Aspekte der Sachlogik haben wir angeschnitten
im Bereich der Planungsmethodik und Sozial-
Bkonomie. Den Aspekten der emotionalen Ebene
entsprechen alle Methoden, die die emotionale
Sphäre der Entscheidungen bearbeiten. Sie sind
Gegenstand einer Psychotherapie: wie müssen
Informationen gebracht werden, damit sie ver-
standen werden können? Wie muß ein Entscheider
psychisch stabilisiert werden, damit er zur
Entscheidung fähig wird? etc.
Für beide Aspekte gibt es in der Gruppendynamik
und Lernpsychologie eine ganze Reihe von Ver-
fahren. 10)
H Detailstrategien
Hier wird kein Anspruch auf Vollständigkeit
erhoben. Es sollen lediglich einige "Anreisser"
in unterschiedlicher Detaillierung gegeben
werden, wie eine weitere Konkretisierung des
Grundgesetzes in Bezug auf aA aussehen und in
welcher Weise ganz handfeste Konsequenzen aus
der damit schlieBenden Arbeit gezogen werden
sollten.
Ma&nahmen zur Verbesserung des Systems der
Kontrolle
A Partizipation:
Verbindlicher Sprachkurs
Wahlrecht
Demokratisierung kommunaler Planungsprozesse
B Maßnahmen zur
Konkretisierung und Neuorientierung des
Wertesystems der öffentlichen Hand
C Verbesserung der Datenerfassung und
Verarbeitung
D Verbesserung der Durchführung von Korrekturen.
A_ Partizipation
(siehe auch oben S.63 ff.
1. Verbindliche Sprachkurse:
Sie sind die einzige Möglichkeit, um gegenwärtig
die Grundvoraussetzung jeder Partizipation und
Inanspruchnahme von Grundrechten - Kommunikation
herzustellen (S. 77 Ju
2. Wahlrecht:
Das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für
aA wird umgehend eingeführt. Auf den Einwand,
die aA seien nicht reif für den demokratischen
Prozess, ein Einwand übrigens, der von den
machthabenden Minderheiten gegenüber zu allen
Zeiten gemacht wurde, am eindrucksvollsten viel-
leicht zur Begründung der Segregation in den USA
und der Apartheid in Südafrika und der sich
im Grunde selbst bewertet, möchten wir mit einem
Zitat des tschechischen Politikers Goldstücker
11) antworten:
"Das ist ein uraltes Argument, das Volk sei für
die Demokratie nicht reif genug. Dabei kann sich
der Untertan nur in der demokratischen Praxis
zum Bürger entwickeln."
Wir halten es nicht für sinnvoll, außer einer
unteren Grenze für den Aufenthalt (bei etwa
1,5 - 2 Jahren) und elementaren Deutschkennt-
nissen weitere Bedingungen an das Wahlrecht zu
knüpfen: das TFaktum des Betroffenseins quali-
fiziert hinreichend für die Teilnahme am
demokratischen Prozess.
Wir haben oben darauf hingewiesen (S.67 ), daB
ein Wahlrecht für aA nicht nur zur besseren
Wahrung von deren Interessen nötig ist, son-
dern auch im Interesse der deutschen Bevölke-
rung liegen muß: es bietet die Möglichkeit zur
Vermeidung einer ethnisch geprägten Radikali-
sierung und einer effektiveren Gestaltung des
Systems der infrastrukturellen Kontrolle.
10) siehe dazu BROCHER, 1967
11) GOLDSTÜCKER, SPIEGEL, 11/1971
ARCH+4(1971) H.13/14
Wir meinen, daß eine wirksame Kontrolle und Si-
cherung humaner Lebensbedingungen und einer
emanzipierten Position den aA in unserer Ge-
sellschaft nicht durch einen riesigen Gesetzes-
apparat und Verwaltungsaufwand geleistet wer-
den kann, sondern nur durch eine der Systemkon-
struktion des Staates entsprechende Beteiligung
der aA selbst am System der parlamentarischen
und verwaltungsmäßigen Kontrollen. Das Wahl-
recht, aber auch der Zugang zu Positionen in der
Verwaltung müssen mit der weitgehenden Inte-
gration in der Wirtschaft gleichziehen (zur
Partizipation s.a. S.65
Ein Sozialarbeiter stellte in einem Interview
fest, dafB es nach den baden-württembergischen
Gesetzen, wären die aA Gemeinden für sich, in
Stuttgart noch je einen jugoslawischen und
einen italienischen Oberbürgermeister geben
müßte. Diese Überlegung verdeutlicht, daß man
sich bei der gegenwärtigen Struktur der Interes-
senvertretung aA gar nicht wundern braucht, wenn
das bestehende System der Kontrollen ihren
Interessen so wenig Nachdruck verleihen kann.
