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ausschlaggebenden Grösse der Höfe, des Ziegelmasses,
der Mauerstärken u. 5$. f. einzugehen. Ebenso kann das
für die - gedeihliche Entwicklung der Stadt, insbesondere
des Verkehres unentbehrliche Recht der zwangsweisen
Enteigunng, welches der Gemeindeverwaltung zu gewähren
wäre, nicht erörtert werden.
Dafür muss aber schliesslich auf noch einen wunden
Fleck der Wiener Bauordnung hingewiesen werden, dessen
Heilung allerdings nur durch eine Radicalcur möglich ist.
Die Durchführung der Bauvorschriften _ ist - derzeit
der Hauptsache nach dem Magistrate und dessen Bezirks-
amtern übertragen. Nur aus Juristen zusammen-
gesetzte Behörden entscheiden in. den meisten
Baufragen, deren Beurtheilung. so oft einzig und allein
erfahrenen Technikern möglich ist. Allerdings trägt der
Magistrat den »Sachverständigen« — darunter ist in dem
Gemeindestatute.das Stadtbauamt gemeint — auf, Aeusse-
rungen Zu erstatten. Daraus ergibt sich aber. ein schrift-
liches und daher naturgemäss langwieriges Verfahren; das
jeder Bauende um So schmerzlicher empfindet, als beim
Bauen bekanntlich Zeit noch mehr als anderswo Geld ist.
Die Entscheidung selbst aber leidet darunter, dass selbe
nicht. unmittelbar. von Fachmännern, sondern von Nicht-
fachleuten, die durch Erstere informirt werden, gefällt
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten
Baugue u. Pio in Wien. Das Palais eines bekannten
Wiener Aristokraten und Kunstfreundes, das wir. in
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten Pauque und Pio in. Wien.
Heft VIII unseres Blattes im Bilde gebracht haben, zeichnet
sich nicht bloss durch seine vornehme äussere Architektur,
Neubauten und Concurrenzen in Oesterreich und Ungarn, N
Nr. 2.
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wird. Freudig ist es daher von jedem Techniker zu
begrüssen, dass der. österreichische Ingenieur- und Archi-
tekten-Verein ‚angeregt hat, diesbezüglich - gründlichen
| Wandel zu schaffen und dem technischen. Amte der Ge-
meinde. endlich jene Stellung in der Handhabung der
Bauordnung zu gewähren, welche ihm gebührt... Wenn
vor 13 Jahren ein Gesetz zu Stande kommen konnte,
in welchem, wie es scheint, veflissentlich das Wort
»Stadtbauamt«. vermieden wörden‘ ist — es ist in.der
ganzen Bauordnung vom Jahre . 1888. nur ein ein-
ziges Mal enthalten — so‘ war dies zu einer. Zeit möglich,
wo: die “Lage: der österreichischen Technikerschaft im
Allgemeinen die denkbar traurigste war, ‚nicht aber: heute.
Die Zeiten sind ganz. andere geworden, der Techniker
fühlt sich nun als ein mächtiges Glied der menschlichen
Gesellschaft und wird von ihr. geschätzt. Jeder Fach-
genosse, welcher irgend welchen Einfluss: auf die Fassung
der künftigen Bauordnung hat: ist berufen; in _obigem
Sinne zu wirken. Ist aber erst der Techniker von ‚der
ihn bisher drückenden Vormundschaft befreit, dann ist zu
hoffen, dass: die neue Bauordnung in Zukunft voll des
Gedankens ausgeübt werde. der in dem Satze: liegt:
„Der Buchstabe tödtet, der Geist macht lebendig !«
Beraneck.
sondern auch dadurch aus, dass die innere Ausstattung
bis ins kleinste Detail‘ nach eigenen Entwürfen der
Architekten durchgebildet ist. Die beiden Oefen, die wir
diesmal reproduciren, sind in Form und Farbe eine sehr
feine Nachempfindung des Stiles Louis‘ XVI.
Grablaterne, entworfen von Architekt Jules
Mayreder. Die unten abgebildete Lampe gehört zu dem
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Grablaterne. Architekt Julius Mayredor.
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