Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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beit Arbeitsdienst aufgenommen; außerdem ist ihre Einsteilm,g in den 
Arbeitsdienst unmittelbar im Anschluß an den Besuch der höheren 
Schule, also für das Sommerhalbjahr. möglich. Die Meldung hat recht 
zeitig bei dem zuständigen RAD«Meldeamt zu erfolgen. Zeitlich ar- 
beitsdienstuntaugliche Abiturienten (-innen) können zunächst für 3 Se 
mester immatrikuliert werden. Dauernd Arbeitsdienstuntaugliche ha 
ben sich wegen der Ableistung deö studentischen AuSgleichödienstes mit 
der Rcichsstudentenführung in Verbindung zu seyen, und zwar Abi 
turienten mit dem Sozialpolitischem Amt. Abteilung Arbetrs«. Wehr- und 
AuSgleichSdienst. Berlin W 35. Friedcich-Wilhclm-Sir. 22. Abituricn. 
tinnen mit dem Sozialpolitischen Amt. Abteilung Betreuung und För 
derung für Studentinnen. Charlottenburg 2. Hardenbergstr. 24. 
6. Nachweis der Staatsangehörigkeit (durch Wehrpaß oder sonstige Ur 
kunden). Volksdeutsche mit fremder Staatsangehörigkeit haben außer 
dem einen nach dem 1. April >940 ausgestellten blauen Ausweis des 
Bundes außendculschcr Studenten vorzulegen. 
7. Nachweis der deutschblütigcn Abstammung (aus Vordruck) durch Vorlage 
der entsprechenden llrkundcn bis einschließlich der über die beiderseitigen 
Großeltern (bei Verheirateten auch für den Ehegatten). Bei Zugehörig 
keit zur NSDAP.. SA.. SS.. NSKK.. RSFK.. H2. und BDM. 
genügt die Vorlage der endgültigen Mitgliedsausweise und die Ver 
sicherung. daß dem Studierenden keine Umstände bekannt sind, die aus 
eine nichtarlsche Abstammung schließen lassen. Das gleiche trifft zu 
für Wehrmachtsangehörige. die mindestens zum Unteroffizier befhr. 
der» wurden. Hier genügt die Vorlage des Wehrpasses mit der darin 
vermerkten Beförderung und die vorgenannte Versicherung. 
8. Abgangszeugnisse (bzw. Abgangsvcrmerk) sämtlicher schon etwa be 
suchter Hochschulen mit den Bescheinigungen über erfolgte Pflichtunler- 
suchungcn, der Postkarte über die Reichsnummcr und der Grundkarie 
über die Leibesübungen. 
9. Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vvrpraris mit Werk- 
arbeitsbücher. 
10. 3 Lichtbilder, davon ist I Bild im Belegbuch Seite I anzubringen. 
Bilder in Uniform sind unzulässig. 
11. Die sonstigen, bei der Hausverwaltung des Hauptgebäudes (Zim 
mer 11) für die Einschreibung erhältlichen Vordrucke, die ausgefüllt 
bei der Anmeldung auf dem Sekretariat (Zimmer 55a) einzureichen 
sind. Über die Einzelheiten der Einschreibung unterrichtet ein Merk 
blatt. das jeweils zu Beginn der Einschreibsrisi herausgegeben wird 
und im Hauptgebäude, gegenüber Zimmer II. aufliegt. 
II. Als Studenten mit Keiner Matrikel werden zugelassen: 
a) Reichsdeutsche deutschblüiiger Abstammung, welche die Reise für Ober- 
sekunda oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung durch amt 
liche Zeugnisse nachweisen, das 18. Lebensjahr vollendet und eine 
mehrjährige praktische Tätigkeit abgeleistet haben, sowie nach Ansicht 
der bett. Fakultät (Abtlg.) eine für das Studium genügende Vorbil 
dung besitzen. 
b) Absolventen der für diesen Zweck anerkannten Fachschulen ohne ab 
gelegte. Sonderrcifeprüfung <s. oben S. 7). Diese können aus die Dauer 
von 2 Semestern ausnahmsweise ausgenommen werden, wenn sic nach- 
weisrn. daß sie sich zur Sonderreifeprüfung angemeldet haben, und 
wenn sie sich verpflichten, diese Prüfung innerhalb dieser beiden Se 
mester abzulegen. Studierende mit kleiner Matrikel können leine Di 
plomprüfung ablegen. 
Der Besuch der Vorlesungen und Übungen kann ihnen bescheinigt wer 
den; andere akademische Zeugnisse werden nicht erteilt. 
Bei der Anmeldung sind folgende Papiere in Urschrift vorzulegen: 
1. Abgangszeugnis der Schule (amtliches Zeugnis der Reise für Ober 
sekunda) bzw. das Zeugnis über die mittlere Reife. 
2. Abgangsbescheinigungen sämtlicher etwa schon besuchter Fachschulen. 
Hochschulen usw.. 
3. Zeugnisse über praktische Tätigkeit. 
4. amtliches Führungszeugnis über die Zeit seit 'Abgang von der 
Schule (wie oben unter I 4). 
5. ferner die S.9 Ziff. 5 und 10 Zisf.6, 7. 10 und 11 verzeichneten 
Nachweise. 
I II. Als Gasthörer werden zugelassen: 
a) Berufstätige Personen, die mindestens das Zeugnis der Reife für 
die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein plan 
mäßiges Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen 
Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die 
Immatrikulation zu genügen. 
Von dem Erfordernis der Reise für die 6. Klasse kann abgesehen wer 
den. wenn der Aufzunehmende ein berufliches Interesse an dem Be 
such einzelner Vorlesungen nachweist und wenn feststeht, daß er nach 
seiner Vor- und 'Allgemeinbildung in der Lage ist. den Vorlesungen 
mit Verständnis und Teilnahme zu folgen. 
I») Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beab 
sichtigen. zu promovieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu 
vervollständigen. 
Dem Eintrag auf Zulassung als Gasthörer ist neben dem Nachweis 
über die Vorbildung der für die Abstammung beizufügen.
	        

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