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lehrer der Anstalt auf den Vorschlag des Lehrer-Convents, welcher zu diesem Behuf mittelst geheimer schrift-
licher Stimmgebung naeh absoluter Stimmenmehrheit drei Kandidaten bezeichnet, von Seiner Kóniglichen
Majestät je auf die Dauer eines Schuljahrs ernannt.
Nach Umfluss desselben kann der Betreffende wiederholt, jedoch nicht ôfter, als im Ganzen dreimal
nach einander, in Vorschlag gebracht werden.
$. 19.
Der neubestellte Direktor wird von seinem Vorgänger, in Fällen, in welchen dies nicht möglich ist,
von dem Ministerium in Pflichten genommen und in sein Amt eingeführt, *
$. 20.
(Zu 8. 37.)
Im Falle seimer Verhinderung wird der Direktor von seinen nüchsten Vorgüngern in dieser Funktion
vertreten.
S. 91.
(Zu §. 39.)
Der Lehrer-Ausschuss der polytechnischen Schule besteht, unter dem Vorsitze des Direktors oder
seines Stellvertreters, aus dem Rektor der mathematischen Abtheilung und den Vorständen der sechs Fachschulen.
| Wird der Rektor der mathematischen Abtheilung oder ein Fachschulvorstand zum Direktorium der
|
Gesammtanstalt berufen, so tritt für den ersteren insolange sein ordnungsmässiger Stellvertreter in den Lehrer-
ausschuss ein, wührend für den letzteren auf die betreffende Zeit ein neuer Fachschulvorstand zu wählen ist.
8. 22.
(Zu $. 46.)
| Der Lehrer-Convent der polytechnischen Schule ist beschlussfähig, wenn ausser dem Direktor oder
seinem Stellvertreter wenigstens 10 Mitglieder anwesend sind.
$. 23.
Im Uebrigen bleiben die organischen Bestimmungen vom 16. April 1862 nebst den zu deren Vollziehung
erlassenen Vorschriften in Kraft,
Eine neue Redaktion der gesammten organischen Bestimmungen der polytechnischen Schule mit ent-
sprechender Berücksichtigung vorstehender Zusütze und Aenderungen bleibt vorbehalten,
8. 24,
Die in gegenwürtiger Verfügung enthaltenen Zusütze und Aenderungen treten, soweit die betreffenden
Einrichtungen nicht schon vorläufig an der Schule getroffen worden sind, zum Beginne des nächsten Schuljahrs,
jedoch unter der Modifikation in Wirksamkeit, dass in Beziehung auf die Bedingungen für die Aufnahme von
Schülern und Studirenden, näherhin hinsichtlich des Nachweises der hiefür erforderlichen Vorkenntnisse, das
nächste Mal noch die seitherigen Vorschriften in Anwendung zu bringen sind,
Lehrmittel.
Von den für die Lehrmittelsammlungen gemachten Anschaffungen verdienen die nach-
stehenden. einer besondern Erwähnung:
für den geodätischen Apparat wurde mittelst eines ausserordentlichen Credits von |
1,200 fi. ein grosser Theodolit von Pistor und Martins in Berlin angeschafft; Horizontal-