#5- ©esdnebte der städtischen Verwaltung
stand je ein „Fjainbürge“ (Heim-, Gemeindevorsteher); die Kewokner waren nicht berechtigt
selbst zu wählen, sondern mußten sich ihren Heimbürgen von den Stuttgarter Kürgermeistern
bestimmen lassen. Oer Gewählte mußte der Herrschaft und der Stadt Crcue schwören und sich
hauptsächlich zur Einhaltung der Ordnung in der Markung, in Hölzern, in Meide und fil
menden verpflichten. Oie Ausnahme neuer Kewohner war ebenfalls von der Zustimmung der
Kürgermeister abhängig, Auf Seiten der Stadt war die Hbsicht, die umliegenden Meiler zurück
zuhalten, vielleicht in der Hoffnung, sie zu gunsten der Stadt ganz zu beseitigen. Oies geht
aus der städtischen Anordnung hervor, daß es nicht erlaubt fein solle, ohne Zulassen der Stutt
garter Ztadtobrigkeit in den Meilern einen neuen first, sei es Moknkaus oder Scheuer, zu
bauen: mit Eifer hielt die Stadt allen Keschwerden zum Erotz gerade an dieser Kestimmung
dauernd fest, Auch die Viehhaltung war in den Meilern beschränkt: kein Einwohner durste mehr
als vier Stück haben.
Hier fei angefügt, daß im ,6. Jahrhundert auch Kaltental eine zeitlang eingemeindet war.
Hm 15. Mai 1527 bewilligte die damalige österreichische Regierung in Mürttemberg aus eine
mit Erricht des Vogts vorgelegte Bittschrift der Kaltentaler, denen von Stuttgart zu besonders
gnädigem und günstigem Millen, „daß die zu Kaltental sich mit ihren Zwingen und Kannen
an die von Stuttgart ergeben". Oie Sache war jedoch nicht von Kestand, sondern wurde nach
der Kückkehr Herzog Ulrichs ins Land wieder aufgehoben.
Lieber die Verwaltung der Stadt haben wir aus den ersten zwei Jahrhunderten ihres
Kestehens nur wenige und meist nur zufällige Oachrichten. Erst gegen Ende des Mittelalters
fließen unsere Ouellen reicher; jetzt finden wir in der Stadt wie im gleichzeitigen Staatsleben
eine eifrige organisatorische Tätigkeit, überall werden neue Ordnungen geschaffen oder alther
gebrachte Gewohnheiten aufgezeichnet. 3m Jahr 1492 verlieh Eberhard im Kart der Stadt
Stuttgart eine ausführliche Ordnung mit buntem Inhalt; die Stadt selbst schuf namentlich um
die Jahrhundertwende, vielleicht die Gunst des ständischen Kegiments benützend, zahlreiche neue
'Gesetze und ließ im Jahr 1508 alle ihre Kechte und Gebräuche zusammentragen in das sogen.
„Ekastenbuch" (6, Ehe — Gesetz), einen stattlichen Pergamentband, dessen Holzdeckel mit rotem
gepreßtem Leder überzogen und durch prächtiges Beschlag geschützt ist. Gleichzeitig beginnt auch
die lange Reihe der wichtigsten städtischen Rechnungen, der „Kürgermeisterrechnungen", so daß
wir jetzt einen guten Einblick in das Mesen und Lreiben der städtischen Verwaltung bekommen.
Es dürfte sich empfehlen, gerade dieses Bild, wie es sich am Ende des 15. und am Hnfang
des 16. Jahrhunderts darstellt, in seinen Hauptzügen näher auszuführen, wenn auch unsere
Ouellen immer noch nicht ausreichen, um nicht bloß über Tustände und Verordnungen, sondern
auch über das Mesen, die Ziele und Anschauungen der handelnden Persönlichkeiten genauere
Vorstellungen zu erhalten.
Im allgemeinen unterschied sich die Verwaltung und Regierung der Stadt Stuttgart in
keinem wesentlichen Punkte von der aller übrigen württembergischen Landstädte. Auch die
Hauptstadt stand nicht für sich allein dem Landeskerrn gegenüber, sondern war wie ihre Schwestern
einem ..Amt" zugeteilt, deffen Mittelpunkt sie bildete. Am Ende des ,Z. Jahrhunderts gekörten
zum Stuttgarter Amt: Heumaden, Ruit, Maldenbuch, Oellingen, Scharnhausen, Oegerloch, Siel-
mingen, Kemnat, Plieningen, Rohr, Echterdingen, Plattenhardt, Konlanden, Steinenbronn,
Leinfelden, Plochingen, Gaisburg. Kernkausen, feuerbach, Kaltental und Obereßlingen.
An der Spitze der Stadt und des Amts steht der Vogt, der von der Regierung bestellt
wird. In früheren Jahrhunderten war der Schultheiß der erste Keamte der Stadt gewesen:
schon im Jahr 1280 erscheint ein Schultheiß Reinhard, dann 128b ein Schultheiß „Konrad an