Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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Einleitung 
und Kunsthändlern, zu Künstlern, Gelehrten und anderen Notabili 
täten, mit denen er doch nach allem, was wir von ihm wissen, 
regen Umgang hatte. Aber davon kein Wort, wie er auch von 
Vorgängen im geistigen Leben der Stadt völlig schweigt und, was 
noch ausfälliger, uns auch von dem äußeren Aufblühen der Stadt 
sowie von der derben Lebenslust und dem Unternehmungsgeist, die 
die Bürgerschaft erfüllten, recht wenig verspüren läßt. Auch hier 
müssen wir wieder beklagen, daß Mair, der so vieles wußte und mit 
dem öffentlichen Leben der Stadt so eng verwachsen war, seine Auf 
gabe als Chronist nicht tiefer erfaßt hat und so gar an der Oberfläche 
hängen geblieben ist. 
Die Originalniederschrift des Diariums hat sich nicht erhalten, 
wohl aber besitzen wir, wie erwähnt, Abschriften derselben in drei 
Handschriften der Chronik A, von denen die in n (Cod. Aug. 98 der 
Stadtbibliothek in Augsburg), die wir hier mit X bezeichnen, die beste 
ist, und noch eine vierte, M, in Mairs „Großem Memorybuch" (im 
Augsburger Stadtarchiv). Vergleicht man die Handschrift M mit X 
(und den anderen), so ergibt sich folgendes: 1. Im großen und ganzen 
enthalten beide dasselbe; doch hat N eine Anzahl von Stücken, die in 
N fehlen, und auch die Reihenfolge der Stücke ist stellenweise in X 
anders als in M. 2. Handschrift N bietet die Stücke so, wie sie in der 
Urschrift gestanden sein werden, und hält in der Aneinanderreihung 
derselben in der Regel eine streng chronologische Ordnung ein. Anders 
in M. Hier wird das sachlich Zusammengehörende, z. B. die Notiz von 
einem Verbrechen und die von der Bestrafung des Täters, die in X 
wegen des zwischen den beiden Vorgängen liegenden Zeitraumes ge 
trennt sind, zu einer zusammengezogen und, wo dies übersehen 
worden, das Spätere beim Früheren am Rande nachgetragen. Und 
weiter: die sämtlichen Notizen über Teuerungen von Brot, Wein, 
Schmalz, Holz usw., die in X da stehen, wo sie zeitlich hingehören, sind 
in M herausgenommen und an einem anderen Ort des „Memory 
buches" (Bl. 513ff.) einer alle Zeiten umfassenden Zusammenstellung 
von Teuerungen eingefügt. Ebenso hat Mair auch ein paar Notizen 
über Bauten, die sich in X unter dem Jahre ihrer Entstehung finden, 
in M weggelassen und der im „Memorybuch" stehenden Rubrik „Von 
Gebeten" einverleibt und das zum Stuttgarter Schießen (1560) Bei 
gebrachte in das eben dort angelegte Kapitel „Von Schitzen und 
Schießen" aufgenommen.
	        

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