Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Zinleitung, 
Das Herkunftsgebiet. 
Das Gebiet, dem die Ländlichen Rechtsquellen dieses Bandes 
entstammen, gehört nahezu ganz dem heutigen württembergischen 
Jagstkreis (Regierungssitz Ellwangen) an und bildet vornehm- 
lich die Oberämter Neresheim, Heidenheim, Ellwangen, Aalen 
und Gmünd mit einem Flächengehalt von 2007 qkm. 
Es beginnt unmittelbar westlich des jetzt bayerischen Nörd- 
lingen im Ries, der Landsenkung zwischen dem schwäbischen 
und fränkischen Jura, dem Herrschaftsgebiete der alten Ries- 
gaugrafen, späteren Fürsten von Öttingen. An das Ries süd- 
westlich schliesst sich der nach Nordwesten steil, nach Südosten 
allmählich gegen die Donau abfallende Teil der schwäbischen 
Alb, das Härtsfeld, an; der nördliche Teil stand gleichfalls 
vornehmlich unter Öttingen’scher Herrschaft, im Südosten 
erwarben seit dem 18. Jahrhundert allmählich die Fürsten von 
Thurn und Taxis eine Reihe kleinerer Herrschaften. 
Die westlich angrenzende, vom Brenztal durchzogene Land- 
schaft büldete hauptsächlich das altwürttembergische Oberamt 
Heidenheim und die württembergischen Schirmsklöster und 
nachmaligen Klosterstabsämter Anhausen, Herbrechtingen und 
Königsbronn. 
Kinzelne Orte des Ries und des Härtsfelds gehören schon 
dem Gebiete der Propstei Ellwangen an, das sich vornehmlich 
über die von der Jagst durchzogene Ellwanger Berglandschaft, 
westlich begrenzt vom Kocher, erstreckte und sich mit den Ober- 
üämtern Kochenburg, Wasseralfingen und Wöllstein-Abtsgmünd 
ins Kochertal einschob. Auf den Höhen über dem Kochertal 
legen auch die Adelmann’schen Besitzungen. 
Aus dem östlichen Remstal, das nur durch eine niedere
	        
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