Oeffentliche Handlungen.
Die Feier des Geburtsfestes Seiner Majestüt des Kónigs, mit welcher die Publikation
des Ergebnisses der Preisbewerbung für das Jahr 1872 verbunden wurde, ist am 6. März 1873
in Anwesenheit Seiner Excellenz des Herrn Kultministers Dr. v. Gessler durch öffentliche Ver-
theilung der Preise und durch eine Rede des Professors Dr. Eck über »die historische Entwick-
lung einiger petrogenetischen Anschauungen« begangen worden.
Allgemeine Organisations- und Unterrichtsfragen.
Hinsichtlich des Uebertritts der Schüler württembergischer Realanstalten in die
erste mathematische Klasse der polytechnischen Schule sind nunmehr folgende definitive
Bestimmungen getroffen worden:
a) an den als Realsehulen zweiter Ordnung (Militirersatzinstruktion 8. 154 2*) aner-
kannten Realanstalten Stuttgart, Esslingen, Hall, Heilbronn, Reutlingen und Ulm
wird am Schlusse jeden Sehuljahrs eine Abgangsprüfung abgehalten. Wenn bei dieser
Prüfung ein Schüler ausser dem, dass ihm im Ganzen das Zeugniss der Reife ertheilt
werden konnte, in den fünf Fächern: Deutscher Aufsatz, Algebra, ebene Geometrie, Stereo-
metrie und geometrisches Zeichnen — im Durchschnitt mindestens die Note »ziemlich
gut« erworben hat, so gilt sein Reifezeugniss zugleich als Nachweis der wissenschaft-
lichen Befähigung für die Aufnahme in die erste Klasse der mathematischen Abtheilung
der polytechnischen Schule, so dass er an letzterer von der daselbst bestehenden Auf-
nahmeprüfung befreit ist. Andererseits haben die in der Abgangsprüfung an einer
Realschule zweiter Ordnung nicht bestandenen Schüler in der Regel zu gewärtigen, dass
sie zu dieser Aufnahmeprüfung nicht, beziehungsweise nur dann zugelassen werden, wenn
sie den Nachweis liefern, dass sie in einem längeren seit der Abweisung verflossenen
Zeitraum durch Benützung anderweitiger entsprechender Bildungsmittel den Mangel an
C isse lcher die Abweisung zur Folge hatte, auszugleichen versucht haben.
Kenntnissen, we g 8 , 3
b) Schülern der als hôhere Bürgerschulen (Militärersatzinstruktion $. 154 2f) erklärten
Realanstalten in Biberach, Calw, Ludwigsburg, Nürtingen, Rottweil und Tübingen,