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1. Anfängeriörderung.
Wissenschaftlich befähigte Abiturienten. deren Mürel ein Studium an der
Hochschule nicht Klaffen, werden, sofern die politische und charakterliche Be
währung erwiesen ist. für da» erste und zweite Studiensemester in die An«
fängerförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird, drei
Semester Dienst in einer Kameradschaft des NSDEtB. zu leisten. Unerläsi
liche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstlcistungsnach»
wci» bei einer Gliederung der Bewegung.
2. Fortgeschrittenenförderung.
Die 'Aufnahme in die Hochschulförderunq. die mit dem dritten Studien-
semester einjenl und mit dem sechsten Studiensemrster endet, sey, den Nach«
weis der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nach
weis wird durch Ablegung von zwei ^'cistungsprüfungen je Semester gesükrt.
1 Darlehens,ordern,q.
Die lemen ^vei Semester vor der Abfchlupprüfunq werden durch die «*f<
Währung von langfristigen Darleben sichergestellt.
4. Aelchsförderung.
Gesuche um Aufnahme in die Reichsförderung. die vom dritten bi» lenten
Sludicnsemester die Durchführung de» Studium» gewährleistet, werden durch
Hochschulprofessoren, politische oder andere Periönlichkeüen. die den Be-
werber genau kennen, über das örtliche Studenlenwerk an daö Reichöstuden-
lenwerk eingereicht. Die Entscheidung über die Anträge liegt beim Reichs»
' studenlenwerk.
5. Vorstudieuiordernnq sLangemarrkstudium).
'Mir der sozialen Verpflichtung. ..jeder volksdemfchen Begabung ohne Rück
sich« auf Herkommen und wirtschaftliche» Vermögen den Zugang zur deut.
scheu Hochschule zu ermöglichen'. envardsen der Vorstudienförderung groste
und vcramworluttgSrriche Aufgaben. Die 'Auslese erfolgt durch die Reich»»
studentenführung nach Vorschlägen der Gliederungen der Bewegung usw.
Die wirtschaftliche Betreuung obliegt dem Reicksstudcnlenwerk.
6. Förderung von »riegerwaisen.
Da» Sludemenwerk steh« mit den örtlichen Dienststellen der RS-Krieg».
opferverforgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreich,, daß der-
vorragend befähigten, polnisch eimvandfreicn Kriegerwaisen die Durchfüh
rung des Hochschulstudiums ermöglicht wird.
7. Studentinnen und Werkabiturien,innen.
Die Förderung von Stuben,innen und Werkabiturienlinnen ist abhängig
von der Beurteilung in den vom Reichsstudentenwerk durchgeführten Au»,
lefelagcrn.
<1. Beratungsdienst des Neiebsstudentenwerks
Bezirksstelle Sudweildeutschland
weiter: Dr. Dritt
Sw: SlMtgart'R. Anschrift: Leestr.6. Fernruf: 90541.
Lprechüunden: DienStag und Freilag 16—18 Uhr sonst nach vorheriger Der»
einbarung.
Da» Reichsstudentenwerk. Abteilung Beratungsdienst und die im Grostdeur-
scheu Reich vorhandenen 18 Bezirkssiellen üben die gesamte Srudienberarung
an den Hoch- und Fachschulen im Auftrage de» Reich»erziebung»ministe.
rium» und der Reichostudemenführung im Einvernehmen mit dem Reich»»
arbeitSministerium aus.
Arbeitsgebiete:
1. Sachkundige Beratung der Schüler. Abiturienten und Studenten in allen
Studien, und Bcrufsfragen.
2. Auskunft über die Kosten des Studiums, die wirtschaftlichen Grundlagen.
Mitwirkung bei der Auslese zur Srudienförderung durch das Reich»
studenlenwerk und zum Lanqemarrkstudium.
3. Beratung und Betreuung der Webrmachlsangeböriqen und insbesondere
der Versebnen im Radmen des Soldatendienste» der Reichsstudenten,
füdrung.
Studien- und berusskundliche Schriften. Merkblätter und Studienordnungen
sind in den Beztrksstellen erhältlich.
Die Beratung erfolgt unentgeltlich.
Außerdem besteht in jedem Studenlenwerk eine Abteilung ..Studien»
berarung'. die Auskünfte über allgemeine Studienbedingungen insbesondere
der örtlichen Hochschule erteilt.