92 Diarium Paul Hektar Mails von 1560—1563
Ain junger gsell erstochen
M527b. Auf sontag adj. 30. marcii», am palmtag zü aubeuts umb
9 uhr, ist ain junger gesell, des Asums^ gewesnen stattknechts, son,
in dem geßlin bei der Cüsterei? von ainem unbekanten under die brüst
in das Hertz gestochen, daß er vonstundan gestorben^.
M 528a. Auch ist sonst noch ainer ongefehr, [ber] durch dis geßlin gehn
wellend, von disen thätern durch den wameserbel° gestochen, doch am
leib nit verwundt worden, sonst wer er auch aufgeriben und erstochen
worden.
Laux Arnoldt von Neuburg, wie er gefangen und gericht ro
worden
M 526 d. In disem monat u marcii ist der Laux Arnold, des alten rent-
maisters^ sun zü Neuburg, welcher auch mit dem Peter Eger und
Jacob Widenman, den fendrichen, in gleicher that sgewesenj°, zü
Nördlingen gefangen und in das Barfüßercloster zü verwaren gelegt
worden.
a) Auf sonnt, den 30. m. b) ungevar durch des gäßlin gangen. o) ermbel. 6) in
dem monat.
erpreßten Aussagen genaue Kenntnis, wie es mit Wexler stand, und ließ ihm mit
großen Kosten allenthalben nachstellen, bis es endlich gelang, ihn auszukundschaften
und seine Berhastung in Schwäbisch-Gmünd (24. Mai 1561) zu erwirken. Man
sandte eine Reihe von „Fragartikeln" nach Gmünd, über dieWexler unter Anwendung
der Folter „examiniert" werden sollte, und ordnete den Advokaten vr. Gregor
Henning ab, um „den Handel" an Ort und Stelle mit allem Nachdruck betreiben zu
lassen. Als sich in den Verhören Wexlers <vom 4., 13., 16., 18. Juni) der uns bekannte
Sachverhalt ergab, drangen die Augsburger darauf, daß man dem Gefangenen
„das Recht ergehen lasse", um an ihm ein Exempel zu statuieren, durch seine Be
strafung anderen „ein Abscheuchen" einzuflößen und so „die Straßen wieder rein
zu machen". Die Gmünder konnten sich dieser Forderung nicht entziehen, und so
wurde Wexler am 11. Juli mit dem Schwert gerichtet. <Die Prozeßakten in der
Urgichtensammlung.) Wie es seinem Weib und seiner Tochter ergangen, ist aus den
Akten nicht zu ersehen.
1. Asum Mayr.
2. Jetzt c 49.
3. BR. 1561, 5. April: „Dem totengrebel 30 kr. von aim entleipten mann zu
begraben." 191a.
4. Gabriel Arnold, ein in den politischen Händeln seiner Zeit viel genannter
Mann.
5. S. oben S. 86, Anm. 4, unten S. 98.— L. Arnold war in Augsburg erzogen
worden und hatte die Privatschule des lateinischen Schulmeisters Wolfg. Merz
besucht. Über seinen Anteil an dem Raubhandel siehe noch die „Extrakte" aus seinen
drei Ürgichten, die dem Rate von Augsburg von den Nördlingernübersandt wurden
und in der Augsburger Urgichtensammlung des Jahres 1561 erhalten sind. Sie er
geben jedoch über das, was wir aus der Urgicht Egers mitgeteilt, wenig Neues.