Reichsstadt Nördlingen.
Die Reichsstadt Nördlingen übte die niedere Gerichts-
barkeit und die Dorfherrschaft für das Spital zu Nördlingen
auf dessen nicht unbeträchtlichem Besitz in den Dörfern der
5 Gegend aus.
1. Goldburghausen,
Zu Goldburghausen (jetzt 0A. Neresheim), im sog. oberen
Ries, 21,7 km nordnordöstlich Neresheim, erwarb seit dem
14. Jahrhundert das Spital Nördlingen den Besitz des Kl. Neres-
10 heim u. a. und war schon am Ende des 15. Jahrhunderts alleiniger
Niedergerichts-, Grund- und Dorfherr zu Goldburghausen. Unter
dem Vorsitz eines Beamten des Spitals wurde daselbst für die
nördlingenschen Untertanen in zahlreichen Dörfern der Gegend
Gericht gehalten. Die hohe Obrigkeit beanspruchte stets Öttingen.
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Ehehaften.
1575.
Aus einer Abschrift des 19. Jahrh., Fol., 11 Bl., in einem Folioheft „Be-
schreibung trib und waydgangs Goldburghausen 1684“ in der Gemeinderegistratur
zu Goldburghausen.
Gedruckt bei Grimm, 6, 8. 269.
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Ehehaften deß dorfs Goldburghaußen 1575.
Daß dorf Goldburghaußen, daß gericht, der kirchensaz,
zehenden, fluerlehen, hürtenlehen und alle ehehaften daselbsten,
dergieichen deß dorfs keßgelt, alle höf und obrigkeit, zwing und
35 pan, gebott und verbott mit aller gerechtigkeit gehören allein dem
gottshausspital zue Nördlingen und sonsten niemanden zue, eß
Wintterlin, Ländliche Rechtsquellen. 12