Volltext : Jahreshefte des Vereins für Vaterländische Naturkunde in Württemberg : zugl. Jahrbuch d. Staatlichen Museums für Naturkunde in Stuttgart (Bd. 37, 1881)

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Nager etc.; auch die Ausbeute fossiler miocäner landbewohnender
Pflanzen vermehrt sich gewaltig.
Das sind lauter sprechende Zeugnisse, dass die tellurischen
Verhältnisse selbst, gegenüber den alten Perioden, sich beträchtlich
 geändert haben müssen. Jene fast einförmige Gleichförmigkeit
 der tellurischen Verhältnisse und damit des Climas und auch
der Organismen, wie sie in den alten Perioden herrschend war,
war nicht dazu bestimmt, dass sie immer und zu allen Zeiten
bestehen sollte.
Die Anlage zu Veränderungen in all’ diesen Beziehungen
war von Anfang an vorhanden, nur brauchte es Zeit, bis dieselben
 sich zur Geltung zu bringen vermochten.
Diese Anlage können wir nach Bronn* als die terripetale
Entwicklung der Erde kurz bezeichnen.
Die Bewegung der oceanischen‘ Gewässer griff da und dort
die starr gewordene Erdrinde an und schüttete an andern Stellen
Sedimente auf. Stellenweise erhob sich Land über den Meeresspiegel,
 wenn auch nur wenig. Andererseits drangen die Sickerwasser
 allmählig immer tiefer in die fest gewordene, langsam
erkaltende Erdrinde ein, wodurch der Umfang des Meeres verkleinert,
 der Umfang des Landes aber vergrössert wurden. Ob
und inwieweit auch vulcanische Kräfte im gleichen Sinn gewirkt
haben, mag eine offene Frage bleiben. Aber die Anfänge des
festen Landes waren noch zu schwach, um eine irgend wahrnehmbare
 Rückwirkung auf die climatischen Zustände auszuüben.
Die Zeit musste aber kommen, wenn auch ganz allmählig, da die
sporadischen Flecken des Festlandes sich zusammenschlossen und
die Continente ins Dasein traten. Sobald aber festes Land in
einer Ausdehnung vorhanden war, dass dasselbe den Namen eines
Continents verdiente, so konnte dieser Umstand nicht mehr ohne
Rückwirkung auf das Clima bleiber.
Die bisherige Gleichförmigkeit musste bis auf einen gewissen
Grad aufgehoben werden, wodurch in mittleren und höheren Breiten

- Untersuchungen über die Entwicklungsgesetze 1858. 58. 351
und 123.
            
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