Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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Vertretung dcr Dozentenschaft in den Körperschaften der Hochschule 
Zum Senat gehören neben Rektor, Prorektor und den Dekanen der Dozen« 
lenführer und ;rvei wettere Mitglieder der Dozentenschaft: Professor Dr. 
Frank und Dr.-Ing. habil. Lenz. außerdem als Vertreter der Studenten 
fchafl der Sludenkenfübrer. 
In den Fakultärs- und Abteilungsauvschüssen ist die Dozemenschan durch 
den Dozenkcnführer vertreten sowie durch die Dekane. Abtellungsvorstände 
und die beamteten ordentliche» und außerordentlichen Professoren der Fa 
kultäten bzw. Abteilungen. Außerdem gehören den Fakultäten und Abtei 
lungen jeweils vom Dozemenführer besonders beauftragte Dozenten an. 
D. Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart 
Srestrajie 12 — Fernsprecher 99111. N,A. 2332 
Die Studentenschaft dcr Technischen Hochschule Stuttgart ist der staatlich 
anerkannte Selbstverwaltungskörper der Studenten. 
Ihr gehören alle Studenten deutscher Abstammung und Muttersprache, un 
beschadet ihrer Staatsangehörigkeit, an. 
Die Studentrnschait bat folgende Ausgaben: 
a) Erfüllung aller Pflichten, die ihr gegenüber Volk. Slaa, und dcr deut- 
scheu Hochschule obliegen, 
t.) Vertretung der Gesamtheit der Studenten, 
c) Wahrnehmung der besonderen studentischen Selbstverwaltung. 
.1» Mitwirkung an der allgemeinen Selbstverwaltung der Hochschule: 
1. Teilnahme von Vertretern der Studentenschaft an den Verhandlun 
gen des Senats und dcr Abteilungen mit beratender Stimme über 
alle von der Studentenschaft sanungSgemäß zu betreuenden Ange 
legenheiten. 
2. Mitwirkung an den akademischen Einrichtungen, an denen zur Er- 
füllung gcnieinsamer Ausgaben von Hochschule und Studentenschaft 
Vertreter der Dozentenschaft und dcr Studentenschaft nach Maßgabe 
ihrer besonderen Geschäftsordnung gemeinsam läng werden. 
3. Teilnahme deS StudentenführerS am Dreierauöschuß nach Maßgabe 
der Strafordnung der Hochschule. 
4. Aufrechterhaltung der akademischen Zucht und Ordnung. 
c) Erziehung der Studenten zur Einordnung in die Volksgemeinschaft 
durch die Kameradschaften im Sinne nationalsozialistischer Weltan 
schauung. 
k) Maßgebliche Mitarbeit an den sozialen und wirtschaftlichen Einrich- 
rungen zur Förderung eine» geistig und menschlich hochstehenden aka- 
demischen Nachwuchses, insbesondere innerhalb des WiflschaftokörperS 
an der Hochschule. 
Die Studentenschaft wird vertreten: 
1. 2m Senat durch den Studenlenftthrcr oder seinen Stellvertreter. 
2. In den Abteilungen durch den Studcnlcnsührer oder seinen Bevoll 
mächtigten sin dcr Regel den Fachgruppenleitcr oder die Fachschaftö- 
leiier). 
3. -In. den akademischen Einrichtungen durch den Sludentcnsührer oder 
seine Bevollmächtigten (nach Maßgabe ihrer Geschäftsordnung).
	        

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