Full text: Jahres-Bericht der Kgl. Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Studienjahr 1870-1871 (1870)

  
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a) in der Architekturfachschule : 
L Allgemeine Bestimmungen. 
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Die Diplomprüfung findet Jährlich im Monat October statt. 
Die nühere Angabe des Termins wird je darch Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht. 
$. 2. 
Die Prüfung wird von einer Commission vorgenommen, bestehend aus den Vertretern der Prüfungs- 
fücher (8. 7.) am Polytechnikum unter dem Vorsitz des jeweiligen Vorstands der Architekturfachschule. 
II. Zulassung zur Prüfung. 
Um zur Prüfung zugelassen zu werden hat der Candidat sich auszuweisen : 
1) Ueber die Zurücklegung des 91. Lebensjahrs, 
2) Ueber den Besitz der in der technischen Maturitätsprüfung (vergl. Verfügung des Cultministeriums vom 
dass inzwischen auch die Physik in provisorischer Weise unter 
die Gegenstünde dieser Prüfung aufgenommen worden is 
10. August 1862, wobei zu bemerken, 
t) verlangten Kenntnisse. 
3) Ueber ein dem Umfange der Diplomprüfune § 7. u. 8) ents prechendes erfol reiches Fachstudium, von 
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welchem in der Regel wenigstens Ein Jahr an der hiesigen Fachschule für Architektur absolvirt 
sein muss, 
4) Ueber sittliches Betragen. 
§ 4 
Der Nachweis zu 9, (873.) ist zu liefern dureh d 
às Zeugniss über Erstehung der technischen Maturi- 
tätsprüfung oderauch durch anderweite entsprechende 
Kenntnisszeugnisse, 
Der Nachweis zu 3, u. 4. ($. 3.) ist za liefern in: 
a) durch die Jahres- oder Semesterzeugnisse von den betreffenden Lehr 
anstalten, 
b) durch Vorlegung der in der Beilage 
aufgeführten Zeichnungen, deren eigenhändige Ausführung von 
den betreffenden Lehrern, beziehungsweise auf sonstigem Wege, mit Angabe der Zeit der Fertigung, 
sowie mit der Bezeichnung ob Copie oder eigene Erfindung, beurkundet sein muss, 
Die Meldungseingaben mit den erforderlichen Belegen (8. 4.) 
sind je vor dem 1. Juli bei der Direc- 
tion des Polytechnikums einzureichen , 
welehe nach vorgängiger gutächtlicher 
Commission ($. 2.) über die von dem Candidate 
Prüfung erkennt und die zugelassenen Candid 
Einvernehmung der Prüfungs- 
n vorgelegten Zeichnungen (S. 4. lit. b) über die Zulassung zur 
aten durch Anschlag am schwarzen Brett zur Prüfung einladet. 
8. 6. 
Vor Beginn der Prüfung ist von jedem zugelassenen Candidaten eine Sportel zu entrichten und zwar 
Bedingung mindestens Einjühriger Studienzeit an hiesiger Architekturfachschule (S. 3. 
Z. 3.) erfüllt haben, je zehn T haler wenn solche ausnahmsweise zugelassen werden sollten, 
je Zwanzig Thaler. 
von Solehen, welche die 
Von den übrigen, 
  
 
	        
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