Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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ItjLludium nach derVorprüsung > 
- B. ub. 
Landesvermessung 4 2 
Lphar. Astronomie (Ästron.-geogr. Ort». 
brstimmunq) 2 2 
Kanenprojekrionen 2 * 
Grundzüge der Phorogrammktrie ... - ^ ^ 
Straßenbau (BerkehrÄiaien) 2 3 
Au-arbeilung der großen Vermessung». 
Übung (Topogr. Geländeaufnahme) . . 3 
Geodätische Meß. und Rcchenübunge» . -> 
Militärisches DermessungS'vescn I — 
-rdmrssung einschl. Geophysik — 
Photogrammetrie — — 
Katastcrtechnik — — 
Kulturkechnik — — 
Landwinscha'tlichc Betriebslehre .... — 
Grunbstuckobewertung — — 
Wasserbau sinodesonders landwirtsrbastl. 
rvasserwinichastj — — 
Umlegung landwirtjchajtllchcr Grund. 
stücke und Baulandumlegungen .... — — 
Städtebau und SiedlungSwesen — - 
Geschichte de» BermessungSwesenS ... — — 
Geodätisches Seminar — — 
Ausarbeitung der große» Vermessung». 
Übung (Kalasterausnahiuc) 
Ferner: 
Größere zusaimnenbängcnde Verwes, 
sungvübung (Kaiastcrausnahme) am 
Ende des 6. Sem. (mit 3 Worbe». 
stunden zu belegen) 
F»«-»' und Ner.i.,.ugsiäcber: 
Analviiiche Mechanik u. Potcmialrheorie 
Angew. Malbemaiik ($. B. Romograpbie) 
Theoretische und Technische Optik .... 
Astronomie 
Grundzüge der Markscheidekunde .... 
Photographie 
Meteorologie und Klimatologie 
ä lug'echnik 
lugzeugnavigation 
Allgem. Botanik, Ackerbau und land« 
wirtschaft!. Pflanzenbau 
Landesplanung und landwirlschafilirbeS 
Siedlungswesen . . . 
Kommunales Liegenjrbast». und Vermes. 
sungS'vesen 
Flnanzwissenschas, 
BerkehrSwissenschast 
5. Sem. 
V. Ub. 
— 2 
— 8 
3 — 
2 2 
2 2 
2 3 
l — 
1 - 
2 - 
2 3 Worben 
7. Sem. 
V. Ub. 
2 3 
2 3 
I - 
4 - 
- -I 
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III. Fakultät für Maschinenwesen 
A) Praktische Tätigkeit der Studierenden de» 
Maschinenbau», der Elektrotechnik 
und der Lustsadrttechnik 
l. Vorschriften der Tirlemprii'-ngoordnnnge, der Technischen Hochschule 
Llutiqart für Maschinen«. Elektro, und Luslkabrt.Inqenieurc Uber die prak. 
«ische Werkfiattttigkei« 
Für die Vorprüfung wird der Nachweis einer mindestens 6>non.,ligen un- 
unterbrochenen Werkstakläligkei«. 
für die Hauptprürung ein solcher von niindestens 12 Monrucn verlangt. 
Tie Tsterkstattängkeil muß den nachstehend ausgestellten Bestimmungen 
entsprechen. 
II. Auofüdrungsdestimmuugeu über die praktische Ausbildn»* der Studie- 
reuden des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der Luffsabrltechnik so. 
wie verwandter Fachrichtungen 
>. Fweck der praktischen Ausbildung: Fun» Verständnis der technischen Vor 
trüge und Übungen sowie für die spätere Berufstätigkeit sollen die Stu. 
diercnden durch eigene praktische Tätigkeit in geeigneten FertigungSbe. 
trieben zu einer gm begründeten, umfassenden Anschauung gelangen über 
die Formgebung und Bearbeitung der Werkstoffe, sowie über die hierzu 
üblichen Werkzeuge. Maschinen und Einrichtungen, über die Gestaltung», 
formen der Bauelemente und über die Wechselbeziehungen Mischen Form- 
gebung und wirtschaftlicher Fertigung und endlich über den Ausbau und 
die Wirkungstveiie der Erzeugnisse. Desgleichen soll sich der Studierende 
einen Einblick in die allgemeinen Einrichtungen und die Organisation 
eines Ferrigungsbeiriebes und über die Arbeitsverdälrmsse der verschte« 
denen Arbeitergruppcn. sowie in die sozialen Verhältnisse der Arbeiter 
erschaffen, dainit er später ein gerechter Vorgesetzter sein kann. 
Der Slubierende muß für seine verhältnismäßig kurze praktische Aus 
bildung so gereist sein, daß er den gestellicn Anforderungen völlig nach, 
kommen kann, daß er der Fülle der neuen Eindrücke gewachsen ist. und daß 
er während dieser Werkstattlehrzeit die richtige Einstellung im Hinblick 
aus seinen späteren 2ngenieurberus beobachtet. Es wird deshalb im all« 
gemeinen nur diejenige Aerkstanäligkeit anerkannt, die nach der Reise« 
Prüfung abgelegt worden ist. Für Teilnedmer am Langemarck-Sludmm 
bestehen besondere Vorschriften. 
Tie späteren Berussansorderungen bedingen einen grundsätzlichen Un- 
tcrschied in der praktischen Ausbildung des Studemen gegenüber dem 
Lehrling.
	        

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