A. Organisation der Technischen Hochschule
I. Gliederung und Ziele der Hochschule
Die Technische Hochschule hat die Aufgabe, die Studierenden wissenschaftlich
Mi neeieleriech euseubilden und dureh Förschung, Lehre und schöpferische Tatig-
ei Wirsenschaft und Künste zu pflegen.
Sie gliedert sich in folgende Fakultäten und Abteilungen:
Fakuhät Ts Fakultät für Naturwisenschaften und Ergänzungsfächer
1. Abteilung für Mathematik und Physik
2. Abteilung für Chemi
3. Alteilung für pichtnaturwissenschaftliche Ergänzungsfücher,
Fakultät. IT: Fakultät für Bauwesen
1. Abteilung für Architektur
2. Abteilung für Bauingenieurwesen (einschl. Vermessungswesen).
Fakultät III: Fakultät für Maschinenwesen
1. Abteilung für Maschinenbau
2. Abteilung für Elektrotechnik
3. Abteilung für Luftfahrttechnik, -
Die Unterrichtsgebiete der Hochschule sind auf diese 3 Fakultäten mit ihren ver-
schiedenen Abteilungen aufgeteilt,
Ihre wissenschaftliche Ausbildung, die je nach der Fachrichtung mit der Diplom-
„Prüfung (Dipl.-Ing. oder Dipl.-Chem.) oder der Doktor-Prüfung (Dr.-Ing., Dr. rer,
Tät.) abschließt, finden an der Hochschule‘):
Architekten
erh hatare (uınfassen die Fachsebiete konstruktiver Ingenieurbau, Eisen-
ee Aalen und Waneereirtschaft, Straßlen- und Stadtbauwesen)
Bilogen
em h Metall- und Textilchemiker)
Chemiigg (auch Metall- und Textilchemiker)
Elektr r eure für Starkstrom und Fernmeldetechnik
Taftfehruingenieure für Laftfahrzeug- und Trichwerkebau
Meschineniagenieure (umfassend die Fachgebiete Kolbenmaschinen, Strö-
eier mac hiren. Wärmetschnik, Werkseugmaschinen, Verkehrmaschinen,
Forderiechnik und Feinmechanik sowie Textiltechnik)
Mathematiker
Füyikor
Teztilchemiker (siche Chemiker)
Tertiktechniker (siehe Maschineningenieure)
Vermessungsingenieure,
"Das Studium für Hütteningenieure ist hier nur bie zur Vorprüfung durchzuführen.
Velkewirte können hier nur 23 Semester studieren.
Ferner erhalten die Anwärter für das höhere Lehramt ihre Ausbildung in den bei
der Hochschule vertretenen Lehrgebieten,
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‚diengang, Prüfungen und Berufe
Sigrgebens Schriftenreihe
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4
Aufnahmebestimmungen
Allgemeines
Die Vorlesungen beginnen im Winter-Semester 1943/44 am 1, November und
"endigen am 29. Februar.
Die Einschreibungen finden in der Zeit vom 18. Oktober bis 8, November statt
Der Beginn der einzelnen Vorlesungen und Übungen wird am schwarzen Brett (bei
den einzelnen Abteihmgen) bekannt gegeben.
Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Studenten mit größer
(ordentliche Studierende) oder kleiner Matrikel (außerordentliche Studierende)
land in Gasthörer,
Für die Technische Hochschule Stuttgart ist keine Studentenhöchstziffer fost-
‚Idungen zum Studium sind deshalb (mit Ausnahme von Aus-
:chen Mischlingen) nicht erforderlich.
Die Anmeldungen zur Aufnahme sind persönlich während der Einschreibfrist auf
Zimmer 554 des Sekretariat der Technischen Hochschule im 1. Stock des Haupt-
.Secstr. 16, vorzunehmen. Im Falle persönlicher Behinderung kann die
ing unter Angabe der Gründe auch schriftlich beantragt werden. Eine
Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Jeder Student hat sich beim Eintritt für eine bestimmte Fachrichtung zu entschei-
den. Zum Wechsel der Fachrichtung ist die schriftliche Genehmigung des Rektors
Von der Aufnahme als Studierende sind Personen unter 18 Jahren sowie
Aierende anderer öffentlicher Bildungsanstalten ausgeschlossen. Die Studierenden
der Akademie der bildenden Künste und der Hochschule für Musik in Stuttgart
die sich auf das künstlerische Lehramt an höheren Schulen vorbereiten, werden
zum Studium des wiesenschaftlichen Beifaches als Studierende zugelassen. Sie
Haben Jediglich das für Studierende der Technischen Hochschule vorgeschriebene
Unterrichtsgeld zu entrichten.
Personen, die im Hauptberuf erwerbstätig sind, können ausnahmsweise als Stu-
dierende aufgenommen werden, wenn sie nachweisen, daß ihnen die für das Stu-
dium erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Sie haben ein besonderes Gesuch an
den Rektor zu richten.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind in den „Vorschriften für Studierende‘
besondere Bestimmungen getzoffen.
Über die Lebens- und Studienverhältnisse an den Deutschen Hochschulen gibt
der vom Reichsstudentenwerk Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 34,
herausgegebene „Deutsche Hochschulführer““ Auskunft (Preis einschl. Porto
1.15 RM).
Vorbildung
Reichsdeutsche
1. Als Studenten mit großer Matrikel werden zugelassen
2) Mit Reifezeugni
Reichsdeutsche deutschblütiger Abstammung, die das Reifezeugnis einer
anerkannten deutschen höheren Lehranstalt!) oder den Nachweis einer als
Aleichwertig anerkannten Vorbildung besitzen.
Ausländische Reifezeugnisse genügen zur Einschreibung nur dann, wenn
sie” vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
‚tiner Oberschule für Midcken, hanswirtschaftlche Form, berechtigt zum