Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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z. Darlehensförderung. 
Die letzten zwei Semester vor der Abschlußprüfung werden durch die Ge 
währung von langfristigen Darlehen sichergestellt, 
linerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft. Bedürftig 
keit und wissenschaftlichen Befähigung. 
4. Reichssörderung. 
Gesuche ui» Ausnahme in die Rcichsförderimg. die vom dritten bis letzten 
Sludicnsemestcr die Durchführung des Studiums gewährleistet, werden durch 
Hochschulprofessoren, politische oder andere Persönlichkeiten, die den Be 
werber genau kennen, über das örtliche Studentenwerk an das Rcichsstriden- 
tenwerk eingereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Reichs- 
studentenwerk. 
Da mir eine kleine Anzahl von Bewerbern in jedem Semester ausgenommen 
werden kann, ist die Auslese hierbei eine sehr strenge. 
5. Vorstudienförderung (Langemarckstudium). 
Mit der sozialen Verpflichtung, „jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück 
sicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur deu>- 
schen Hochschule zu ermöglichen", erwachsen der Vorstudienförderung große 
und verantwortungsreiche Aufgabe». Die 'Auslese erfolgt durch die Rcichs- 
siudciuenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw. 
Die wirtschaftliche Betreuung obliegt dem ReichSsiudentcnwerk. 
6. Gebührenerlaß und Stipendieuvergcbung. 
3m Gebührenauöschuß der Hochschule. Kunsthochschulen und Fachschulen 
hat das Studentenwerk Sitz und Stimme, um eine gerechte Verteilung der 
Gebührenerlässe und Stipendien zu geivährleisten. Durch die zentrale Er 
fassung sämtlicher von Staat. Städten. Gemeinden und Privaten zur Ver 
teilung gelangenden Stipendien iind für die einwandfreie Vergebung solcher 
Unterstützungen die Voraussetzungen geschaffen. 
7. Förderung von Kriegerwaisen. 
Das Studentenwerk steht mit den örtlichen Dienststellen der NS.-Kriegs- 
opferversorgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreicht, daß her 
vorragend befähigten, politisch einwandfreien Kriegerwaisen die Durchsüb- 
rung des Hochschulstudiums ermöglicht wird. 
8. Studentinnen und Wcrkabituricntinnen 
Die Förderung von Studentinnen und Werkabituricntinnen ist abhängig 
von der Beurteilung in den vom Rcichsstudentcnwerk durchgeführten Aus- 
leselagem. 
9. Winterhilfswerk 
Das örtliche Studentenwerk hat ständige Fühlungnahme mit den örtlichen 
Dienststellen der RS.-Volkswohlfahrl und kann bedürftige Kameraden zur 
Betreuung vorschlagen. 
'Auskunft in Fragen der Förderung erteilt wäbrend der am Schwarzen Brett 
ersichtlichen Sprechstunden die Abteilung Förderung, Seestr. 6/1. 
C. Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks 
Bezirksstellc Südwcstdculschland 
weiter: Dr. Tritt 
Sitz: Stuktgart-N. Anschrisl: Seestr. 6. Fernruf: 90541. 
Sprechstunden: Dienstag und Freitag 16 >8 Uhr tonst nach vorheriger.Ver- 
einbarung. 
TaS Reichsstndenienweck. Abteilung Beratungsdienst und die im Großdeut 
schen Reich vorhandenen 18 Bezirksstellen üben die gesamte Sludienberatung 
an den Hoch- und Fachschulen im Aufträge des Rcichscrziehungsministc- 
riums und der Rcichsstudcnlensührung im Einvernehmen mir dem Reichs- 
arbeitömintsterium aus. 
Arbeitsgebiete: 
1. Sachkundige Beratung der Schüler. Abiturienten und Studenten in allen 
Studien- und Berussfragen, 
2. Auskunft über die Kosten des Studiums, die wirtschaftlichen Grundlagen. 
Mitwirkung bet der Auslese zur Studienförderung durch das Rcichs- 
studenlenwcrk und zum Langemarckstudinin. 
3. Beratung und Betreuung der Wehrmachtsangehörigen und insbesondere 
der Versehrten im Rahmen des Soldalendkensteö der Reichsstudcnten- 
führung. 
Studien- uitd beruföknndliche Schriften, Merkblätter und Sludienordnungen 
sind in den Bezirksstellen erhältlich. 
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. 
Außerdem besteht in jedem Studentenwerk eine Abteilung ..Studicn- 
beratung". die Auskünfte über allgemeine Studienbedingmigen insbesondere 
der örtlichen Hochschule erteilt.
	        

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