52 Chr. Doppler. Ueber eine Ablenkung der Licht- u. Schallstrahlen.
des vorhandenen Aethers ungeachtet, durch so viele Jahr-
hunderte: so gar keinen Widerstand erfahren zu haben scheint,
wohingegen die Cometen, zumal die gegenläufigen einer solchen
Gunst sich. kaum zu erfreuen haben. dürften? — Unter dieser
Voraussetzung betrüge, wie dies eine einfache Rechnung zeigt,
die rotatorische Ablenkung schon 98 Raumsecunden, und um
so viel auch würde man einen Fixstern von seinem eigentlichen
[430] Orte. weggerückt erblicken, je: nachdem man ihn zur
Zeit. seiner. Opposition der Conjunetion: beobachtete. — Bei
Annahme gleicher Winkelgeschwindigkeit wird diese Ablenkung
noch ungleich. bedeutender, nämlich sie steigt selbst auf 9,6
Raumminuten,
Cl
S 1.
Die Annahme ungleich schnell rotirender Aetherschichten
führt ferner noch unausweichlich zu Consequenzen, die in ihrer
Art. zu‘ frappant. sind, um ihrer. hier‘ schliesslich. nicht. aus-
drücklich zu: erwähnen;
Die gedachte Voraussetzung bringt es nämlich mit«Noth-
wendigkeit. mit. sich, dass alle von unserem Centralkörper, der
Sonne, ausfahrenden. Licht- und Wärmestrahlen nicht, wie
dieses. bei: ruhender‘ oder: auch mit der Sonne gleichschnell
bewegter. Atmosphäre. der Fall wäre, in geraden Linien,
sondern. auf krummlinigen und zwar spiralförmigen Bahnen zu
dem Beobachter auf unserer Erde gelangen, und da wir nun
gewohnt. sind, die Licht- und Schallquelle an jenem Orte
vorauszusetzen, der uns durch die Richtung der Tangente des
letzten: anı den Beobachter grenzenden Curventheils des Strahls
angedeutet wird:: so. werden wir ganz: unleugbar die: Sonne an
einem: Orte: zu. sehen; vermeinen, wo sie nicht. ist, oder viel-
mehr: ihr Bild wird ihr selber immer um den Winkel von
49: Raumsecunden vorauszueilen‘ scheinen. — Nicht minder
überraschend ist‘ die weitere sich hieraus ergebende Folgerung,
dass wir nämlich von der Sonne nicht die uns zugekelirte Hälfte
ihrer‘ Oberfläche, sondern. theilweise. die sich schon von uns
abkehrende: jedesmal: sehen müssen; falls überhaupt; die obige
Voraussetzung: als: zulässig anerkannt‘ werden sollte.