Volltext : Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

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3. Kloster Neresheim.

Das Kloster Neresheim, das jetzige Schloss, liegt östlich
auf einem Hügel über der Stadt Neresheim. Das Kl., eine
Gründung der Grafen v. Dillingen, kam um die Mitte des
13. Jahrhunderts unter die Vogtei der Grafen v. Öttingen. Das
Kl. hatte Besitz namentlich in Neresheim selbst, das die Grafen
v. Öttingen zur Stadt erheben liessen, wo ihr Vogt sass,. in
Ohmenheim, Ebnat, Gross- und Kleinkuchen, Auernheim, Ballmertshofen,
 Elchingen (jetzt 0A. Neresheim) u. a. 0. Langwierige
Streitigl:ziten m:t den Grafen v. Öttingen wurden 1764 durch 10
einen Vergleich beseitigt, in dem das Kl. seinen Besitz in der
Stadt Noresheim und an zahlreichen anderen Orten an Öttingen
abtrat, dafür aber für den Rest seines Besitzes, namentlich in
den Dörfern Auernheim, Ebnat, Elchingen, Gross- und Kleinkuchen
 den Verzicht auf die öttingensche Landeshoheit erwirkte,
worauf es auch eigene Reichs- und Kreisstandschaft erhielt.
Durch den Reichsdeputationshauptschluss konnte so für den
Fürsten v. Thurn und Taxis eine eigene Herrschaft aus diesen
Besitzungen gebildet werden. Um das Schloss entstand allmählich
 eine weitere Gemeinde — Dorf Neresheim.

Ma,

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I. Eid eines Bauernlehensmannes.
Aus dem 809g. alten Sanct Ulrichsbuch, einem Papierband, Jol., 294 Bl.
mit Winträgen vornehmlich über Belchnungen der Hintersassen („Bestandbuch‘‘)
aus dem J6, und 17. Jahrh., im fürstlich Thurn und Taxisschen Archiv in
Regensburg, aus Bl. 1-6 von einer Hand des 16. Jahrh.

2

16. Jahrh.

Wan ain baurßman von ainem prelaten deß gotzhauß ain hoff oder
lehen bestath und annimbt, wirdt im dißer ayd also gegeben.

Da wirstu mir jetzund geloben an ayds statt und schweren,
das du wellest deß gotzhauß frumen fürdern und deßselben schaden 30
treulich winden, auch wan du etwas waist oder erferscht, deß
dem gotzhauß schedlich oder nachthailig möchte sein, das du dasselbig
 unverzogenlich ainem prelaten deß gotzhauß oder seinen
            
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