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über die Zulassung als Gasthörer entscheidet der Rektor. Er kann die
Zulassung von der Zustimmung derjenigen Hochschullehrer abhängig
machen, deren Vorlesungen der Antragsteller zu besuchen beabsichtigt.
Die Zulassung als Gasthörer erfolgt in der Regel für 1 Semester; eine
Verlängerung für mehrere Semester ist möglich.
Personen die den Vorschriften der Immatrikulation genügen und die.
ohne bisher eine staatliche oder akademische Prüfung bestanden zu
haben, das Studium lediglich zum Zwecke der Ablegung einer dieser
Prüfungen betreiben, werden als Gasthörer nicht zugelassen.
Ein Vollstudium wird Gasthörern nicht gestattet; ein solches ist in der
Regel anzunehmen, wenn mehr als 12 Wochenstunden belegt werden.
Ausnahmen sind nur in begründeten Cmzclfällcn möglich; Anträge
diesbezüglicher Art sind schriftlich an den Rektor einzureichen.
Die Gasthörer unterstehen der Disziplin der Hochschule nur in Bezug
auf die Einhaltung der Ordnung beim Besuch der Vorlesungen.
B. Ausländer
1. Vorbedingung für die Zulassung jedes Ausländers ist. daß sein Hei-
matstaat Gegenseitigkeit gewährt, d. h.. daß an seinen Hochschulen die
deutschen Reifezeugnisse in gleichem Umfang wie die entsprechenden
inländischen Zeugnisse als ausreichender Nachweis der Vorbildung für
die Zulassung anerkannt werden.
Über die Anerkennung ausländischer Zeugnisse und über die Aner
kennung der Semester, die an ausländischen Hochschulen verbracht sind,
wird stets erst nach Vorlage der Zeugnisse mit beglaubigter deutscher
Übersetzung entschieden.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet der Reichsminister für
Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung. Der Bescheid über die Zu
lassung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. ES wird dringend
empfohlen, die Reise erst dann anzutreten, wenn der Antragsteller den
Zulassungsbescheid erhallen hat.
Allen Anfragen ist ein mit der Anschrift des Antragstellers versehener
Briefumschlag mit internationalem Anlworlschcin für die Antwort bei
zufügen. Auch auf dem Antrag selbst muß die Anschrift des Antrag
stellers mit deutlicher Schrift angegeben werden. Dabei ist der
Fainilicnnamc zu unterstreichen.
2. Das Aufnahmegesuch ist in deutscher Sprache abzufassen und darin an
zugeben. welche Fachrichtung zum Studium gewählt, und ob Aus
nah,ne als Student mit großer oder kleiner Matrikel oder Gasthörer
L.7-1I, gewünscht wird. ES ist spätestens I Monat vor Beginn des
Semesters schriftlich an den Rektor der Technischen Hochschule einzu
reichen. Außerdem ist beizufügen:
а) Reifezeugnis in Urschrift und beglaubigter deutscher Übersetzung.
I>) etwaige Abgangszeugnisse von deutschen oder ausländischen Hoch
schulen,
c) ein selbstgeschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache (mit Angabe
des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und der Konfession),
б) Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vorpraxis (f.
unten S. 15),
e) polizeiliches Führungszeugnis, sofern sich das Hochschulstudium nicht
unmittelbar an den Besuch der Mittel- (höheren) Schule anschließt,
s) amtlich beglaubigte Bescheinigung, in der sich der Vater oder Vor
mund verpflichtet, die durch das Studium des SohneS oder Mündels
entstehenden Kosten zu tragen,
g) nötigenfalls der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen
Sprache. Die Vorlegung einer Bescheinigung dieser Sprachkennl-
nisse bleibt vorbehalten.
Ii) eine Erklärung dcS Antragstellers. daß er nicht 2tlde ist').
Fremdsprachliche Zeugnisse sind in gleichlautender deutscher Übersetzung ein
zureichen.
Beim Eintritt in die Hochschule sind ferner der Reisepaß kotvie die oben unter
l 10 und 11 verzeichneten Nachweise vorzulegen.
An« und Abmeldung
Anmeldung (Gebührenanzahlung und Einschreibung). Alle Studierenden ha
ben sich zu Beginn eines jeden Semesters innerhalb der hierfür vorgesehenen
Frist einschreiben zu lassen. Hierbei ist folgendes z» beachten (siche auch
das oben unter I II erwähnte Merkblatt):
Die von allen Studierenden unter Vorlage des Bclegbuchö und des Ge-
bührcnblatlS zu leistende Anzahlung auf das Kolleggeld hat -innerhalb der
Einschrcibcfrist aus der Kasse. Hauptgebäude Zimmer 68 (geöffnet täglich
von 10—12 Uhr), zu erfolgen. Ohne vorherige Leistung einer Einzahlung ist
die Einschreibung nicht möglich. Nach Leistung der Anzahlung begibt sich
der Studierende mit den ausgefüllten Meldepapieren aus das Sekretariat
zur eigentlichen Einschreibung (Hauptgebäude Zimmer 55a). DaS Sekre
tariat ist n'ährcnd der Einfchrcibefristen zur Entgegennahme von Rückmel
dungen täglich von 10 12 Uhr und zur Entgegennahme von Neu- und Wie-
dereinschreibungen täglich von 14—16 Uhr (außer Samstag-Nachmittag)
') Die Erklärung muß folgende» Worltaiu haben:
..Ich erkläre, daß ich »ich, Jude bin. der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht
angehöre und auch nicht angehört habe, auch nicht mit einem Juden verheiratet
bi». Jude ist nach deutschem Recht, wer von mindestens drei der Rasse nach voll-
jüdischen Großeltern abflainini. 3<t> erkläre außerdem, daß ich auch kein jüdischer
Mischling bin-.