Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

ordnungen festgestellt, einzelne aus verschiedenen Landesteilen 
sind in Zeitschriften usw. veröffentlicht worden *). 
Im Jahr 1902 ersuchte mich die K. Kommission für 
Landesgeschichte um die Vornahme von Vorarbeiten für eine 
Publikation württembergischer Weistümer und Dorfordnungen. 
Ich schlug zunächst vor, die Herausgabe eines Bandes 
Ländlicher Rechtsquellen desjenigen (Aebiets und seiner weiteren 
Nachbarschaft in Aussicht zu nehmen, aus dem bereits Grimm 
Einiges gefunden hatte und mir Weiteres schon bekannt ge- 
worden war. Die Kommission genehmigte meinen Vorschlag; 
über die genauere Abgrenzung sowohl des nun zunächst in 
Betracht gezogenen Gebiets als der aufzunehmenden Rechts- 
quellen nach ihrem Inhalt gibt die Kinleitung dieses Bandes 
Aufschluss. 
Auch aus den übrigen, zunächst den schwäbischen Landes- 
teilen haben sich bereits eine beträchtliche Zahl ländlicher 
Rechtsquellen, teils gleicher, teils namentlich infolge der 
Verschiedenheit der Herrschaftsverhältnisse auch anderer Art 
gefunden; für das alte Herzogtum Württemberg ist das 
Sammeln insofern mit grösseren Schwierigkeiten verbunden, 
als vieles in den Gemeinderegistraturen aufgesucht werden 
MUSS. 
Hier habe ich noch insbesondere den standesherrschaft- 
lichen und ritterschaftlichen Archiven und Rentämtern, die mit 
Erlaubnis der hohen Herrschaften und Besitzer meine Nach- 
forschungen in der entgegenkommendsten Weise unterstützten, 
sowie den Gemeindebehörden, die dasselbe getan haben, zu 
danken. 
Stuttgart, im Dezember 1909. 
Dr, Friedrich Wintterlin, 
Archivrat. 
*) Vgl. Heyd, Bibliographie der württ. Geschichte, 1895, 8. 178.
	        
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