Benützung der Einrichtung, 23
brechungen erfährt, die bei der „Gleichrichtung“ des Wechsel-
stroms nicht zu vermeiden sind. | Aus diesem Grunde werden
Kontaktfehler in der Klingel, welche bei dem starken Strom
leicht eintreten würden, vermieden. Die Klingel erträgt
stärkere Federspannung und grösseren Hub, eine Nachregu-
lierung ist. nach einer einmaligen richtigen Einstellung nicht
mehr erforderlich: und, da dieselbe Jauttönende Glocken-
schalen besitzt, kann der Anruf von dem Wärter aus grösserer
Entfernung gehört werden.
Über die. Einrichtungen des Telephons; Mikrophons,
Induktors, Induktionsklingelwerks und des Batterieelements
8. 0. SS. 5—19:
Benützung der Einrichtung.
Die Benützung der Telephoneinrichtung ist nur bei Be-
+riebsstörungen, bei aussergewöhnlichen Ereignissen auf der
Bahn und für- Nachrichten, deren, rasche Beförderung im
Interesse. des ‚Dienstes / liegt, | zulässig. Unter Beachtung
dieser Vorschrift ist die, Benützung jedem Eisenbahn- und
Telegraphenwerkstättebeamten und. -Bediensteten gestattet.
In der Regel soll. der ‚Bahnwärter, das Sprechen in den
Apparat und, die Entgegennahme der Antwort selbst be-
sorgen und‘ zwar, in der Art, dass! er das ihm: Vorgesagte
ebenso wie die erhaltene Antwort wörtlich wiederholt; Aus-
nahmsweise können Beamte, welche der Benützung des Tele-
phonapparats. kundig. sind, von der Einrichtung, ‚ohne: Ver-
mittlung ‚des .Bahnwärters, Gebrauch machen (vrgl. die er-
wähnte Anweisung $ 5).
Die telephonischen Verbindungen zwischen. ein-
zelnen: Stationen dürfen ‚zu‘ Kreuzungs- und Überholungs-
verlegungen,' sowie im Zugmeldeverfahren niemals, zu Über-
mittlung anderer fahrdienstlicher Anordnungen
nur in ‚ganz dringenden Ausnahmefällen, wobei der Wortlaut
auf beiden Stationen niederzuschreiben und jedesmal‘ zu
wiederholen ist, benützt werden: Die Verwendung der Tele-