Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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J.  Studienpläne
Allgemeine  Bemerkungen.
Die  folgenden  Studienpläne  enthalten  die  zu  einem  ordnungsmäßigen
Studium  erforderlichen  Vorlesungen  und  Übungen.  Sie  dienen  den  Studierenden ­
  als  Anhaltspunkte,  wie  sie  bei  bester  ZeitauSnüyung  die  für  die  'Ablegung
der  Prüfungen  notwendigen  Kenntnisse  erwerben  können.  Tie  Studienpläne
lind  den  reicbseinbcülirhen  Bestimmungen  angepaßt.  Studierende,  die  ihr
Lludium  Ostern  1940  oder  früher  aufgenommen  haben,  können  noch
nach  den  bisherigen  Bestimmungen  die  Vor-  oder  Hauptprüfung  ablegen.
Selbstverständliche  Pflicht  eines  jeden  Studierenden  ist.  das»  er  zur  Festigung ­
  und  Vertiefung  feiner  Kenntnisse  in  einzelnen  Fächern  feines  engeren
Fachgebietes  und  zur  Erweuerung  feines  Gesichtskreises  über  dieses  Fachge.
biet  hinaus  noch  weitere  Vorlesungen  und  Übungen  fachlicher  und  allgemeinbildender ­
  An  besucht.  Dirs  vorstehende  Vorlesungsverzeichnis  bietet  eine
reiche  Auswahl.  Außerdem  find  die  Vorlesung-anzeigen  der  Dozenten  an  den
Anschlagbrettern  zu  beachten.  In  ZwcisclösäUen  wird  empfohlen,  sich  rechtzeitig ­
  von  den  betr.  Fachverlreiern  beraten  zu  lassen.
Studierenden,  die  zum  Nachweis  weitergebender  fachwissenfchastllcher  oder
allgemeiner  Ausbildung  außer  den  für  die  Diplom-Bor-  und  Haupiprüiung
vorgeschriebenen  Tcilprüsungen  sich  in  zusätzlichen  Fächern  freiwillig  einer
Prüfung  unterziehen,  kann  das  Ergebnis  der  Prüfungen  in  diesen  Fächern
in  die  Zeugnisse  über  die  Bor«  und  Hauptprüfung  aufgenommen  werden.
Bon  einer  Verschiebung  von  Vorlesungen  und  Übungen  aus  der  Zeit  vor  der
Vorprüfung  in  die  Zeit  nach  der  Vorprüfung  oder  umgekehrt  wird  dringend
abgeraten,  da  bei  Nichteinhaltung  im  Falle  eines  Hochschulwechsels  (nach
Abschluß  der  Vorprüfung)  Schwierigkeiten  beim  'Abschluß  des  Studiums
auftreten.
Da  die  Schulentlassungen  zu  Estern  erfolgen  und  vor  dem  Studium  in  der
Regel  'Arbeitsdienst  und  praktische  Tätigkeit  abzuleisten  lind,  beginnt  die
'Ausbildung  auf  der  Technischen  Hochschule  für  alle  diejenigen,  die  vor  dem
Studium  ein  halbes  Jahr  praktischer  Tätigkeit  nachweisen  müssen,  mit  dem
Sommersemester,  für  diejenigen,  die  nur  während  des  Studium-,  d.  b.  in  den
Semesterserien,  ein  halbe-  Jahr  praktizieren,  mit  dem  Wintersemester.  Die
Studienpläne  entsprechen  dieser  Zeiteinteilung.  Grundsätzlich  kan»»  aber  das
Studium  jedes  technischen  Fachgebietes  sotvobl  im  Sommer-  als  auch  im
Wintersemester  begonnen  werden.
Sofern  bei  den  Vorbemerkungen  zu  den  Studienpläne»  nichts  über  die  Praxis ­
  ertvähnt  ist.  gelten  die  oben  unter  .V  III  Seile  19  erwähnte»,  Bestimmungen. ­


Grundlage  für  die  Ausbildung  im  böheren  bautcchnifchen  Verwaltungsdienst
(Fachrichtung  Hochbau:  Wasser-.  Kultur-  und  Straßenbau;  Eiscnbadn-  und
Straßenbau;  Maschinenbau;  HeereStechnik)  ist  da-  Gesetz  vom  16.7.36
(R.G.Bl.  >.  S.  563)  sowie  die  Erste  Verordnung  hierzu  vom  6.  .3.  36
(R.G.Bl.  I  S.  585(0,  einzusehen  in  der  Bibliothek  der  Hochschule.

I.  Fakultät
für  Naturwissenschaften  und  (krgänzungssächer
1.  Abteilung  für  Mathematik  und  Physik
A)  Kandidaten  des  höheren  Lehramts  mathematisch-physikalischer
und  naturwissenschaftlicher  Richtung.
Nach  der  Ordnung  der  wissenschaftlichen  Prüfungen  für  das  Lehramt  an
höheren  Schulen  im  Deutschen  Reich  vom  30.  Januar  1940  (erbältlich  alö
Sonderheft  beim  Ebcrvcrlag  Berlin  SW  68.  Zimmerstr.  88)  gilt  daö  Stu
dium  der  Mathematik  und  Physik  (neben  Chemie.  Biologie  und  Erdkunde)
an  der  Technischen  Hochschule  Stuttgart  als  gleichberechtigt  mit  dem  Studium
dieser  Missenschasten  an  einer  Universität.  Für  die  Zulassung  zur  wisse«,
schaflltchen  Prüfung  wird  u.  a.  der  Nachweis  eines  ordnungsmäßigen  Fach.
studiunrS  vo»t  mindestens  6  Semestern  verlangt.
Von  der  Ausstellung  besonderer  Studicnvläne  malhemalisch-naninvisscnschaftlichcr
  Richtung  rvurdc  abgesehen.  Der  'Abteilungsleiter  und  die  einzelnen
Dozenten  sind  jederzeit  bereit,  den  Studierenden  Ratschläge  bezüglich  der
Wahl  der  Vorlesungen  zu  erteilen.

II)  Studienplan  für  Diplommatbematiker.
Vor  der  Vorprüfung  müssen
Höhere  Matbematik  I—IV,  Graphische  und  numerische  Meiboden.  Darstel«
lcitde  Geometrie,  ferner  Mechanik  (im  Umfang  der  kochn.  Mechanik  für  Maschineningenieure). ­
  Elektrizitäislekre  und  Optik  (Grundlagen  der  Physik  I  I).
Einführung  in  den  Maschinenbau  I.  VermcssungSkuilde  (im  Umsang  der
Übungen  für  Lehramtsk.lndidaten  der  Mathematik  und  Physik»  mit  den  zugehörigen ­
  Übungsarbeiten  erledigt  werden.  Dazu  treten  ein  allgemein  bil
dendcs  Fach  und  »nath.  Spezialvorlesimgen  nach  Rücksprache  mit  den  Dozenten. ­

Nach  der  Dorprüsung  kommen  math.  Spezialvorleiungen  aus  Analysis  und
Geometrie,  ferner  lechn.  Wärmelehre  oder  ein  Wahlgebiet  aus  der  theoretischen ­
  Physik.  Hinzu  tritt  eine  eingehende  Beschäftigung  mit  einem  technischen ­
  Sonderfach  (einschließlich  lechn.  Laboratorium).  Hiesür  kommen  in
Betracht:
            
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