Volltext : Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

Diarium
1560
*Ehbruch  und  todschlag»
[17a]  Am  afftermontag,  dem  andern  tag  des  Monats  jenner  zenachts
s  zwischen  11  und  12  uhren»  ist  der  Leonhard  Fischer,  Webers  als  er
die  nachtwach  gethan,  gewarnet  und  im  anzaigt  worden,  er  solle
haim  gohn,  denn  der  Lenhart  Mamendorfer,  maurer,  lige  bei  seinem
weib.  [17b],  als  er  nun  eilends  haimbkomen,  hat  er  sie  also  beiainander
  erwüscht  und  hat  dem  Mamendorfer  mit  dem  schweinspieß
io  etliche  stich  und  straich  geben,  doch  ist  im  der  Mamendorfer  undergelaufen
  und  ime  den  spieß  zuckt,  also  daß  sie  baid  mitainander  zu
ringen  kamen.
Aber  der  Mamendorfer  ist  dem  Bischer  der  empfangnen  stich
und  straich  halben  zü  schwach  gewesen,  da  hat  in  der  Weber
i°  mit  ainem  hiltzen  schlögl  an  köpf  geschlagen  und  in  für  todt  also
ligen  lassen,  und  ist  der  Fischer  vonstundan  aus  dem  Haus  zu
dem  burgermaister  gangen  und  ime  die  fachen  angezaigt?  und  ist
der  maurer  also  verwundt  aus  dem  Haus  kamen  und  zu  dem
balbierermaister  Jörgen  Schaller  getragen  worden,  alda  ist  er  gleich
2°  am  mittwuchen,  am  andern  tag  darnach,  zwischen  7  und  8  uhr
zenachts  gestorben.
Mweil  der  Fischer  mit  im,  Mamendorfer,  gehandlet,  ist  ime  sein
a)  Dieses  Stück  fehlt.
1.  Er  diente  dem  Rate  in  der  sog.  „wilden  Wache"  (s.  zu  dieser  Bd.  VII
S.  364,  Anm.  1)  und  wohnte  im  Hause  des  Bäckers  Jakob  Niederer  bei  dem  früheren
Barsüßerkloster.
2.  Die  Augsburger  Polizeiordnung  von  1553  bestimmte:  „Ob  dann  jemandt
den  andern...  in  diser  statt  oder  derselben  gebiet  mit  oder  on  gewaffnete
Hand,  tags  oder  nachts..  .  beschädigen,  verwunden  oder  verletzen  wurdt,  in
was  gestalt  sich  der  srevel  begebe,  so  sollen  sich  bebe  tail  zum  lengsten  innerhalb
vierundzwainzig  stunden  darnach  vor  den  Herren  burgermaistern  selbs  persönlich
stellen."
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.