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Öffentliche Handlungen.
Die Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs ist am 6. März 1886 in Anwesenheit
Seiner Excellenz des Herrn Staatsministers für das Kirchen- und Schulwesen, Dr. v. Sarwey,
durch Veröffentlichung des Ergebnisses der Preisbewerbung vom Jahre 1885 und durch eine
Rede von Professor Zeman über „das Eisen und seine Darstellung“ begangen worden.
Allgemeine Verhältnisse der Anstalt, Organisations- und
Unterrichtsfragen.
Nachdem die neuen „organischen Bestimmungen für das Polytechnikum“ vom
17. Juni 1885 in 8 10 I. d. den Abiturienten der humanistisehen Gymnasien die Berechtigung
zum Eintritt in sämtliche Fachschulen als ordentliche Studierende definitiv gewährt haben, wurde
für diese Abiturienten ein besonderer Studienplan aufgestellt und für diejenigen Unterrichtsfächer,
welche sie am Polytechnikum nachzuholen haben, Fürsorge getroffen. Dieser Studienplan umfasst
zwei Semester, erstreckt sich auf niedere Analysis, Trigonometrie, descriptive Geometrie, analytische
Geometrie, Experimentalphysik, Freihandzeichnen und Bau- bezw. Maschinenzeichnen (neben Empfehlung
des englischen und französischen Sprachunterrichts) und ist so eingerichtet, dass die Gymnasialabiturienten
vom dritten Semester ab dem Studienplane der Abiturienten von Realgymnasien
und Realanstalten folgen können; das Nähere hierüber wird das Programm für 1886/87 enthalten.
Die Architekturfachschule hat, um die mittelalterliche Baukunst noch eingehender, als
bisher, berücksichtigen zu können, ihren Studienplan von 6 auf 7 Semester ausgedehnt; eine Verlingerung
der Studienzeit ergiebt sich hieraus thatsächlich nicht, da schon seither die erste Staatsprüfung
und die Diplomprüfung im Hochbaufache im Frühjahre stattgefunden haben.
In Verbindung mit einer Revision des Studienplans der Maschineningenieurfachschule
wurde an derselben ein Vortrag über „Kinematik“ neu eingeführt und der seit mehreren Jahren ausgefallene
Vortrag über „Fabrikanlagen“ wieder aufgenommen.
Um die Vorschriften über die Diplomprüfung an der Maschineningenieurfachschule mit den
Bestimmungen für die erste Staatsprüfung im Maschinenfache vollkommen in Übereinstimmung zu
bringen und um den Studierenden der Elektrotechnik Gelegenheit zu Erwerbung eines Diploms in
diesem Fache zu bieten, wurde mit Genehmigung des K. Kultministeriums vom 1. Juni 1886 ein
neues Statut für die Diplomprüfungen an der Fachschule für Maschineningenieurwesen
erlassen, welches folgendermassen lautet: