis letzten
Sludicnsemestcr die Durchführung des Studiums gewährleistet, werden durch
Hochschulprofessoren, politische oder andere Persönlichkeiten, die den Be
werber genau kennen, über das örtliche Studentenwerk an das Rcichsstriden-
tenwerk eingereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Reichs-
studentenwerk.
Da mir eine kleine Anzahl von Bewerbern in jedem Semester ausgenommen
werden kann, ist die Auslese hierbei eine sehr strenge.
5. Vorstudienförderung (Langemarckstudium).
Mit der sozialen Verpflichtung, „jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück
sicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur deu>-
schen Hochschule zu ermöglichen", erwachsen der Vorstudienförderung große
und verantwortungsreiche Aufgabe». Die 'Auslese erfolgt durch die Rcichs-
siudciuenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw.
Die wirtschaftliche Betreuung obliegt dem ReichSsiudentcnwerk.
6. Gebührenerlaß und Stipendieuvergcbung.
3m Gebührenauöschuß der Hochschule. Kunsthochschulen und Fachschulen
hat das Studentenwerk Sitz und Stimme, um eine gerechte Verteilung der
Gebührenerlässe und Stipendien zu geivährleisten. Durch die zentrale Er
fassung sämtlicher von Staat. Städten. Gemeinden und Privaten zur Ver
teilung gelangenden Stipendien iind für die einwandfreie Vergebung solcher
Unterstützungen die Voraussetzungen geschaffen.
7. Förderung von Kriegerwaisen.
Das Studentenwerk steht mit den örtlichen Dienststellen der NS.-Kriegs-
opferversorgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreicht, daß her
vorragend befähigten, politisch einwandfreien Kriegerwaisen die Durchsüb-
rung des Hochschulstudiums ermöglicht wird.
8. Studentinnen und Wcrkabituricntinnen
Die Förderung von Studentinnen und Werkabituricntinnen ist abhängig
von der Beurteilung in den vom Rcichsstudentcnwerk durchgeführten Aus-
leselagem.
9. Winterhilfswerk
Das örtliche Studentenwerk hat ständige Fühlungnahme mit den örtlichen
Dienststellen der RS.-Volkswohlfahrl und kann bedürftige Kameraden zur
Betreuung vorschlagen.
'Auskunft in Fragen der Förderung erteilt wäbrend der am Schwarzen Brett
ersichtlichen Sprechstunden die Abteilung Förderung, Seestr. 6/1.
C. Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks
Bezirksstellc Südwcstdculschland
weiter: Dr. Tritt
Sitz: Stuktgart-N. Anschrisl: Seestr. 6. Fernruf: 90541.
Sprechstunden: Dienstag und Freitag 16 >8 Uhr tonst nach vorheriger.Ver-
einbarung.
TaS Reichsstndenienweck. Abteilung Beratungsdienst und die im Großdeut
schen Reich vorhandenen 18 Bezirksstellen üben die gesamte Sludienberatung
an den Hoch- und Fachschulen im Aufträge des Rcichscrziehungsministc-
riums und der Rcichsstudcnlensührung im Einvernehmen mir dem Reichs-
arbeitömintsterium aus.
Arbeitsgebiete:
1. Sachkundige Beratung der Schüler. Abiturienten und Studenten in allen
Studien- und Berussfragen,
2. Auskunft über die Kosten des Studiums, die wirtschaftlichen Grundlagen.
Mitwirkung bet der Auslese zur Studienförderung durch das Rcichs-
studenlenwcrk und zum Langemarckstudinin.
3. Beratung und Betreuung der Wehrmachtsangehörigen und insbesondere
der Versehrten im Rahmen des Soldalendkensteö der Reichsstudcnten-
führung.
Studien- uitd beruföknndliche Schriften, Merkblätter und Sludienordnungen
sind in den Bezirksstellen erhältlich.
Die Beratung erfolgt unentgeltlich.
Außerdem besteht in jedem Studentenwerk eine Abteilung ..Studicn-
beratung". die Auskünfte über allgemeine Studienbedingmigen insbesondere
der örtlichen Hochschule erteilt.