Full text: Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn : Organ für d. Hochbaufach u. seine Interessenten, II. Band (1896)

  
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Seite 12. 
  
  
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ausschlaggebenden Grösse der Höfe, des Ziegelmasses, 
der Mauerstärken u. 5$. f. einzugehen. Ebenso kann das 
für die - gedeihliche Entwicklung der Stadt, insbesondere 
des Verkehres unentbehrliche Recht der zwangsweisen 
Enteigunng, welches der Gemeindeverwaltung zu gewähren 
wäre, nicht erörtert werden. 
Dafür muss aber schliesslich auf noch einen wunden 
Fleck der Wiener Bauordnung hingewiesen werden, dessen 
Heilung allerdings nur durch eine Radicalcur möglich ist. 
Die Durchführung der Bauvorschriften _ ist - derzeit 
der Hauptsache nach dem Magistrate und dessen Bezirks- 
amtern übertragen. Nur aus Juristen zusammen- 
gesetzte Behörden entscheiden in. den meisten 
Baufragen, deren Beurtheilung. so oft einzig und allein 
erfahrenen Technikern möglich ist. Allerdings trägt der 
Magistrat den »Sachverständigen« — darunter ist in dem 
Gemeindestatute.das Stadtbauamt gemeint — auf, Aeusse- 
rungen Zu erstatten. Daraus ergibt sich aber. ein schrift- 
liches und daher naturgemäss langwieriges Verfahren; das 
jeder Bauende um So schmerzlicher empfindet, als beim 
Bauen bekanntlich Zeit noch mehr als anderswo Geld ist. 
Die Entscheidung selbst aber leidet darunter, dass selbe 
nicht. unmittelbar. von Fachmännern, sondern von Nicht- 
fachleuten, die durch Erstere informirt werden, gefällt 
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten 
Baugue u. Pio in Wien. Das Palais eines bekannten 
Wiener Aristokraten und Kunstfreundes, das wir. in 
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten Pauque und Pio in. Wien. 
Heft VIII unseres Blattes im Bilde gebracht haben, zeichnet 
sich nicht bloss durch seine vornehme äussere Architektur, 
Neubauten und Concurrenzen in Oesterreich und Ungarn, N 
  
Nr. 2. 
  
  
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wird. Freudig ist es daher von jedem Techniker zu 
begrüssen, dass der. österreichische Ingenieur- und Archi- 
tekten-Verein ‚angeregt hat, diesbezüglich - gründlichen 
| Wandel zu schaffen und dem technischen. Amte der Ge- 
  
  
meinde. endlich jene Stellung in der Handhabung der 
Bauordnung zu gewähren, welche ihm gebührt... Wenn 
vor 13 Jahren ein Gesetz zu Stande kommen konnte, 
in welchem, wie es scheint, veflissentlich das Wort 
»Stadtbauamt«. vermieden wörden‘ ist — es ist in.der 
ganzen Bauordnung vom Jahre . 1888. nur ein ein- 
ziges Mal enthalten — so‘ war dies zu einer. Zeit möglich, 
wo: die “Lage: der österreichischen Technikerschaft im 
Allgemeinen die denkbar traurigste war, ‚nicht aber: heute. 
Die Zeiten sind ganz. andere geworden, der Techniker 
fühlt sich nun als ein mächtiges Glied der menschlichen 
Gesellschaft und wird von ihr. geschätzt. Jeder Fach- 
genosse, welcher irgend welchen Einfluss: auf die Fassung 
der künftigen Bauordnung hat: ist berufen; in _obigem 
Sinne zu wirken. Ist aber erst der Techniker von ‚der 
ihn bisher drückenden Vormundschaft befreit, dann ist zu 
hoffen, dass: die neue Bauordnung in Zukunft voll des 
Gedankens ausgeübt werde. der in dem Satze: liegt: 
„Der Buchstabe tödtet, der Geist macht lebendig !« 
Beraneck. 
  
sondern auch dadurch aus, dass die innere Ausstattung 
bis ins kleinste Detail‘ nach eigenen Entwürfen der 
Architekten durchgebildet ist. Die beiden Oefen, die wir 
diesmal reproduciren, sind in Form und Farbe eine sehr 
feine Nachempfindung des Stiles Louis‘ XVI. 
Grablaterne, entworfen von Architekt Jules 
Mayreder. Die unten abgebildete Lampe gehört zu dem 
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Grablaterne. Architekt Julius Mayredor. 
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