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Der einer fränkischen familie entstammte Regierungsrat Karl friedrieb feuerlein (1730—1808), einer der Stifter
des Stuttgarter Cohalwobltätigheitsvereins, batte neben zahlreichen Cöcbtern, die sieb in die familien Elben, Piltorius,
Conradi, Jäger, Ifoffmann u. a. verheirateten, drei Söhne: Karl, den Begründer des P)au[es Karl feuerlein, und die
Zwillingsbrüder Gustav Willibald, der aus den Geschichten der Mildermuth als geistvoller Pfarrberr von Wolf-
Icblugen bekannt ist, und Hugult Willibald, den ersten Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. Bier geboren
am 24. Juni 1781, widmeten sich die beiden letztgenannten im Stift zu Tübingen dem Studium der Theologie,
aber Huguft trat 1801 zu dem der Rechts- für Stuttgart Stadt 1826—30, für Künjelsau
Juni 1832 von der Mehrzahl der Wähler, die sich auf Qbtand, einen nahen Verwandten feuerleins, vereinigten,
verlassen, was ihn bestimmte, am t. Januar 1833 sein Hmt als Stadtvorltand niederzulegen. Die bürgerlichen Kollegien
dankten ihm für „die in den zwölf Jahren mühe- und ehrenvollen Wirkens der Stadt geleisteten wichtigen Dienste,
für die Berufstreue und Fjumanität, womit er seinem Hmte vorgestanden". 1836 zum Obertribunalrat ernannt, war
feuerlein noch bis wenige Monate vor seinem Tode, der am 29. September 1850 erfolgte, als Mitglied des obersten
Richterkollegiums tätig. Der König hatte ihn 1836 durch Verleihung des Kronordens, 1841 durch Berufung in den
Staatsgerichtshof ausgezeichnet.
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