Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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Lnstsakriingcnieure  für  Luftfahrzeug-  und  Triebwerksbau
Maschineningenieure  (umfassend  die  Fachgebiete  Kolbcnmaschiuen.  Strömungsmaschinen. ­
  Wärmetechnik.  Werkzeugmaschinen.  Vcrkchrsmaschinen.
  Fördcrlcchnik  und  Feinmechanik  sowie  Tcxtiltcchnik)
Mathematiker
Pbvsiker
Tertilrdemiker  (siebe  Chemiker)
Tertilteebniker  (siehe  Maschineningenieure).
Das  Studium  für  Hütteningenieure  und  Vermessungsingenieure  »st  bier
nur  bib  zur  Vorprüfung  durchzuführen.  Volkswirte  können  hier  nur  2  3  Scmestcr
  studieren.
Ferner  erhalten  die  Anwärter  kiir  das  Ködere  Lehramt  ihre  Ausbildung  in
den  bei  der  Hochschule  vertretenen  Lehrgebieten.

II.  Ausnahmebestimmungen
Allgemeines
Die  Besucher  der  Technischen  Hochschule  gliedern  sich  in  Studenten  mit
groüer  (ordentliche  Studierende)  oder  kleiner  Matrikel  (auüerordemliche
Studierende)  und  in  Gasthörer.
Für  die  Technische  Hochschule  Stuttgart  ist  keine  Studentenhöchstzisser  festgesetzt; ­
  Voranmeldungen  zum  Studiu»,  sind  deshalb  (mit  'Ausnahme  von
Ausländern  und  jüdischen  Mischlingen)  nicht  erforderlich.
Die  Anmeldungen  zur  Aufnahme  sind  persönlich  während  der  Cinschreibfrist
  auf  Zimmer  55a  des  Sekretariats  der  Technischen  Hochschule  int
1.  Stock  des  Hauptgebäudes.  Seestr.  l«>,  vorzunehmen.  2m  Falle  persönlicher ­
  Behinderung  kann  die  Anmeldtmg  unter  Angabe  der  (Gründe  auch
schriftlich  beantrag,  werden.  Sine  'Aufnahmeprüfung  findet  „ich,  statt.
Jeder  Student  hat  sich  beim  Ciniritt  für  eine  bestimmte  Fachrichtung  zu
entscheiden.  Zum  Wechsel  der  Fachrichtung  ist  die  schriftliche  Genehmigung
des  Rektors  einzuholen.
Von  der  Ausnahme  als  Studierende  sind  Personen  unter  18  Jahren  sowie
Studierende  anderer  öffentlicher  BildungSanstalten  ausgeschlossen.  Die  Studierenden ­
  der  Akademie  der  bildenden  Künste  und  der  Hochschule  für  Musik
in  Stuttgart,  die  sich  auf  daö  lünstlerischc  Lehramt  an  höheren  Schulen  vorbereiten. ­
  tverden  zum  Studium  des  wissenschaftlichen  Beifacbes  alS  S,udierende
  zugelassen.  Sie  haben  lediglich  dao  für  Studierende  der  Technischen
Hochschule  vorgeschriebene  Nnterrichtsgeld  zu  entrichten.
Personen,  die  im  Hauptberuf  enverbsläiig  sind,  können  ausnabtnsweifc
als  Studierende  aufgenommen  »verden.  tvenn  sie  nachweisen,  das,  ihnen  die
für  das  Studium  erforderliche  Zeit  zur  Verfügung  steht.  Sie  haben  ein  besonderes ­
  Gesuch  an  den  Rektor  zu  richten.

Zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  sind  in  den  „Vorschriften  für  Studierende" ­
  besondere  Bestimmungen  getroffen.
Uber  die  Lebens-  und  Studienverhaltnisse  an  den  Deutschen  Hochschulen
gibt  der  vom  Reichsstudeniemverk  Berlin  Cbarlonenburq  2.  Hardenbergstraf,e
  34.  herausgegebene  ..Deutsche  Hochschulführer"  'Auskunft  (Preis
einichl.  Porto  1.15  RM).

Vorbildung
A.  Reichsdeutsche
I.  Als  Studenten  mit  groüer  Matrikel  werden  zugelassen
a)  Mit  Reisezeugnis:
Reichsdeutsche  dcutschblüliger  Abstammung,  die  das  Reifezeugnis  einer
anerkannten  deutschen  höheren  Lehranstalt')  oder  den  NachtveiS  einer
als  gleichwertig  anerkannten  Vorbildung  besitzen.
Ausländische  Reifezeugnisse  genüge»  zur  Einschreibung  nur  dann,  wenn
sie  vom  Reichsininister  sür  Wissenschaft.  Erziehung  m,d  Volksbildung
anerkannt  sind.
I.)  Ohne  Reifezeugnis:
Absolventen  von  anerkannten  Fachschulen,  die  Ostern  1940  und  später
die  Fachschulabschlus,prüsung  mindestens  mit  der  Gesamtnote  „gut"
bestanden  habe».
Ferner  Absolventen  der  Slaalsgcwcrbcschulen  der  Ostmark,  de»  Sudtttngaus
  und  des  Reichsprolekrorais  Böbinen-Mährcn.  die  die  Abschluhprstsung
  mindestens  mit  „gut"  bestanden  haben,  sowie  die  Absolventen ­
  der  Akadeniic  sür  Technik  in  Chemnitz.
c)  Mit  Sonderreiscpriisung:
'Absolventen  bestimintcr  Fachschulen  des  Deutschen  Reiches,  deren
Lchrbercich  den  an  der  Technischen  Hochschule  behandelten  Gebieten
entspricht,  die  die  „Sonderrciseprüfung  sür  die  Zulassung  zum  Studium
an  den  Technischen  Hochschulen"  gcmäs,  Erlaß  des  Rcicksministers  sür
Wissenschaft.  Erziehung  und  Volksbildung  vom  8.  August  1938  W2
2670(b)  EIN  usw.  -  und  vom  27.März  1941  -  WS550.  ElVa.
V.  V  abgelegt  haben  *  *).

')  Das  Reifezeugnis  einer  Oberschule  sür  Mädchen,  hauswirtschasrlich«  Form,
berechtig«  zum  Hochschulstudium  nur  dann.  wen»  die  Rcifeprüjuiia  Ostern  1941
und  spater  abgelegt  ist.  andernfalls  ist  eine  SrgänzungSprüfung  abzulegen.
*)  Die  Anmeldung  zur  Sonderreiseprüsung  ist  mi,  den  ersorderlichen  Unter,
lagen  bei  der  Ministcrialabteitung  für  die  Höheren  Schulen  in  Stuttgart.  König»
str.  44,  einzureichen;  die  PrüsungSbeflimmungen  find  beim  Hochichutsekretaria«
erhältlich.
            
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