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4. Trochtelfingen.
In Trochtelfingen (jetzt OA. Neresheim), ca. 7 km westlich
Nördlingen, a. .d. Eger, dessen Ortsadel noch im 14. Jahrhundert
vorkommt, sassen später mehrere Adelsfamilien in angeblich
5 Schlössern, von denen aber, wie die folgenden Ehehaften
zeigen, nur 3 wirkliche Edelmannssitze waren. Bedeutenderen
Grundbesitz erlangten allmählich zum Teil durch Erwerb von
jenen Öttingen (die verschiedenen Linien), die Klöster Kaisheim,
Heilsbronn, Kirchheim €. R., die Reichsstädte Nördlingen
(Spital) und Bopfingen (Heiligenpflege); Nördlingen hielt ein 10
Gericht für seine Untertanen zu Trochtelfingen und in der Umgegend
zu Itzlingen, Baldingen (jetzt bayer. BA. Nördlingen),
Dorfmerkingen, Weilermerkingen, Schweindorf, Dirgenheim,
Härdtfeldtishausen hier, das im 18. Jahrhundert meist vom
Spitalamt Nördlingen geleitet wurde. Die Grafen v. Öttingen 15
behaupteten die hohe Obrigkeit (der gemeinschaftliche Landvogt
für das Oberamt Flochberg sass zu Tr.) und die niedere
Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Gerichtsbarkeit auf den
Gütern jedes Grundherrn. Die Dorfherrschaft, an der, wie aus
der unten abgedruckten Untergangsordnung hervorgeht, zuzeiten 20
alle Herrschaften teilnahmen, übte im 18. Jahrhundert der
öttingensche Landvogt allein aus. Über die Bezeichnung
Trochtelfingens als Freidorf s. das Ehehaft, mit Reichsunmittelbarkeit
des Dorfs hat sie nichts zu tun, eine solche ist nirgends
angezeigt.
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I. Ehehaft.
1525.
Aus (A) einer gleichzeitigen Papierhs., 4., 16 Bl., 7 Bl. (s. Anm.), im
fürstlichen Archive zu Wallerstein. Verglichen wurde (B) eine Abschrift aus dem
17. Jahrh., im zu Nr. 14. Walxheim beschriebenen Öttinger Ehehaftenbuch Nr. 70 30
S. 1425 bis 1436. Die Abweichungen einer gräf lich Öttingenschen Bestätigung vom
Jahr 1584, die in einer gleichzeitigen (Fol., 16 Bl., 15 Bl.) und einer Abschrift
vom Jahr 1646 (Fol., 8 Bl., 6 Bl.) ebendaselbst vorhanden ist, sind in den
Anmerkungen (mit 1584 und 1646) angegeben. Eine weitere Erneuerung vom
Jahr 1668 (in 2 Papierhs. aus dem 18. Jahrh., Fol., 26 Bl., 10 Bl. und kl. 4., 35
24 Bl., 11 Bl. ebendaselbst) enthält mit Ausnahme der im Text abgedruckten