Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

Stocken geratenen Projektierungen und die Bauarbeiten in Fluss zu bringen und darin zu erhalten, 
weitere gemeinschaftliche Projekte mit dem Reich und den Nachbarstaaten zu vereinbaren und 
festzustellen. 
Als in die VI. Periode weitere Bauarbeiten eingestellt, wurde vom Minister v. Mittnacht 
auch darauf hingewiesen, dass dem Auslandsverkehr ferner wie in der vorgehenden Periode Rechnung 
getragen werde. Von hoher Bedeutung war es sodann, dass jetzt in den Bau von Bahnen zweiter 
Ordnung eingetreten werden durfte, indem die Bearbeitung der Bahn Schiltach—Schramberg als 
solche befohlen wurde. 
Mit Einlenkung in diese von der zweiten Kammer immer verweigerte Bauform ist einem 
wirklichen Bedürfnisse gedient. 
Bald war der Minister auch genötigt, mit eigener Hand einzugreifen, als verschiedene Auf 
gaben an die Verwaltung herangetreten waren: als in der zweiten Kammer beantragt wurde, die 
zwischen Württemberg und Baden vereinbarte Bahn statt im Kinzigthale über den Kniebis zu führen, 
als Streitigkeiten zwischen diesen beiden Staaten wegen der Lage der Station Schiltach entstanden, 
in der Zeit, als noch Württemberg und Baden eine Vollbahn von Schiltach über Schramberg nach 
Rottweil bauen wollten, und wiederum als die Kinzigbahn mit einer von Württemberg zu erbauenden 
Zweig- und Sekundärbahn zur Ausführung kam. Vor Aufnahme des Baues waren aber auch wie 
überall viele Meinungsverschiedenheiten, auf anderem Wege zur Entscheidung zu führen. 
Manche Einsprachen von Körperschaften und Besitzern wurden wie überall erhoben, 
und es sind dieselben in Baden um so mannigfaltiger, weil die dort übliche Aussteckung und 
Profilierung der Bahnen allen Forderungsberechtigten die beabsichtigten Aenderungen an bestehenden 
Verhältnissen und die Anlage der Bahn klar und deutlich erkennen lässt, und weil den Beteiligten 
durch einen Regierungskommissär nicht nur die bezüglichen Projekte erläutert werden, sondern ihnen 
Unterstützung geleistet wird, wo ihnen Opfer angesonnen werden, deren Leistung ausserhalb ihrer 
Verpflichtung gelegen ist. 
Auf gütlichem Wege wurden aber alle Meinungsverschiedenheiten beglichen. 
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