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beit Arbeitsdienst aufgenommen; außerdem ist ihre Einsteilm,g in den
Arbeitsdienst unmittelbar im Anschluß an den Besuch der höheren
Schule, also für das Sommerhalbjahr. möglich. Die Meldung hat recht
zeitig bei dem zuständigen RAD«Meldeamt zu erfolgen. Zeitlich ar-
beitsdienstuntaugliche Abiturienten (-innen) können zunächst für 3 Se
mester immatrikuliert werden. Dauernd Arbeitsdienstuntaugliche ha
ben sich wegen der Ableistung deö studentischen AuSgleichödienstes mit
der Rcichsstudentenführung in Verbindung zu seyen, und zwar Abi
turienten mit dem Sozialpolitischem Amt. Abteilung Arbetrs«. Wehr- und
AuSgleichSdienst. Berlin W 35. Friedcich-Wilhclm-Sir. 22. Abituricn.
tinnen mit dem Sozialpolitischen Amt. Abteilung Betreuung und För
derung für Studentinnen. Charlottenburg 2. Hardenbergstr. 24.
6. Nachweis der Staatsangehörigkeit (durch Wehrpaß oder sonstige Ur
kunden). Volksdeutsche mit fremder Staatsangehörigkeit haben außer
dem einen nach dem 1. April >940 ausgestellten blauen Ausweis des
Bundes außendculschcr Studenten vorzulegen.
7. Nachweis der deutschblütigcn Abstammung (aus Vordruck) durch Vorlage
der entsprechenden llrkundcn bis einschließlich der über die beiderseitigen
Großeltern (bei Verheirateten auch für den Ehegatten). Bei Zugehörig
keit zur NSDAP.. SA.. SS.. NSKK.. RSFK.. H2. und BDM.
genügt die Vorlage der endgültigen Mitgliedsausweise und die Ver
sicherung. daß dem Studierenden keine Umstände bekannt sind, die aus
eine nichtarlsche Abstammung schließen lassen. Das gleiche trifft zu
für Wehrmachtsangehörige. die mindestens zum Unteroffizier befhr.
der» wurden. Hier genügt die Vorlage des Wehrpasses mit der darin
vermerkten Beförderung und die vorgenannte Versicherung.
8. Abgangszeugnisse (bzw. Abgangsvcrmerk) sämtlicher schon etwa be
suchter Hochschulen mit den Bescheinigungen über erfolgte Pflichtunler-
suchungcn, der Postkarte über die Reichsnummcr und der Grundkarie
über die Leibesübungen.
9. Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vvrpraris mit Werk-
arbeitsbücher.
10. 3 Lichtbilder, davon ist I Bild im Belegbuch Seite I anzubringen.
Bilder in Uniform sind unzulässig.
11. Die sonstigen, bei der Hausverwaltung des Hauptgebäudes (Zim
mer 11) für die Einschreibung erhältlichen Vordrucke, die ausgefüllt
bei der Anmeldung auf dem Sekretariat (Zimmer 55a) einzureichen
sind. Über die Einzelheiten der Einschreibung unterrichtet ein Merk
blatt. das jeweils zu Beginn der Einschreibsrisi herausgegeben wird
und im Hauptgebäude, gegenüber Zimmer II. aufliegt.
II. Als Studenten mit Keiner Matrikel werden zugelassen:
a) Reichsdeutsche deutschblüiiger Abstammung, welche die Reise für Ober-
sekunda oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung durch amt
liche Zeugnisse nachweisen, das 18. Lebensjahr vollendet und eine
mehrjährige praktische Tätigkeit abgeleistet haben, sowie nach Ansicht
der bett. Fakultät (Abtlg.) eine für das Studium genügende Vorbil
dung besitzen.
b) Absolventen der für diesen Zweck anerkannten Fachschulen ohne ab
gelegte. Sonderrcifeprüfung <s. oben S. 7). Diese können aus die Dauer
von 2 Semestern ausnahmsweise ausgenommen werden, wenn sic nach-
weisrn. daß sie sich zur Sonderreifeprüfung angemeldet haben, und
wenn sie sich verpflichten, diese Prüfung innerhalb dieser beiden Se
mester abzulegen. Studierende mit kleiner Matrikel können leine Di
plomprüfung ablegen.
Der Besuch der Vorlesungen und Übungen kann ihnen bescheinigt wer
den; andere akademische Zeugnisse werden nicht erteilt.
Bei der Anmeldung sind folgende Papiere in Urschrift vorzulegen:
1. Abgangszeugnis der Schule (amtliches Zeugnis der Reise für Ober
sekunda) bzw. das Zeugnis über die mittlere Reife.
2. Abgangsbescheinigungen sämtlicher etwa schon besuchter Fachschulen.
Hochschulen usw..
3. Zeugnisse über praktische Tätigkeit.
4. amtliches Führungszeugnis über die Zeit seit 'Abgang von der
Schule (wie oben unter I 4).
5. ferner die S.9 Ziff. 5 und 10 Zisf.6, 7. 10 und 11 verzeichneten
Nachweise.
I II. Als Gasthörer werden zugelassen:
a) Berufstätige Personen, die mindestens das Zeugnis der Reife für
die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein plan
mäßiges Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen
Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die
Immatrikulation zu genügen.
Von dem Erfordernis der Reise für die 6. Klasse kann abgesehen wer
den. wenn der Aufzunehmende ein berufliches Interesse an dem Be
such einzelner Vorlesungen nachweist und wenn feststeht, daß er nach
seiner Vor- und 'Allgemeinbildung in der Lage ist. den Vorlesungen
mit Verständnis und Teilnahme zu folgen.
I») Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beab
sichtigen. zu promovieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu
vervollständigen.
Dem Eintrag auf Zulassung als Gasthörer ist neben dem Nachweis
über die Vorbildung der für die Abstammung beizufügen.