Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Gefürstete Propstei Ellwangen. 
Der alte Besitz der im 8. Jahrhundert gegründeten Abtei 
Ellwangen hat sich vom 14.—16. Jahrhundert durch den Er- 
werb verschiedenen zum Teil schon vorher von Ellwangen zu 
Lehen. “ohend adeligen Besitzes vergrössert; im 14. Jahr- 
hunde“ 670" D-Ewangen S. 447) hatte die Abtei auch die 
Vogt 68 Cs fon m Öttingen abgelöst. Im Jahr 1460 wurde 
die Die mediktinerabtei zu einer Kollegiatkirche und 
fürstlietne) wo erhoben, zwischen Abt und Kapitel entstand 
Weine AKıteiluxgi es Klostersigentums und der Einkünfte in 
sustentationem‘ r9p0sit 4 capituli im Verh. von */s (des 
Kapitels), x (des Ruaystes). Am 1. Januar 1803, kurz ehe 
die Propstei imnfloae Odrs Reichsdeputationshauptschlusses von 
Württember“.“ ‚kularisiert wurde, war der Bestand des Fürsten- 
15 ums folgen ““ adtschultheissenamt Ellwangen. 2, Stadt- 
ammanamt /ssenamt um die Stadt). 3 Oberamt Tannen- 
burg. Diese €. , aınlwearsenscher Besitz. +. Sheramt Röthlen 
(8. unten ). Wem eseralfngen Ce. unten). 26. Kapiteli- 
sches Amt Wal ottang lust ar reckhhakasech. seit 1629 ellwangisch) 
20 und Böbine mw Keapitelisches ”Aegamt Nördlingen. 
8, Oberamt 1. entesese unter). 9. Cberamt Heuchlingen- 
Wellstein-. “mind: : unten). 10. Kapiteloberamt Ellwangen. 
Die as. wi here‘ te oder Cderamtleute hatten ihren Wohn- 
Sitz und ihren”, irkunzskreis (bei der Regierung usw.) meist in Ell- 
25 wangen ; die V:rwaltur “m Tustiz- un Kameralgeschäfte der Ober- 
ümter besor “ten hitmacxli5t - Amtleute und Vögte mit Amtsschreibern. 
Die peinliche Gerichtsbarkeit übte die Regierung in Ellwangen, die 
Amtleute führten nur die Untersuchungen. Innerhalb der Ober- 
ümter waren stets einige Dörfer und Weiler zu Schultheissereien 
% (Unterämtern) mit Zuständigkeit für die Zivilgerichtsbarkeit und 
die geringsten Delikte (sog. Unrecht) vereinigt; die heutige Ein- 
teilung in Gemeinden ist erst von Württemberg eingeführt worden. 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.