Benützung der Einrichtung, 23
brechungen erfährt, die bei der „Gleichrichtung“ des Wechselstroms
nicht zu vermeiden sind. | Aus diesem Grunde werden
Kontaktfehler in der Klingel, welche bei dem starken Strom
leicht eintreten würden, vermieden. Die Klingel erträgt
stärkere Federspannung und grösseren Hub, eine Nachregulierung
ist. nach einer einmaligen richtigen Einstellung nicht
mehr erforderlich: und, da dieselbe Jauttönende Glockenschalen
besitzt, kann der Anruf von dem Wärter aus grösserer
Entfernung gehört werden.
Über die. Einrichtungen des Telephons; Mikrophons,
Induktors, Induktionsklingelwerks und des Batterieelements
8. 0. SS. 5—19:
Benützung der Einrichtung.
Die Benützung der Telephoneinrichtung ist nur bei Be-+riebsstörungen,
bei aussergewöhnlichen Ereignissen auf der
Bahn und für- Nachrichten, deren, rasche Beförderung im
Interesse. des ‚Dienstes / liegt, | zulässig. Unter Beachtung
dieser Vorschrift ist die, Benützung jedem Eisenbahn- und
Telegraphenwerkstättebeamten und. -Bediensteten gestattet.
In der Regel soll. der ‚Bahnwärter, das Sprechen in den
Apparat und, die Entgegennahme der Antwort selbst besorgen
und‘ zwar, in der Art, dass! er das ihm: Vorgesagte
ebenso wie die erhaltene Antwort wörtlich wiederholt; Ausnahmsweise
können Beamte, welche der Benützung des Telephonapparats.
kundig. sind, von der Einrichtung, ‚ohne: Vermittlung
‚des .Bahnwärters, Gebrauch machen (vrgl. die erwähnte
Anweisung $ 5).
Die telephonischen Verbindungen zwischen. einzelnen:
Stationen dürfen ‚zu‘ Kreuzungs- und Überholungsverlegungen,'
sowie im Zugmeldeverfahren niemals, zu Übermittlung
anderer fahrdienstlicher Anordnungen
nur in ‚ganz dringenden Ausnahmefällen, wobei der Wortlaut
auf beiden Stationen niederzuschreiben und jedesmal‘ zu
wiederholen ist, benützt werden: Die Verwendung der Tele-