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reiben, die in Förderung stehen, erhallen außerdem durch die Abteilung
Förderung den Betrag von weiteren 10% rückvergütet. Rädere Auskunft
in den Sprechstunden der Abteilung Dücherverminlung.
5. Studentischer Gesundheitsdienst
Der studentische Gesundheitsdienst erstreckt sich aus die Studierenden der
Dechnischen Hochschule, der Hochschule für Musik und der Akademie der
bildenden Künste.
Er gliedert sich in die Zweige:
n) Pflichtuntersuchungen.
I») Studentische Krankenversorgung.
c) GesundheitSsördenmg,
d) Unfallversicherung.
c) GcsundHeitspolitifcke Arbeit.
n) Pflicbtuntersuchungen
Sie bilden die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes und zu«
gleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hochschulstudium. Sie ha
ben die Aufgabe, den Gesundheitszustand der Studierenden zu Beginn
des Hochschulstudiums festzustellen. Erkrankte den gesundheitlichen
Lelbsthilseeinrichlungen der Studentenwerke zuzuführen, sowie den
Grad der Tauglichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen.
Sämtliche Studierenden haben sich ausnahmslos der Pflichtumer-
suchung zu unterziehen.
Ausländern ist die Teilnahme an den Pflichtuntersuchungen freigestellt.
Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu Beginn des ersten und fünf
ten Semesters durchgeführt.
!») Studentische Krankenversorgung
Sie ist eine Einrichtung studentischer Selbsthilfe. Leder Studierende er«
wirbt mit der Immatrikulation zwangsläufig die Mitgliedschaft zur
studentischen Krankenversorgung. Sie erstreckt sich auf alle vollimmatri-
kulierten Studierenden einschließlich derjenigen, die sich zwecks Able-
gung des Abschlußexamens bereits exmatrikuliert haben, bis zum end
gültigen Verlassen der Hochschule.
c) Gesondbeitssörderung
Aufgabe derselben ist es. die versicherung-mäßig beschränkten Leistun
gen der studentischen Krankenversorgung in besonderen Krankheits
fällen zu ergänzen. Sie ist abhängig vom Rachweis der persönlichen Be
dürftigkeit und der Förderungswürdigkeil des Erkrankten und kann da
her nur als Einzelhilse gelten. Sie unterstützt nur Studierende, die der
Deutschen Studentenschaft angehören.
,1) Studentische Unfallversicherung
Sie ist eine Zwangsversicherung, der daher alle immatrikulierten Stu
dierenden angehören. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag
der Anmeldung zur Immatrikulation und endet mit der Exmatriku.
lation. Die Studierenden genießen Versicherungsschutz bei solchen
Unfällen, die sich während der wissenschaftlichen Ausbildung oder
bei Ausübung ihrer Dienstpflichten ereignen. Unfallmeldungen find
unverzüglich an das -riltche Studemenwerk zu richten. Formn-
lare Hierzu liegen dort auf. Bei Todesfällen ist sofort telegrafisch
Anzeige bei der Versicherungsgesellschaft. Allianz und Stuttgarter
Verein Versichenmgs-A.-G.. zu erstatten.
«i. Zimmernachweis
Für Wohnungssuchende Kameraden liegt beim Studentenwerk eine Zim
merliste auf.
7. Stellenvermittlung
Semesternebenarbeit sowie Fertenbeschäftigung weist die Abteilung ..Etel-
lenvermittlung" nach. Aniragsbogen sind während der Sprechstunden,
Seestr. 6/1. erhältlich.
Ik. Abteilung Förderung (Einzelfiirsorgej
Leiter: cand. arch. Rudolf Kovaesovies.
Die Förderung umfaßt folgende Gebiete:
1. Anfängerförderung.
2. Fortgeschrittenensörderung.
3. Darlehenösörderung.
4. Reichsförderung.
5. Vorstudienförderung sLangemarckstudium).
6. Förderung der Kunsthochschüler und Kunstfachschüler.
7. Förderung der deutschen Fachschüler.
8. Gebührenerlaß und Stipendienvergebung,
9. Förderung von Kriegerwaisen.
10. Förderung von Studentinnen und Werkabi,urieniinnen.
Die Abteilung Förderung gewährt Unterstützung an Kameraden, deren ei-
gene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn wie
die Weiterführung des Studiums nicht ermöglichen. 'Voraussetzung für die
Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rückhalt
loser Einsatz für 'Volk und Staat, einwandfreie Führung und Wissenschaft,
licke Befähigung. Die Höbe der Förderungsmittel ist dabei so bemessen,
daß die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gewährleistet wird.