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J. Studienpläne
Allgemeine Bemerkungen.
Die folgenden Studienpläne enthalten die zu einem ordnungsmäßigen
Studium erforderlichen Vorlesungen und Übungen. Sie dienen den Studierenden
als Anhaltspunkte, wie sie bei bester ZeitauSnüyung die für die 'Ablegung
der Prüfungen notwendigen Kenntnisse erwerben können. Tie Studienpläne
lind den reicbseinbcülirhen Bestimmungen angepaßt. Studierende, die ihr
Lludium Ostern 1940 oder früher aufgenommen haben, können noch
nach den bisherigen Bestimmungen die Vor- oder Hauptprüfung ablegen.
Selbstverständliche Pflicht eines jeden Studierenden ist. das» er zur Festigung
und Vertiefung feiner Kenntnisse in einzelnen Fächern feines engeren
Fachgebietes und zur Erweuerung feines Gesichtskreises über dieses Fachge.
biet hinaus noch weitere Vorlesungen und Übungen fachlicher und allgemeinbildender
An besucht. Dirs vorstehende Vorlesungsverzeichnis bietet eine
reiche Auswahl. Außerdem find die Vorlesung-anzeigen der Dozenten an den
Anschlagbrettern zu beachten. In ZwcisclösäUen wird empfohlen, sich rechtzeitig
von den betr. Fachverlreiern beraten zu lassen.
Studierenden, die zum Nachweis weitergebender fachwissenfchastllcher oder
allgemeiner Ausbildung außer den für die Diplom-Bor- und Haupiprüiung
vorgeschriebenen Tcilprüsungen sich in zusätzlichen Fächern freiwillig einer
Prüfung unterziehen, kann das Ergebnis der Prüfungen in diesen Fächern
in die Zeugnisse über die Bor« und Hauptprüfung aufgenommen werden.
Bon einer Verschiebung von Vorlesungen und Übungen aus der Zeit vor der
Vorprüfung in die Zeit nach der Vorprüfung oder umgekehrt wird dringend
abgeraten, da bei Nichteinhaltung im Falle eines Hochschulwechsels (nach
Abschluß der Vorprüfung) Schwierigkeiten beim 'Abschluß des Studiums
auftreten.
Da die Schulentlassungen zu Estern erfolgen und vor dem Studium in der
Regel 'Arbeitsdienst und praktische Tätigkeit abzuleisten lind, beginnt die
'Ausbildung auf der Technischen Hochschule für alle diejenigen, die vor dem
Studium ein halbes Jahr praktischer Tätigkeit nachweisen müssen, mit dem
Sommersemester, für diejenigen, die nur während des Studium-, d. b. in den
Semesterserien, ein halbe- Jahr praktizieren, mit dem Wintersemester. Die
Studienpläne entsprechen dieser Zeiteinteilung. Grundsätzlich kan»» aber das
Studium jedes technischen Fachgebietes sotvobl im Sommer- als auch im
Wintersemester begonnen werden.
Sofern bei den Vorbemerkungen zu den Studienpläne» nichts über die Praxis
ertvähnt ist. gelten die oben unter .V III Seile 19 erwähnte», Bestimmungen.
Grundlage für die Ausbildung im böheren bautcchnifchen Verwaltungsdienst
(Fachrichtung Hochbau: Wasser-. Kultur- und Straßenbau; Eiscnbadn- und
Straßenbau; Maschinenbau; HeereStechnik) ist da- Gesetz vom 16.7.36
(R.G.Bl. >. S. 563) sowie die Erste Verordnung hierzu vom 6. .3. 36
(R.G.Bl. I S. 585(0, einzusehen in der Bibliothek der Hochschule.
I. Fakultät
für Naturwissenschaften und (krgänzungssächer
1. Abteilung für Mathematik und Physik
A) Kandidaten des höheren Lehramts mathematisch-physikalischer
und naturwissenschaftlicher Richtung.
Nach der Ordnung der wissenschaftlichen Prüfungen für das Lehramt an
höheren Schulen im Deutschen Reich vom 30. Januar 1940 (erbältlich alö
Sonderheft beim Ebcrvcrlag Berlin SW 68. Zimmerstr. 88) gilt daö Stu
dium der Mathematik und Physik (neben Chemie. Biologie und Erdkunde)
an der Technischen Hochschule Stuttgart als gleichberechtigt mit dem Studium
dieser Missenschasten an einer Universität. Für die Zulassung zur wisse«,
schaflltchen Prüfung wird u. a. der Nachweis eines ordnungsmäßigen Fach.
studiunrS vo»t mindestens 6 Semestern verlangt.
Von der Ausstellung besonderer Studicnvläne malhemalisch-naninvisscnschaftlichcr
Richtung rvurdc abgesehen. Der 'Abteilungsleiter und die einzelnen
Dozenten sind jederzeit bereit, den Studierenden Ratschläge bezüglich der
Wahl der Vorlesungen zu erteilen.
II) Studienplan für Diplommatbematiker.
Vor der Vorprüfung müssen
Höhere Matbematik I—IV, Graphische und numerische Meiboden. Darstel«
lcitde Geometrie, ferner Mechanik (im Umfang der kochn. Mechanik für Maschineningenieure).
Elektrizitäislekre und Optik (Grundlagen der Physik I I).
Einführung in den Maschinenbau I. VermcssungSkuilde (im Umsang der
Übungen für Lehramtsk.lndidaten der Mathematik und Physik» mit den zugehörigen
Übungsarbeiten erledigt werden. Dazu treten ein allgemein bil
dendcs Fach und »nath. Spezialvorlesimgen nach Rücksprache mit den Dozenten.
Nach der Dorprüsung kommen math. Spezialvorleiungen aus Analysis und
Geometrie, ferner lechn. Wärmelehre oder ein Wahlgebiet aus der theoretischen
Physik. Hinzu tritt eine eingehende Beschäftigung mit einem technischen
Sonderfach (einschließlich lechn. Laboratorium). Hiesür kommen in
Betracht: