Durch Höchste Entschliessung Seiner Königlichen Majestät vom gleichen Tage wurden die
Frühjahrsferien an der Technischen Hochschule dahin neu geregelt, dass dieselben künftig, und
zwar mit Wirkung vom Frühjahr 1892 an, vom 15. März bis 15. April und, wenn die Osterfeiertage
nicht innerhalb dieses Zeitraums fallen, vom 15. März bis Osterdienstag stattfinden.
Das Preisstatut vom 11. Juli 1876 wurde in Rücksicht auf die seither eingetretenen
Änderungen aufgehoben und mit Genehmigung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens
durch ein neues Statut vom 19. Januar 1892 ersetzt.
Die mehrjährigen Verhandlungen in Betreff neuer Vorschriften für die Staatsprüfungen
im Baufache haben ihren Abschluss gefunden: am 13. April 1892 haben Seine Königliche Majestät
der Königlichen Verordnung betreffend die Staatsprüfungen im Baufache die Sanktion erteilt.
Im Anschlusse hieran sind unterm 10. Mai 1892 die Verfügung des K. Ministeriums des Kirchenund
Schulwesens, betreffend die an der Technischen Hochschule in Stuttgart abzuhaltende mathematischnaturwissenschaftliche
Vorprüfung für Kandidaten des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieurfachs,
und unterm 13. Juni 1892 die Verfügungen der K. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten,
Abteilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen, betreffend die Vornahme der ersten
bezw. zweiten Staatsprüfung in den genannten Fächern, ergangen.
Nach diesen Bestimmungen ist die Vorprüfung nunmehr auch für die Kandidaten des
Hochbaufaches eingeführt.
In Beziehung auf die Übergangszeit ist in 8 22 der K. Verordnung vom 13. April 1892
folgendes bestimmt:
„Die gegenwärtige Verordnung tritt in der Weise in Wirksamkeit, dass erstmals
im Herbst 1893 die Vorprüfung und im Frühjahr 1895 die erste und zweite Staatsprüfung
nach den Bestimmungen dieser Verordnung vorgenommen werden.
Im Frühjahr 1892, 1893 und 1894, sowie im Herbst 1892, 1893 und 1894 wird
nochmals nach den Vorschriften der seitherigen Verordnungen geprüft."
Die Kóniglichen Verordnungen vom 4. November 1872, vom 22. Juni 1876, vom 13. April 1881
und vom 10. Januar 1884, betreffend die Staatsprüfungen im Baufache, und vom 20. Mai 1883, betreffend
die Staatsprüfungen im Maschinenfache treten mit den bezeichneten Zeitpunkten ausser Kraft.
Um den an der Technischen Hochschule studierenden Kandidaten des realistischen
Lehramts Anhaltspunkte für die Einrichtung ihrer Studien zu geben, sind an den Abteilungen für
Mathematik und Naturwissenschaften und für allgemein bildende Fächer auf sechs Semester berechnete
Studienpläne aufgestellt und zunächst für das Studienjahr 1892/93 zur versuchsweisen Einführung
genehmigt worden und zwar:
a) für Reallehramtskandidaten,
b) für Professoratskandidaten mathematisch-naturwissenschaftlicher Richtung,
c) für Professoratskandidaten sprachlich-historischer Richtung,
Einen zwingenden Charakter haben diese Studienpläne, wie die bereits an auderen Abteilungen
bestehenden, nicht.
Auf die Anregung des Lehrers für Dampfmaschinen, Dampfkessel ete., Professors Bach, sind,
zunächst versuchsweise, Einrichtungen getroffen worden, welche den Studierenden des Maschinen-Ingenieurwesens
während der Osterferien Gelegenheit bieten, unter Anleitung eines Lehrheizers
Dampfkesselfeuerungen als Heizer zu bedienen, Die ersten diesbezüglichen Übungen und