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aufgewendeten Bausummen zu verzeichnen. Weniger für unsere als für allgemeine Zwecke und für
Vervollständigung unserer geschichtlichen Darstellung nötig erscheint die Kenntnis der Beträge der
jeweiligen Verwilligungen des Anlagekapitals der Königl. württembergischen Eisen
bahnen, wie solche hier folgen.
Im März 1842 wurden für die vier sogenannten Stammbahnen Stuttgart—Ulm, Ulm—
Friedrichshafen, Stuttgart—Heilbronn, Bietigheim—Bruchsal 278885320. verabschiedet. Denselben
in Bruchteilen nachfolgend wurden weiter verwilligt und bei den Ständen verabschiedet die in nach
stehendem Verzeichnis über die Eisenbahnbaugesetze von 1857—1889 in die Rückschau
eingestellten Beträge:
I. Gesetz, betr. weitere Eisenbahnbauten. Vom 6. Mai 1857. Rbl. S. 29.
Eisenbahn von Plochingen nach Reutlingen.
Exigenz 3000000 fl.
II. Gesetz, betr. den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1858—1861. Vom
17. November 1858. Rbl. S. 25.
1) Die Bahnstrecke von Heilbronn über Oehringen bis Hall,
2) die Bahnstrecke von Reutlingen über Tübingen nach Rottenburg,
3) die Bahnstrecke von der Ostbahn in Kannstatt oder im Filsthal ab über Gmünd und
Aalen bis Wasseralfingen.
Exigenz: Vorläufiger Anschlag 16800000 fl.
III. Gesetz, betr. den Bau weiterer Eisenbahnen in der Finanzperiode 1861—1864. Vom
10. Januar 1862. Rbl. S. 31.
1) die Bahnstrecke von Wasseralfingen bis zur Landesgrenze bei Nördlingen,
2) die Bahnstrecke von Aalen bis Heidenheim.
Vorarbeiten:
1) für die Fortsetzung der oberen Neckarbahn von Rottenburg bis gegen Horb,
2) für den Bau einer Bahn von Heilbronn an die badische Grenze gegen Neckarelz,
3) für die Fortsetzung der Nordostbahn von Hall nach Krailsheim.
Exigenz 17000000 fl.,
ferner Mehrbedarf für die Bahnen nach Gesetz von 1858 . . 3790000 fl.,
zur Vermehrung des Wagenparks 910000 fl.
IV. Gesetz, betr. den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1864—1867. Vom
13. August 1865. Rbl. S. 205.
1) (an der Stelle der Bahn von Heilbronn nach Neckarelz) die Bahn von Heilbronn
nach Jagstfeld,
2) die Bahnstrecke von Mühlen durch das Neckarthal bis Rottweil,
3) die Bahnstrecke von Hall nach Krailsheim,
4) die Bahnstrecke von der Station Goldshöfe über Ellwangen nach Krailsheim,
5) eine Bahn von Wildbad über Neuenbürg nach Pforzheim.
Exigenz, einschliesslich Reparaturwerkstätte in Aalen .... 24500000 fl.
In Angriff zu nehmen:
1) die Fortsetzung der Eisenbahnstrecke Heilbronn—Jagstfeld über Neudenau, Möckmühl
und Adelsheim nach Osterburken,
2) die Bahn von Krailsheim nach Mergentheim,
3) die Verlängerung der oberen Neckarbahn von Rottweil einerseits
a) über Schwenningen nach Villingen, und anderseits
b) über Spaichingen nach Tuttlingen und von da über Mähringen nach Immendingen,