Partizipatorische Aktivitäten am Rande, wie
die Mitbestimmung aA im Betriebsrat, eine
Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Eltern
mit Kindergärtnerinnen, Lehrern, eine Beteiligung
aA am Vereinsleben, und auch die Teilnahme an
kommunalen Planungsprozessen, so sehr diese
Dinge alle fehlen, könnten sie doch keine we-
sentlichen Verbesserungen für das System demo-
kratischer Kontrolle bringen, solange aA ohne
aktives und passives Wahlrecht sind und damit
auch die Parteien ein Interesse auch am Interes-
se der aA gewinnen.
Wir haben an anderer Stelle darauf hingewiesen,
daß aufgrund des relativ geringen Umfangs von
Entscheidungen, die in Betreff der für aA
wichtigen Umweltmerkmale (u.a. Schule, Wohnungs-
bau) auf kommunaler Ebene getroffen werden,
eine Einschränkung des Wahlrechts auf ein kom-
munales Wahlrecht unsinnig ist.
3. Demokratisierung kommunaler Planungsprozesse:
Die Fehlplanungen im städtischen Bereich, vor
allem was die Berücksichtigung sozialer und hy-
gienischer Probleme angeht, weisen aus, daß eine
demokratische Öffnung kommunaler Planungsab-
läufe nicht bloß eine ideologische Forderung
ist, die vom Geist des Grundgesetzes her be-
gründet werden muß, sondern auch ein "planungs-
methodischer Ausweg" (s. auch Exkurs S. 63 ff.).
Wie unsere Beispiele (S. 96 ) zeigen, reagieren
deutsche Mitbürger sensibel, wenn es um”die Er-
stellung konzentrierter Sammelunterkünfte oder
Familienwohnungen für aA geht. Wenn nun beide
Gruppen (zusätzlich zu den heute noch außerhalb
stehenden planungssoziologischen Beratern)
an einem solchen Planungsprozess mit teilneh-
men, besteht einmal die Chance für das Entste-
hen von Einsicht für die Probleme der Beteilig-
ten und zum anderen auch eine reelle Möglich-
keit, Wohnformen zu verhindern, die den ent-
wickelten qualitativen Anforderungen (S.88ff),
vor allem des Standorts, der Konzentration und
der absoluten Grösse der Einheiten grundsätz-
lich widersprechen.
Andere Gegenstände bürgerschaftlich-partizipa-
torischer Aktionen sind oben schon genannt
(Kindergarten, Schule, Berufsschule, Förder-
kurse; u.A. über Elternbeiräte; Vereinsleben,
politische Parteien usf. S. 65 ).
Voraussetzung für diese Art aktiver Beteili-
gung am kommunalen Geschehen ist gegenwärtig
freilich ein völlig anderer Typus von Sozial-
arbeiter katalytischer Prägung, der Selbsthilfe-
aktionen organisiert und Selbstbewußtsein ver-
mittelt, statt in einzelnen Notfällen eher ein-
schüchternd zu Hilfe zu eilen.
B Maßnahmen zur Konkretisierung und _ Neuorien-
tierung_des_Wertesystems_der Öffentlichen
Hand
Eine Neubesinnung muß an den oben kritisierten
Punkten ansetzen:
1. der lückenhaften und fehlerhaften Konkreti-
sierung der allgemeinen Gesetze (Grundgesetz,
Raumordnungsgesetz, Bundesbaugesetz usf.);
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