noch ehe, im frühjahr 1514, im nahen Remstal der Hufruhr des „Hrmen Konrad“ aus
brach, waren die Stuttgarter schwierig geworden, gereift durch das, was Menschen am Hofe
sich herausnahmen, durch den Wucher einer von Ulm hereingeführten fuggerei oder, wie das
Volk sagte, Schluckerei, sowie andere Uebelstände. Der Herzog mußte einen Landtag berufen,
den er aber sofort nach dem ruhigeren Tübingen verlegte und der jenen berühmten Cübinger
Vertrag vom 8. Juli 1514, den „Grundpfeiler der Verfassung Hitwürttembergs“, zustande brachte.
Darüber legte sich die Unruhe in der Hauptstadt, der Herzog kehrte zurück und verlangte eine
neue Huldigung. Sie wurde verweigert und als 200 Stuttgarter gegen die mittlerweile aufge
standenen Rcmstäler ausrücken sollten, taten sie es erst, als die Cübinger 500 Mann stark dem
Landesfürsten zuzogen. Letztere forderten für den Heimweg den Vorrang und man mußte sie
und die Stuttgarter an verschiedenen Cagen heimziehen lassen. Diese hatten dann im Hugust bei
dem Blutgericht über die Hufrührer Zeugen zu fein, wie „zum Exempel“ einige Köpfe auf die
Cürme der Stadt gesteckt wurden.
Jnzwischen ward Ulrichs Ehe immer unglücklicher, seine Leidenschaft für die frau eines
feiner Vertrauten, des Stallmeisters Hans von Hutten, der seinerseits sich der Gunst der Herzogin
rühmte, immer heftiger, bis er im Mai 1515, wenige Cage bevor Sabina einem zweiten Kinde,
dem Prinzen Christoph, in Urach das Leben schenkte, sich zur Ermordung des freundes hin
reißen ließ, die diese schwarze Cat, wie dann andere Grausamkeiten, darunter solche gegen
verdiente Männer, die Vögte von Cübingen und Cannstatt, den Bürgermeister Kiel von Stutt
gart u. a., endlich die flucht Sabinens dem Unbändigen gleicherweise die Ritterschaft und die
„Ehrbarkeit“ in der Landschaft zu unversöhnlichen feinden gemacht, ihm zweimal des Reiches
Hcht und Hberacht zugezogen, und wie er endlich durch die mutwillige Eroberung der Reichs
stadt Reutlingen im Januar 1519 dem Schwäbischen Bund die Handhabe geboten hat, gründlich
mit ihm abzurechnen, soll hier nicht weiter erzählt werden. Hm 6. Hpril dieses Jahres er
schienen die ersten hündischen Soldaten vor Stuttgart, das der Herzog verlassen hatte, um aus
wärts Hilfe zu suchen, und am 7. ergab sich die Stadt den feinden, die sie „paradisisch“ ge
legen fanden. Sie wurde im Hugust zwar wieder von Ulrich eingenommen, aber im Oktober
mußte er für fast 15 Jahre von dannen ziehen. Der neugewählte Kaiser Karl V als Erzherzog
von Oesterreich, dem nach Reichsrecht nur auf Husfterben des fflannsftammes Württemberg zu
fallen sollte, kaufte das Land, das nun ein meist aus fremden gebildeter Regimentsrat unter
der Statthalterschaft eines Oberschwaben, des Cruchsesfen Wilhelm von Waldburg, verwaltete.
Es war keine minderwertige Regierung und sie ließ die Landschaft und ihren Husschuß
bestehen, worin die Deputierten von Stuttgart und Cübingen obenan waren, welchen beiden
Städten es auch überlassen blieb, wann sie es für notwendig hielten, um die Einberufung der
Stände zu bitten. Hber es war eben doch eine fremde Regierung und eine solche, die der
gerade, auch in den Reichsstädten Schwabens, beginnenden Bewegung der Geister von Hause
aus feindlich gegenüberstand. Wohl nahm Stuttgart, als Kaiser Karl 1522 seinem Bruder fer-
dinand alle inner- und vorderösterreichischen Lande überließ, diesen bei mehrmaligem kurzem Ver
weilen festlich auf. Hber daß die Buchdruckerei, weil ketzerische Schriften aus ihr hervor
gegangen sein sollten, geschlossen, der Prediger Johann Mantel von St. Leonhard auf die feste
Hohennagold abgeführt wurde, daß der Erzherzog „ungläubige“ predigten und Bücher verbot,
seinen mit den Herzogen von Bayern und zahlreichen Bischöfen geschlossenen Vertrag zur Unter
drückung der Reformation auch in Württemberg durchzuführen befahl — solches konnte nur
Bitterkeit wecken und Husfcbau nach dem verbannten, und wie man hörte, für die neue Rich
tung gewonnenen rechtmäßigen Landesherrn. Zwar fiel ein Versuch Ulrichs, im Mär; 1525, mit
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