Volltext: ARCH+ : Studienhefte für architekturbezogene Umweltforschung und -planung (1971, Jg. 3, H. 12, Jg. 4, H. 13-14)

  
Aspekte der Sachlogik haben wir angeschnitten 
im Bereich der Planungsmethodik und Sozial- 
Bkonomie. Den Aspekten der emotionalen Ebene 
entsprechen alle Methoden, die die emotionale 
Sphäre der Entscheidungen bearbeiten. Sie sind 
Gegenstand einer Psychotherapie: wie müssen 
Informationen gebracht werden, damit sie ver- 
standen werden können? Wie muß ein Entscheider 
psychisch stabilisiert werden, damit er zur 
Entscheidung fähig wird? etc. 
Für beide Aspekte gibt es in der Gruppendynamik 
und Lernpsychologie eine ganze Reihe von Ver- 
fahren. 10) 
H Detailstrategien 
Hier wird kein Anspruch auf Vollständigkeit 
erhoben. Es sollen lediglich einige "Anreisser" 
in unterschiedlicher Detaillierung gegeben 
werden, wie eine weitere Konkretisierung des 
Grundgesetzes in Bezug auf aA aussehen und in 
welcher Weise ganz handfeste Konsequenzen aus 
der damit schlieBenden Arbeit gezogen werden 
sollten. 
Ma&nahmen zur Verbesserung des Systems der 
Kontrolle 
A Partizipation: 
Verbindlicher Sprachkurs 
Wahlrecht 
Demokratisierung kommunaler Planungsprozesse 
B Maßnahmen zur 
Konkretisierung und Neuorientierung des 
Wertesystems der öffentlichen Hand 
C Verbesserung der Datenerfassung und 
Verarbeitung 
D Verbesserung der Durchführung von Korrekturen. 
A_ Partizipation 
(siehe auch oben S.63 ff. 
1. Verbindliche Sprachkurse: 
Sie sind die einzige Möglichkeit, um gegenwärtig 
die Grundvoraussetzung jeder Partizipation und 
Inanspruchnahme von Grundrechten - Kommunikation 
herzustellen (S. 77 Ju 
  
  
  
2. Wahlrecht: 
Das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für 
aA wird umgehend eingeführt. Auf den Einwand, 
die aA seien nicht reif für den demokratischen 
Prozess, ein Einwand übrigens, der von den 
machthabenden Minderheiten gegenüber zu allen 
Zeiten gemacht wurde, am eindrucksvollsten viel- 
leicht zur Begründung der Segregation in den USA 
und der Apartheid in Südafrika und der sich 
im Grunde selbst bewertet, möchten wir mit einem 
Zitat des tschechischen Politikers Goldstücker 
11) antworten: 
"Das ist ein uraltes Argument, das Volk sei für 
die Demokratie nicht reif genug. Dabei kann sich 
der Untertan nur in der demokratischen Praxis 
zum Bürger entwickeln." 
Wir halten es nicht für sinnvoll, außer einer 
unteren Grenze für den Aufenthalt (bei etwa 
1,5 - 2 Jahren) und elementaren Deutschkennt- 
nissen weitere Bedingungen an das Wahlrecht zu 
knüpfen: das TFaktum des Betroffenseins quali- 
fiziert hinreichend für die Teilnahme am 
demokratischen Prozess. 
  
  
  
Wir haben oben darauf hingewiesen (S.67 ), daB 
ein Wahlrecht für aA nicht nur zur besseren 
Wahrung von deren Interessen nötig ist, son- 
dern auch im Interesse der deutschen Bevölke- 
rung liegen muß: es bietet die Möglichkeit zur 
Vermeidung einer ethnisch geprägten Radikali- 
sierung und einer effektiveren Gestaltung des 
Systems der infrastrukturellen Kontrolle. 
  
