Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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III. Bauperiode. 
Vierzehntes Kapitel. 
Uebernahme des Finanzministeriums und der Eisenbahnverwaltung durch Staatsrat v. Sigl. 
Die besprochenen Aenderungen in der Organisation und in dem Personaldienst war voll 
zogen, als die Leitung des Finanzministeriums und mit ihr die Verwaltung der Eisenbahnen provi 
sorisch in die Hände des Staatsrats v. Sigl überging. 
Von dem neuen Departementschef wurden in früherer Weise, wenn auch weniger per 
sönlich, die Geschäfte weitergeleitet. 
Wenigstens wurden die Einzel Verfügungen weniger durch den Minister selbst behandelt; 
sie blieben mehr den Referenten und Vorständen der Abteilungen anvertraut, welche dadurch mehr 
Einfluss und Befugnisse erlangten. Ausserdem wurden Aenderungen im Personalstande beider 
Kollegien eingeführt: Direktor v. Schwarz übernahm die Leitung der Postverwaltung, Oberbaurat 
v. Klein wurde zum Direktor, Vorstand der Eisenbahnbaukommission, ernannt und ferner wurden 
dem damaligen Vorstande der Eisenbahndirektion, Oberfinanzrat v. Dillenius, etwas weitgehende 
Einräumungen bezüglich seiner Befugnisse zugestanden. Ueberall hat Staatsrat v. Sigl der Förderung 
des Eisenbahnbaues und Betriebes seine eifrigste Fürsorge gewidmet und eine von ihm erdachte 
Erweiterung des bestehenden Eisenbahnnetzes in gemeinschaftlicher Sitzung der Kollegien der 
Eisenbahnbaukommission und der Eisenbahndirektion zur Beratung gestellt; sie erhielt daselbst die 
Zustimmung dieser Kollegien, nicht aber auch jene des Königl. Geheimenrats und infolgedessen 
auch nicht die allerhöchste Genehmigung. 
Wie erstmals von Minister v. Knapp wurden jetzt von Staatsrat v. Sigl die dem Gesetze 
vom Jahre 1858 entsprechenden Bahnen zur Durchführung geleitet. Soweit dieselben der ständi 
schen Verabschiedung ermangelten, wurde dieselbe durch ihn eingeleitet, und zwar durch einen 
den Ständen des Königreichs vorgelegten Gesetzentwurf vom Jahre 1864. 
Durch einen mit der grossherzogl. badischen Regierung abgeschlossenen Nachtragsvertrag 
erlitt dieser Vertrag später eine Aenderung, indem Württemberg die Bahnstrecke Jagstfeld—Neckarelz 
an Baden abtrat, dagegen die Erbauung von Jagstfeld-Osterburken übernahm. Deshalb wurde im 
Jahre 1864 die erstgenannte Vorlage von der Regierung aus den Kammern zurückgezogen und 
in vorstehendem Sinne und mit einigen Erweiterungen im Jahre 1865 aufs neue vorgelegt, wobei 
zu bemerken ist, dass die v. Siglsche Vorlage vom Jahre 1864 die Bahnen 
1) Heilbronn—Neckarelz, 
2) Mühlen—Rottweil, 
3) Heilbronn—Hall, 
4) Goldshöfe—Ellwangen—Krailsheim 
umfasst hatte. 
Die ersten Vorbereitungen über den Bau der Bahnen in den nordöstlichen Landestcilen 
waren jetzt getroffen. 
Die Bahn Heilbronn—Hall—Hessenthal—Krailsheim war durch die vorbesprochenen Auf 
nahmeprojekte und Beschlüsse über dieselben im wesentlichen festgestellt; die Leitung der dortigen 
technischen Arbeiten war dem Oberbaurat v. Gaab auf seinen Wunsch abgenommen und an den 
Bauinspektor Abel übertragen. 
Derselbe, welcher über einige Zeit dem Oberbaurat zur Unterstützung zugeteilt war und 
einen grösseren Teil der Arbeiten schon kennen gelernt hatte, erhielt den Auftrag zu deren Detail 
bearbeitung von Heilbronn bis Krailsheim nach der Richtung über Weinsberg—Oehringen—Wester 
nach—Hall—Hessenthal—Ilshofen—Vellberg und Eckartshausen.
	        
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