ordnungen festgestellt, einzelne aus verschiedenen Landesteilen
sind in Zeitschriften usw. veröffentlicht worden *).
Im Jahr 1902 ersuchte mich die K. Kommission für
Landesgeschichte um die Vornahme von Vorarbeiten für eine
Publikation württembergischer Weistümer und Dorfordnungen.
Ich schlug zunächst vor, die Herausgabe eines Bandes
Ländlicher Rechtsquellen desjenigen (Aebiets und seiner weiteren
Nachbarschaft in Aussicht zu nehmen, aus dem bereits Grimm
Einiges gefunden hatte und mir Weiteres schon bekannt ge-
worden war. Die Kommission genehmigte meinen Vorschlag;
über die genauere Abgrenzung sowohl des nun zunächst in
Betracht gezogenen Gebiets als der aufzunehmenden Rechts-
quellen nach ihrem Inhalt gibt die Kinleitung dieses Bandes
Aufschluss.
Auch aus den übrigen, zunächst den schwäbischen Landes-
teilen haben sich bereits eine beträchtliche Zahl ländlicher
Rechtsquellen, teils gleicher, teils namentlich infolge der
Verschiedenheit der Herrschaftsverhältnisse auch anderer Art
gefunden; für das alte Herzogtum Württemberg ist das
Sammeln insofern mit grösseren Schwierigkeiten verbunden,
als vieles in den Gemeinderegistraturen aufgesucht werden
MUSS.
Hier habe ich noch insbesondere den standesherrschaft-
lichen und ritterschaftlichen Archiven und Rentämtern, die mit
Erlaubnis der hohen Herrschaften und Besitzer meine Nach-
forschungen in der entgegenkommendsten Weise unterstützten,
sowie den Gemeindebehörden, die dasselbe getan haben, zu
danken.
Stuttgart, im Dezember 1909.
Dr, Friedrich Wintterlin,
Archivrat.
*) Vgl. Heyd, Bibliographie der württ. Geschichte, 1895, 8. 178.