10) siehe dazu BROCHER, 1967 
11) GOLDSTÜCKER, SPIEGEL, 11/1971 
ARCH+4(1971) H.13/14 
Wir meinen, daß eine wirksame Kontrolle und Si- 
cherung humaner Lebensbedingungen und einer 
emanzipierten Position den aA in unserer Ge- 
sellschaft nicht durch einen riesigen Gesetzes- 
apparat und Verwaltungsaufwand geleistet wer- 
den kann, sondern nur durch eine der Systemkon- 
struktion des Staates entsprechende Beteiligung 
der aA selbst am System der parlamentarischen 
und verwaltungsmäßigen Kontrollen. Das Wahl- 
recht, aber auch der Zugang zu Positionen in der 
Verwaltung müssen mit der weitgehenden Inte- 
gration in der Wirtschaft gleichziehen (zur 
Partizipation s.a. S.65 
Ein Sozialarbeiter stellte in einem Interview 
fest, dafB es nach den baden-württembergischen 
Gesetzen, wären die aA Gemeinden für sich, in 
Stuttgart noch je einen jugoslawischen und 
einen italienischen Oberbürgermeister geben 
müßte. Diese Überlegung verdeutlicht, daß man 
sich bei der gegenwärtigen Struktur der Interes- 
senvertretung aA gar nicht wundern braucht, wenn 
das bestehende System der Kontrollen ihren 
Interessen so wenig Nachdruck verleihen kann. 
Partizipatorische Aktivitäten am Rande, wie 
die Mitbestimmung aA im Betriebsrat, eine 
Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Eltern 
mit Kindergärtnerinnen, Lehrern, eine Beteiligung 
aA am Vereinsleben, und auch die Teilnahme an 
kommunalen Planungsprozessen, so sehr diese 
Dinge alle fehlen, könnten sie doch keine we- 
sentlichen Verbesserungen für das System demo- 
kratischer Kontrolle bringen, solange aA ohne 
aktives und passives Wahlrecht sind und damit 
auch die Parteien ein Interesse auch am Interes- 
se der aA gewinnen. 
Wir haben an anderer Stelle darauf hingewiesen, 
daß aufgrund des relativ geringen Umfangs von 
Entscheidungen, die in Betreff der für aA 
wichtigen Umweltmerkmale (u.a. Schule, Wohnungs- 
bau) auf kommunaler Ebene getroffen werden, 
eine Einschränkung des Wahlrechts auf ein kom- 
munales Wahlrecht unsinnig ist. 
3. Demokratisierung kommunaler Planungsprozesse: 
Die Fehlplanungen im städtischen Bereich, vor 
allem was die Berücksichtigung sozialer und hy- 
gienischer Probleme angeht, weisen aus, daß eine 
demokratische Öffnung kommunaler Planungsab- 
läufe nicht bloß eine ideologische Forderung 
ist, die vom Geist des Grundgesetzes her be- 
gründet werden muß, sondern auch ein "planungs- 
methodischer Ausweg" (s. auch Exkurs S. 63 ff.). 
Wie unsere Beispiele (S. 96 ) zeigen, reagieren 
deutsche Mitbürger sensibel, wenn es um”die Er- 
stellung konzentrierter Sammelunterkünfte oder 
Familienwohnungen für aA geht. Wenn nun beide 
Gruppen (zusätzlich zu den heute noch außerhalb 
stehenden planungssoziologischen Beratern) 
an einem solchen Planungsprozess mit teilneh- 
men, besteht einmal die Chance für das Entste- 
hen von Einsicht für die Probleme der Beteilig- 
ten und zum anderen auch eine reelle Möglich- 
keit, Wohnformen zu verhindern, die den ent- 
wickelten qualitativen Anforderungen (S.88ff), 
vor allem des Standorts, der Konzentration und 
der absoluten Grösse der Einheiten grundsätz- 
lich widersprechen. 
  
Andere Gegenstände bürgerschaftlich-partizipa- 
torischer Aktionen sind oben schon genannt 
(Kindergarten, Schule, Berufsschule, Förder- 
kurse; u.A. über Elternbeiräte; Vereinsleben, 
politische Parteien usf. S. 65 ). 
Voraussetzung für diese Art aktiver Beteili- 
gung am kommunalen Geschehen ist gegenwärtig 
freilich ein völlig anderer Typus von Sozial- 
arbeiter katalytischer Prägung, der Selbsthilfe- 
aktionen organisiert und Selbstbewußtsein ver- 
mittelt, statt in einzelnen Notfällen eher ein- 
schüchternd zu Hilfe zu eilen. 
B Maßnahmen zur Konkretisierung und _ Neuorien- 
tierung_des_Wertesystems_der Öffentlichen 
Hand 
  
  
Eine Neubesinnung muß an den oben kritisierten 
Punkten ansetzen: 
1. der lückenhaften und fehlerhaften Konkreti- 
sierung der allgemeinen Gesetze (Grundgesetz, 
Raumordnungsgesetz, Bundesbaugesetz usf.); 
71 
 
	        
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