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ItjLludium nach derVorprüsung >
- B. ub.
Landesvermessung 4 2
Lphar. Astronomie (Ästron.-geogr. Ort».
brstimmunq) 2 2
Kanenprojekrionen 2 *
Grundzüge der Phorogrammktrie ... - ^ ^
Straßenbau (BerkehrÄiaien) 2 3
Au-arbeilung der großen Vermessung».
Übung (Topogr. Geländeaufnahme) . . 3
Geodätische Meß. und Rcchenübunge» . ->
Militärisches DermessungS'vescn I —
-rdmrssung einschl. Geophysik —
Photogrammetrie — —
Katastcrtechnik — —
Kulturkechnik — —
Landwinscha'tlichc Betriebslehre .... —
Grunbstuckobewertung — —
Wasserbau sinodesonders landwirtsrbastl.
rvasserwinichastj — —
Umlegung landwirtjchajtllchcr Grund.
stücke und Baulandumlegungen .... — —
Städtebau und SiedlungSwesen — -
Geschichte de» BermessungSwesenS ... — —
Geodätisches Seminar — —
Ausarbeitung der große» Vermessung».
Übung (Kalasterausnahiuc)
Ferner:
Größere zusaimnenbängcnde Verwes,
sungvübung (Kaiastcrausnahme) am
Ende des 6. Sem. (mit 3 Worbe».
stunden zu belegen)
F»«-»' und Ner.i.,.ugsiäcber:
Analviiiche Mechanik u. Potcmialrheorie
Angew. Malbemaiik ($. B. Romograpbie)
Theoretische und Technische Optik ....
Astronomie
Grundzüge der Markscheidekunde ....
Photographie
Meteorologie und Klimatologie
ä lug'echnik
lugzeugnavigation
Allgem. Botanik, Ackerbau und land«
wirtschaft!. Pflanzenbau
Landesplanung und landwirlschafilirbeS
Siedlungswesen . . .
Kommunales Liegenjrbast». und Vermes.
sungS'vesen
Flnanzwissenschas,
BerkehrSwissenschast
5. Sem.
V. Ub.
— 2
— 8
3 —
2 2
2 2
2 3
l —
1 -
2 -
2 3 Worben
7. Sem.
V. Ub.
2 3
2 3
I -
4 -
- -I
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III. Fakultät für Maschinenwesen
A) Praktische Tätigkeit der Studierenden de»
Maschinenbau», der Elektrotechnik
und der Lustsadrttechnik
l. Vorschriften der Tirlemprii'-ngoordnnnge, der Technischen Hochschule
Llutiqart für Maschinen«. Elektro, und Luslkabrt.Inqenieurc Uber die prak.
«ische Werkfiattttigkei«
Für die Vorprüfung wird der Nachweis einer mindestens 6>non.,ligen un-
unterbrochenen Werkstakläligkei«.
für die Hauptprürung ein solcher von niindestens 12 Monrucn verlangt.
Tie Tsterkstattängkeil muß den nachstehend ausgestellten Bestimmungen
entsprechen.
II. Auofüdrungsdestimmuugeu über die praktische Ausbildn»* der Studie-
reuden des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der Luffsabrltechnik so.
wie verwandter Fachrichtungen
>. Fweck der praktischen Ausbildung: Fun» Verständnis der technischen Vor
trüge und Übungen sowie für die spätere Berufstätigkeit sollen die Stu.
diercnden durch eigene praktische Tätigkeit in geeigneten FertigungSbe.
trieben zu einer gm begründeten, umfassenden Anschauung gelangen über
die Formgebung und Bearbeitung der Werkstoffe, sowie über die hierzu
üblichen Werkzeuge. Maschinen und Einrichtungen, über die Gestaltung»,
formen der Bauelemente und über die Wechselbeziehungen Mischen Form-
gebung und wirtschaftlicher Fertigung und endlich über den Ausbau und
die Wirkungstveiie der Erzeugnisse. Desgleichen soll sich der Studierende
einen Einblick in die allgemeinen Einrichtungen und die Organisation
eines Ferrigungsbeiriebes und über die Arbeitsverdälrmsse der verschte«
denen Arbeitergruppcn. sowie in die sozialen Verhältnisse der Arbeiter
erschaffen, dainit er später ein gerechter Vorgesetzter sein kann.
Der Slubierende muß für seine verhältnismäßig kurze praktische Aus
bildung so gereist sein, daß er den gestellicn Anforderungen völlig nach,
kommen kann, daß er der Fülle der neuen Eindrücke gewachsen ist. und daß
er während dieser Werkstattlehrzeit die richtige Einstellung im Hinblick
aus seinen späteren 2ngenieurberus beobachtet. Es wird deshalb im all«
gemeinen nur diejenige Aerkstanäligkeit anerkannt, die nach der Reise«
Prüfung abgelegt worden ist. Für Teilnedmer am Langemarck-Sludmm
bestehen besondere Vorschriften.
Tie späteren Berussansorderungen bedingen einen grundsätzlichen Un-
tcrschied in der praktischen Ausbildung des Studemen gegenüber dem
Lehrling.