Volltext: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

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Weber  chronik  von  Clemens  Jäger

Webern,  auch  gemainer  stat  nutz  und  gut  feie,  die  frembde  gewürck
alhie  serben  zu  lassen 1 ,  derhalben  schaff  und  gepiet  ain  e.  rat,  daß
kain  selber  kam  frembd  tuch  oder  gewürck  alhie  selben  soll  bei  der
peen,  von  jedem  stuck  ain  guldin  zu  bezalen.  und  dieweil  sich  die  von
ferbern  ob  der  geschau  beclagen,  daß  inen  die  zu  streng  feie,  so  ordne
ain  e.  rat,  daß  ainer  von  Webern,  ainer  von  ferbern  und  ainer  vom
rat  zu  der  geschau,  die  alle  farbtuch  geschauen  sollen,  genomen  werden
solle-.

1513.
s136-»j  Nachdem  der  venedigisch  krieg  nunmer  in  acht  jar  gewert  hette
und  alle  strassen  aus  verpot  des  kaisers,  in  Italien  zu  Handtieren,
verpoten  wasend-,  kam  die  fach  dahin,  daß  grosser  Mangel  an  wollen
1.  Gasser  (kurz)  c.  1751.  —  Wortlaut  des  Entschied?  in  den  Augsburger
„Satzungen  und  ordnungen,  die  zunften  berürend"  <im  Augsb.  St.-A.>,  Bl.  51b.  Die
dort  mitgeteilten  Beschlüsse  wurden  streng  gehandhabt  und  gingen  auch  in  die  neue
Handwerkerordnung  von  1549  (Lgm.  2024)  über,  wo  es  Bl.  22a  heißt:  „Ihr  färber
habt  zu  schwüren,  daß  ir  auch  kain  barchattuch  selben  wollt,  das  außerhalb  diser  stat
gewürckt,  es  feie  dann  als  gut  oder  besser  als  ain  hie  gewürckt  tuch  oder  als  Ulmer,
Meininger,  Ravenspurger  oder  Bibracher'".  lArt.  21).  —  „Ein  jeder  selber  soll  auch
bei  dem  aidt  verbunden  sein,  kain  Ulmer-  noch  Bibracher-barchat  zum  ferben  anzenemen,
  er  hab  dann  solches  zuvor  den...  verordenten  dreien  Herrn  schwartzgeschauern
  angesagt,  und  ob  ir  ainer  solches  überfuere,  der  soll  zur  straff  des  serberhandwercks
  beraubt  sein,  darvor  sich  menigclich  wisse  zu  verhieten."
2.  „Satzungen  und  Ordnungen",  Bl.  53a:  „Ferrer  ist  angesehen  und  erkennt,  daß
die  geschaumaister  hinfüro  also  genomen  werden  sollen:'nemlich  ainer,  den  ain  erber
rat  setzen  Wirt,  der  ander  von  den  von  Webern,  der  dritt  von  den  fördern."
3.  Gasser  c.  1752;  Stetten  S.  273.  —  Als  auf  Antrag  des  Hieronymus  von  der
Leiter  <de  la  Scala)  König  Maximilian  im  Jahre  1507  über  Venedig  die  Reichsacht
aussprach,  waren  die  dort  liegenden  und  von  dort  nach  Deutschland  zu  verbringenden
Waren  der  oberdeutschen  Kaufleute  aufs  äußerste  gefährdet.  Tie  Augsburger  erreichten ­
  zwar  auf  Betreiben  Konrad  Peutingers,  daß  der  Kaiser  durch  mehrere  Erlasse ­
  ihre  Güter  von  der  Reichsacht  eximierte  und  unter  seinen  und  des  Reichs  besondern
  Schutz  stellte,  aber  die  Schädigung,  die  ihrem  Handel  und  mittelbar  verschiedenen
  Gewerben  —  hauptsächlich  den  Webern  —  durch  den  „venedischen  Krieg"
erwuchs,  war  trotzdem  sehr  empfindlich.  <Herberger,  Peutinger  in  seinem  Verhältnis
  zu  Kaiser  Max.  l.  S.  43ff.;  Simonsfeld,  DerFondaco  dei  Tedeschi  etc.,  II
(Stuttgart  1887)  S.  121  ff.;  Kö  nig,  Peutingerstudien  (Freib.  i.Br.  1914)  S.  108;
König,  Peutingers  Briefwechsel  Nr.  88,  89,  146,148).  —Fugger,  Osten.  Ehrenwerk ­
  Cgm.  896,  S.  247b:  „In  disem  langwirigen  und  schweren  kriege  wider  die  Venediger ­
  haben  sich  die  kaufsleute  in  dem  ganzen  reich  und  besonder,  die  in  der  stat
Augspurg  gesessen,  über  die  maßen  vil  erleiden  muessen,  dann  denselben  zu  dem
ofstermalen  die  Handlung  mit  den  Venedigern  verpotten  und  alsdann  umb  ain  summa
geltz  aufs  ain  zeit  lang  widerumb  entschlagen  und  erlaupt  worden,  dann  dieweil  die
Venediger  in  disem  langen  kriege  vast  wol  leiden  mochten,  daß  die  kaufsleut  ire
wahren  bei  inen  suchten  und  abhandelten,  so  war  doch  von  dem  bapst  bei  dem  bann
und  durch  den  röm.  kaiser  bei  des  reichs  acht  und  aberacht  zum  höchsten  verpotten,
daß  man  mit  den  Venedigern  kain  gemainschafst  haben  und  mit  allen  kaussmanswahren
  derselbigen  muessig  gehn  soll.  gleichssahls  haben  die  Herrn  von  der  Letzter  und
Bern  auch  gehandlet,  welche,  nachdem  sie  die  acht  und  aberacht  über  die  Venediger
	        
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