Zum Vierjahresplan:
‚BAUSCHÄDEN" 29. Fortsegung
BAUSCHÄDEN AN FENSTERLÄDEN UND HOLZFUSSBÖDEN
Die Fensterläden.
Die Klappläden eines Hauses sind der Witterung
besonders stark ausgesegt und müssen daher aus
gutem, trockenem harzreichem Holz (am besten
Kiefer oder Lärche) ausgeführt werden. Sehr geeig-
net wäre auch Eichenholz, das jedoch der hohen
Kosten wegen nur selten in Frage kommt. Wird
Fichtenholz verwendet, so ist die Haltbarkeit nur
dann gewährleistet, wenn die Klappläden zweck-
antsprechend konstruiert und mit einem guten,
handwerklich einwandfrei ausgeführten Schuban-
strich versehen sind.
Die einfachste Form ist der Bretterladen mit Einschub-
leisten (Gratleisten) Abb. 372. Seine Vorzüge sind
neben der Billigkeit: vollständige Abdunklung und
guter Schut gegen Kälte und Wärme. Bretterläden,
die nicht durch ein stark vorspringendes Gesims
geschütgt sind, müssen mit Hirnleisten aus Eichen-
holz versehen werden, damit in das Hirnholz kein
Regenwasser eindringen kann. Die Hirnleisten
sollen mindestens 8 cm hoch sein. Auch in diesem
Fall sind jedoch aus konstruktiven Gründen Ein-
schubleisten notwendig. Um das „Arbeiten“ des
Holzes zu ermöglichen, dürfen die Einschubleisten
unter keinen Umständen geschraubt werden. Ganz
sinnlos ist es Leisten ohne Grat aufzuschrauben.
\hh
370
Besonders beliebt sind z.Zt. Klappläden mit Jalou-
sien. Je nach Ausführung unterscheidet man Läden
mit überstehenden Jalousiebrettern und solche, bei
denen die Jalousiebrettchen nicht über die Friese
vorstehen. Im zweiten Fall wird die Staubablage-
rung an der Wand vermieden, Ein neuerdings häu-
iger verwendetes Profil mit drehbaren Jalousie-
brettchen ermöglicht eine einwandfreie Verdunke-
lung.
Läden mit gestemmten Füllungen werden heute
verhältnismäßig selten ausgeführt. Um das Ein-
dringen von Regenwasser zu verhindern, müssen
die Füllungen an der Unterkante überschoben wer-
den (vergl. Abb. 373). Die Friese sollten mindestens
18 mm stark sein.