Full text: Jahres-Bericht des Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1885-86 (1885)

  
   
  
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IT. Für Ingenieure der Elektrotechnik: 
Die unter Ziffer I bezeichneten Gegenstände mit der Massgabe, dass an die Stelle des Prüfungsfachs 
Nro. 7 (Eisenbahnoberbau, Bau eiserner Brücken und sonstiger Eisenkonstruktionen) eine Prüfung 
in dem Fache der speziellen Elektrotechnik tritt. 
$ 6. 
Die Prüfung ist in sämtlichen Fächern schriftlich beziehungsweise graphisch, und mündlich. 
§ 7. 
Die Prüfungskommission bestimmt bei jeder Aufgabe für die schriftliche Prüfung, ob und welche Hilfs- 
mittel bei der Lósung benützt werden dürfen. 
Ein Kandidat, welcher sich einer Verletzung dieser Bestimmung schuldig macht, wird, ‚wenn, dieselbe im 
Laufe der Prüfung entdeckt wird, durch Ausspruch der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen; wenn 
x Verfehlung erst später zur Anzeige kommt, so wird ihm kein Prüfungszeugnis ausgestellt, oder das bereits aus- 
gestellte wieder abgenommen, 
Gleiche Ahndung trifft diejenigen Kandidaten, welche wührend der Prüfung andern in irgend einer Weise 
zur Lósung der gegebenen Fragen und sonstigen Aufgaben behilflich sind, oder von andern solche Hilfe annehmen. 
$8. 
Die bei der Prüfung als befáhigt erkannten Kandidaten erhalten ein von der Direktion ausgestelltes und 
on sámtlichen -Kommissionsmitgliedern unterscehriebenes Diplom, welches die Klasse der von dem Kandidaten be- 
enen Befähigung angiebt, ausserdem eine Abschrift des Diploms mit Angabe der in den einzelnen Fächern: erhal- 
tenen Prüfungsnoten. 
8:9. 
In den Diplemen werden die Befühigungsstufen nach drei Klassen: 
Klasse I (obere), 
Klasse II (mittlere), 
Klasse IIT (untere), 
ichnet. Jede Klasse zerfällt in zwei Unterabteilungen a und b. wodurch die Annäherung an eine höhere oder 
rigere Klasse ausgedrückt wird. 
  
   
  
  
$ 10 
S Ve 
Vor Beginn der Prüfung ist von jedem zugelassenen Kandidaten eine zur Deckung der Kosten bestimmte 
Prüfungsgebühr von 30 £4 zu entrichten; für das Diplom wird die im Sportelgesetz vom 24. März 1881, Tarif 
Nr. 56. II. 4 bestimmte Sportel von 3 Æ für die K. Staatskasse erhoben. 
Sif 
Wer die erste Staatsprüfung im Maschinenfache bestanden oder das Diplom als Ingenieur des Maschinen- 
wesens erworben hat, kann durch Ablegung einer Ergünzungsprüfung in Elektrotechnik das Diplom als Ingenieur 
der Elektrotechnik: erlangen. 
§ 12. 
Für diese Ergünzungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 20 4 zu entrichten, neben der gesetzlichen 
Sportel von 8 ./ für das Zeugnis (vgl. $ 10). 
Gleichzeitig wurde zu Vollziehung dieses Statuts eine Prüfungs-Instruktion folgenden 
Inhalts aufgestellt: 
$ 1. 
Zu Anfang des Wintersemesters werden durch die Direktion diejenigen Studierenden, welche sich an einer 
Fachprüfung beteiligen wollen, aufgefordert, ihre Meldungseingaben bis zum 1. Januar bei der Direktion einzureichen. 
    
    
  
  
  
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
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