Full text: Augsburg, Bd. 9 (1929 / 34)

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Weberchronik von Clemens Jäger 
das ungelt lieber haben geben wöllen/ ain unrue und unwill in ge- 
mainer statt gewesen, und send doch gemainklich baide aufs ain zeit 
lang gegeben worden, und hat das ungelt, (wöliches der bischof jeder 
zeit geren gehapt und vermaint hat im zugehörig zu fein), 2 der 
erberen gemaindt imerzu zelang wehren und genomen werden r 
wollen? so haben dannocht das ungelt und die steuren zu betzalung 
der statt [17 b] schulden nicht alwegen raichen wollen, zudem send 
der Herren in des rats session an der antzal vil zu wenig gewesen, und 
ist inen in solichen schweren kriegs- und inhaimischen leuffen die 
besetzung des rats und gerichts sampt den raisen und botschafften zu u> 
verrichten auch beschwerlich gewesen sausj der Ursachen, daß ain erber 
rat vor dem ansang der zunften den geprauch gehapt hat, daß ain 
rat sich in vier tail ausgetailt und alweg das ain viertail und der ain 
burgermaister domit ain viertel aines jars an dem stattkricht gesessen 
send? so ist der reichs- und pundts tag, und sonders in den unrübigen rs 
jaren/ der botschafften zu den römischen kaisern, königen, fürsten zu 
Bahren und sonst, auch an die landtgericht, so der zeit gehalten, nicht 
wenig gewesen/ und hat ain erber rat die doctores zu geprauchen 
und 'mit sich zu fieren snochj nicht im geprauch gehapt/ also daß die 
1. Der Kampf zwischen „reich und arm", ob man den jeweiligen Geldnöten der 
Stadt durch Erhöhung der Steuer oder durch Ungeldauslagen abhelfen solle, zieht 
sich durch die ganze ältere Geschichte Augsburgs hindurch und führte manchmal zu 
ungestümen, an Aufruhr grenzenden Auftritten, in denen der „gemeine Mann" 
seine Abneigung gegen das Ungeld „an den Tag gab". Vgl. Dirr, Studien usw., 
S. 200. 
2. Uber die Anfänge und Entwicklung des ursprünglich dem Bischof gehörenden 
Ungelds: Frensdorfs in Beil. I II zu Chron. A, S. 157 ff.; Hosfmann, Die Augs 
burger Baurechnungen von 1320 bis 1331, I. c., S. 198; Wagner, Das Ungeld in 
den schwäbischen Städten bis zur zweiten Hälfte des X IV. Jahrh. (Augsburg 1903), 
S. 5, 9 fs., 19 ff.; Schumann S. 118 ss. 
3. Frensdorfs, l.c., S. 157ff. 
4. Von einer solchen Gestaltung des Gerichtes in der Zeit vor Einführung der 
Zünfte ist sonst nichts bekannt; auch was von Schumann S. 175 sf. über das Ge 
richtswesen zusammengestellt wurde, läßt sich nicht damit vereinigen. 
5. Solche unruhige Jahre hatte die Stadt Augsburg gar viele, besonders in 
den Zeiten Ludwigs IV. und Karls IV. 
6. S. zu dem damaligen Gesandtschafts- und Botenwesen der Stadt: Schu 
mann S. 63 fs. 
7. Der Brauch, den als Gesandten verordneten Ratsherrn bei wichtigeren 
Legationen städtische Sindici oder Advokaten beizugeben, kam in Augsburg erst im 
XVI. Jahrhundert in Schwung; bis dahin hatte man, wenn die Gesandten eines 
„gelehrten" Beiständers bedurften, meist den Ratsschreiber mitgesandt. — In der 
Zeit des Zunftregimentes bestanden die Ratsgesandtschaften meist aus einem 
Zünftler und einem „von den Herrn", doch machte, da viele Geschlechterfamilien 
im Lause der Zeit ausstarben, die Auswahl aus den „Herren" allmählich immer 
größere Schwierigkeiten und bildete eines der Motive, die im Jahre 1538 zu dem 
„Geschlechterschub" führten.
	        

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