Volltext : Das Remstal, das Land am mittleren Neckar und die Schwäbische Alb (2)

Reichsstadt  Reutlingen

Die  Reichsstadt  Reutlingen,  bezw.  der  Spital  daselbst,  war
teils  vorübergehend  teils  dauernd  im  Besitze  benachbarter  Orte,
so  seit  dem  14.  Jahrh.  von  Betzingen  (3,6  km  wnw.  R.),  Kusterdingen, ­
  j.  OA.  Tübingen,  seit  dem  To.  Jahrh.  von  Bronnweiler  5
(8,1  km  südwestl.  R.,  j.  OA.  Reutlingen),  Gomaringen  (11,2  Im
südwestl,  R.,  Stadt  und  Spital,  j.  OA.  Reutlingen),  Hinterweiler,
j.  Parzelle  von  Gomaringen,  beide  1648  an  Württemberg  verkauft, ­
  wosie  ein  Stabsamt  des  Kammer  schreib  er  eiguts  bildeten.
Spitalorte  blieben  Ohmenhausen,  Stoclcach  und  Wannweil,  10
j.  OA.  Reutlingen.

1.  Gomaringen.
Gomaringen  kam  im  14.  Jahrh.  vom  Ortsadel  an  KL
Bebenhausen  und  verschiedene  adelige  Familien,  im  1b.  Jahrh.
an  Spital  und  Stadt  R.,  1648  an  Württemberg.  15
I.  Statuten.
1539.
Nach  einem  Abdruck  aus  dem  nicht  mehr  auffindbaren  Original  in  den
Reutlinger  Geschichtsblättern,  V.  1894,  S.  24,  38,  05.  Das  Orig,  ist  daselbst  als
ein  Quartheft  von  gleichzeitiger  Hand,  28  Bl.  Text  und  14  leere  Blätter  beschrieben.  20
Inhalt:  I.  Statuten.  1.  Rügepflicht.  2.  Vogtgericht.  3.  Auswärtige  Frevler.
4.  Frevel  auf  Reutlinger  Boden.  5.  Vogtgericht.  6.  Ausgetretene.  1.  Vermögensbeschädigungen ­
  des  Spitals  und  der  Gemeinden.  8.  Schaden  an  den  Gütern.
9.  Vermögensbeschädigungen  der  Kirche  und  des  Heiligen.  10.  Aussatz.  11.  Beherbergen ­
  Fremder.  12.  Herausfordern.  13.  Marksteine.  14.  Veräußerung  von  25
Gütern.  15.  Vogtgerichtversäumnis.  16.,  17.  Pflegerrechnungen.  18.  Harnisch
und  Wehr.  19.  Güterzertrennung.  20.  Üble  Haushalter.  21.  Feuerlöschgeräte.
22.—24.  Feuerpolizeiliche  Vorschriften.  25.  Hauptrecht  und  Handlohn.  26.  Holzteile. ­
  27.—31.  Schonung  der  Haue  und  Holzordnung.  32.  Vertädigung  um
Schuld.  33.  Viehzeugnis.  34.  Außereheliches  Zusammenleben.  35.  Kuppelei.  30
            
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