Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

92 Diarium Paul Hektar Mails von 1560—1563 
Ain junger gsell erstochen 
M527b. Auf sontag adj. 30. marcii», am palmtag zü aubeuts umb 
9 uhr, ist ain junger gesell, des Asums^ gewesnen stattknechts, son, 
in dem geßlin bei der Cüsterei? von ainem unbekanten under die brüst 
in das Hertz gestochen, daß er vonstundan gestorben^. 
M 528a. Auch ist sonst noch ainer ongefehr, [ber] durch dis geßlin gehn 
wellend, von disen thätern durch den wameserbel° gestochen, doch am 
leib nit verwundt worden, sonst wer er auch aufgeriben und erstochen 
worden. 
Laux Arnoldt von Neuburg, wie er gefangen und gericht ro 
worden 
M 526 d. In disem monat u marcii ist der Laux Arnold, des alten rent- 
maisters^ sun zü Neuburg, welcher auch mit dem Peter Eger und 
Jacob Widenman, den fendrichen, in gleicher that sgewesenj°, zü 
Nördlingen gefangen und in das Barfüßercloster zü verwaren gelegt 
worden. 
a) Auf sonnt, den 30. m. b) ungevar durch des gäßlin gangen. o) ermbel. 6) in 
dem monat. 
erpreßten Aussagen genaue Kenntnis, wie es mit Wexler stand, und ließ ihm mit 
großen Kosten allenthalben nachstellen, bis es endlich gelang, ihn auszukundschaften 
und seine Berhastung in Schwäbisch-Gmünd (24. Mai 1561) zu erwirken. Man 
sandte eine Reihe von „Fragartikeln" nach Gmünd, über dieWexler unter Anwendung 
der Folter „examiniert" werden sollte, und ordnete den Advokaten vr. Gregor 
Henning ab, um „den Handel" an Ort und Stelle mit allem Nachdruck betreiben zu 
lassen. Als sich in den Verhören Wexlers <vom 4., 13., 16., 18. Juni) der uns bekannte 
Sachverhalt ergab, drangen die Augsburger darauf, daß man dem Gefangenen 
„das Recht ergehen lasse", um an ihm ein Exempel zu statuieren, durch seine Be 
strafung anderen „ein Abscheuchen" einzuflößen und so „die Straßen wieder rein 
zu machen". Die Gmünder konnten sich dieser Forderung nicht entziehen, und so 
wurde Wexler am 11. Juli mit dem Schwert gerichtet. <Die Prozeßakten in der 
Urgichtensammlung.) Wie es seinem Weib und seiner Tochter ergangen, ist aus den 
Akten nicht zu ersehen. 
1. Asum Mayr. 
2. Jetzt c 49. 
3. BR. 1561, 5. April: „Dem totengrebel 30 kr. von aim entleipten mann zu 
begraben." 191a. 
4. Gabriel Arnold, ein in den politischen Händeln seiner Zeit viel genannter 
Mann. 
5. S. oben S. 86, Anm. 4, unten S. 98.— L. Arnold war in Augsburg erzogen 
worden und hatte die Privatschule des lateinischen Schulmeisters Wolfg. Merz 
besucht. Über seinen Anteil an dem Raubhandel siehe noch die „Extrakte" aus seinen 
drei Ürgichten, die dem Rate von Augsburg von den Nördlingernübersandt wurden 
und in der Augsburger Urgichtensammlung des Jahres 1561 erhalten sind. Sie er 
geben jedoch über das, was wir aus der Urgicht Egers mitgeteilt, wenig Neues.
	        
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