Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Reichsstadt Nördlingen. 
Die Reichsstadt Nördlingen übte die niedere Gerichts- 
barkeit und die Dorfherrschaft für das Spital zu Nördlingen 
auf dessen nicht unbeträchtlichem Besitz in den Dörfern der 
5 Gegend aus. 
1. Goldburghausen, 
Zu Goldburghausen (jetzt 0A. Neresheim), im sog. oberen 
Ries, 21,7 km nordnordöstlich Neresheim, erwarb seit dem 
14. Jahrhundert das Spital Nördlingen den Besitz des Kl. Neres- 
10 heim u. a. und war schon am Ende des 15. Jahrhunderts alleiniger 
Niedergerichts-, Grund- und Dorfherr zu Goldburghausen. Unter 
dem Vorsitz eines Beamten des Spitals wurde daselbst für die 
nördlingenschen Untertanen in zahlreichen Dörfern der Gegend 
Gericht gehalten. Die hohe Obrigkeit beanspruchte stets Öttingen. 
15 
Ehehaften. 
1575. 
Aus einer Abschrift des 19. Jahrh., Fol., 11 Bl., in einem Folioheft „Be- 
schreibung trib und waydgangs Goldburghausen 1684“ in der Gemeinderegistratur 
zu Goldburghausen. 
Gedruckt bei Grimm, 6, 8. 269. 
920 
Ehehaften deß dorfs Goldburghaußen 1575. 
Daß dorf Goldburghaußen, daß gericht, der kirchensaz, 
zehenden, fluerlehen, hürtenlehen und alle ehehaften daselbsten, 
dergieichen deß dorfs keßgelt, alle höf und obrigkeit, zwing und 
35 pan, gebott und verbott mit aller gerechtigkeit gehören allein dem 
gottshausspital zue Nördlingen und sonsten niemanden zue, eß 
Wintterlin, Ländliche Rechtsquellen. 12
	        
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