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Ueber die Filsbahn hatten die Oberingenieure Pläne und Berechnungen gefertigt und mit
einem Bericht vom 13. April 1843 der Königl. Eisenbahnkommission zur Genehmigung vorgelegt.
Auf denselben und auf ihre Ermittelungen über die Verbindungsbahnen Aalen—Nördlingen und
Göppingen—Gmünd—Aalen nehmen sie hienach Bezug, indem sie das Fils- und Remsthal ein
gehender Vergleichung unterziehen.
Einzelaufführung jenes Berichts erscheint nicht als Bedürfnis; es genügt zu konstatieren,
dass die in demselben enthaltenen Zahlenangaben in gleicher Weise geschöpft sind, wie die vor
stehenden Ziffern über die Remsbahn, und dass sie in dem Bericht der Oberingenieure richtig auf
genommen sind.
In Hinsicht auf die wirtschaftlichen und kommerziellen Verhältnisse wurde die Rechnung
der Techniker einem Korreferat und einer Ergänzung durch Finanzrat Autenrieth aufs eingehendste
unterzogen, welches auf Grund der damaligen Verkehrsbewegung eingeschätzt, aber zu einer Aende-
rung des Antrags der Oberingenieure auch keinen Anlass bot.
Das Ergebnis dieser Arbeiten wurde von den Oberbauräten Etzel, Klein und Knoll der
Königl. Eisenbahnkommission mit einem Bericht vom 31. Mai 1845 übergeben, den wir hienach
wörtlich anschliessen, w r eil er, wie das Kleinsche Gutachten über die Zentralbahn zeigt, wie in der
I. Bauperiode die Auswahl unter sich konkurrierender Bahnen immer getroffen wurde.
I_ BELU-periode.
Zwanzigstes Kapitel.
Abschrift des an die Königl. Eisenbahnkommission von den Oberingenieuren Etzel, Klein und Knoll
über die Richtung der Ostbahn erstatteten Berichts vom 31. Mai 1845.
1. Allgemeines und Linie Kannstatt — Aalen.
Nachdem wir dem Aufträge, eine Revision der früheren Entwürfe und Voranschläge über
die durch das Gesetz vom 18. April 1843 zur Ausführung auf Staatskosten bestimmte Eisenbahn
linien vorzunehmen, in unserem Berichte vom 19. März samt Beilagen nachgekommen sind, gehen
wir im gegenwärtigen zu einem weiteren Aufträge über.
Als im Jahr 1835 die Voruntersuchungen für die verschiedenen Eisenbahnlinien Württem
bergs eingeleitet wurden, schienen sich für die Richtung der Ostbahn zwei Züge vorzugsweise zu
empfehlen, der eine durch die Thäler der Rems, des Kochers, der Brenz und Donau, und der andere
durch die Thäler des Neckars und der Fils über die schwäbische Alb nach Ulm. Für beide Rich
tungen wurden Entwürfe und Kostenvoranschläge bearbeitet und zwar für die erste von dem General
major v. Seeger, für die zweite von dem Oberbaurat v. Bühler. Die Königl. Regierung entschied
sich nach reifer Erwägung aller Umstände für die zweite Richtung durch die Thäler des Neckars
und der Fils nach Ulm, und wurde dieselbe, nachdem sie auf dem Landtage von 1843 die Zustim
mung der Stände erhalten hatte, in dem Gesetze vom 18. April 1843 für die Ostbahn ausdrücklicli
festgesetzt.
Auch die ersterwähnte Richtung hatte indessen zahlreiche und warme Vertreter gefunden,
welche sich durch das erstmalige Fehlschlagen ihrer Hoffnungen von weiteren Versuchen nicht
abschrecken liesen, die Vorteile, welche das Remsthal dem Filsthal gegenüber bieten sollte, hervor
zuheben, und auf diese Vorzüge gestützt, eine Modifikation des Gesetzes vom 18. April 1843 zu
bewirken. Eine Anfechtung der Motive des Gesetzes schien um so eher erlaubt, als
1) die Entwürfe und Voranschläge für beide konkurrierende Linien von zwei in ihren
Ansichten wesentlich voneinander abweichenden Technikern verfasst worden waren, und
aus diesem Grunde in manchen Beziehungen eine Vergleichung nicht wohl zuliessen. *