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Allgemeine Verhältnisse der Hochschule. Organisations-
und Unterrichtsfragen.
Ueber die Verleihung des Promotionsrechts an die Technische Hochschule wurde oben ge-
sondert berichtet. Im Anschluss daran ist die Promotionsordnung für die Erteilung der Würde eines
Doktor-Ingenieurs mitgeteilt.
Durch Allerhöchste Entschliessung vom 22. Januar 1900 haben Seine Königliche Majestät
genehmigt, dass die in den organischen Bestimmungen der Technischen Hochschule vom 17. Juni
1885 (Reg.-Blatt Seite 281ff.) für die leitenden Organe der Anstalt gebrauchten Bezeichnungen:
„Direktor, Lehrerausschuss, Lehrerkonvent“ durch die Benennungen:
„Rektor, Senatsausschuss, Senat“
ersetzt werden. Diese Entschliessung wurde am 25. Februar 1900, dem Geburtsfeste Seiner Majestät
des Königs, veröffentlicht.
Gelegentlich der Besetzung der erledigten Professur für Botanik und Pharmakognosie wurde
die Lehraufgabe des Vertreters dieser Fächer folgendermassen bestimmt: Botanik durchs ganze Jahr
4 Stunden; Botanische Exkursionen im Sommer 3 Stunden; Pharmazeutische Botanik im Sommer
2 Stunden; Pharmakognosie im Winter 2 Stunden; Mikroskopische Übungen im Winter und Sommer
4 Stunden; Pharmakognostische Übungen im Winter und Sommer 2 Stunden; Praktikum für tech-
nische Mikroskopie durchs ganze Jahr 3 Stunden.
Auch bei der Wiederbesetzung der Professur für Wassermotoren etc. fand eine Änderung
der Lehrverpflichtung des Inhabers dieser Lehrstelle statt. Der neue Professor hat zu den Vorträgen
und Übungen über Wassermotoren und dem von 3 auf 2 Stunden reduzierten Vortrag über Fabrik-
anlagen die Maschinenkunde mit 4 Stunden Vortrag im Winter und 4 Stunden Übungen im Sommer
zu übernehmen, wogegen die Schattenkonstruktionen und Perspektive vom Studienjahr 1900/1901
an auf den Hilfslehrer der Maschineningenieurabteilung übergehen, der dagegen die Maschinen-
kunde an den ersteren abgiebt. Die Lehraufgabe des Hilfslehrers umfasst jetzt: Maschinen-
zeichnen, Schattenkonstruktionen und Perspektive für Maschineningenieure, Pumpen.
Der Vortrag über Zoologie wurde von 3 auf 4 Stunden ausgedehnt.
Zur Abhaltung eines lstündigen Praktikums: Einführung in die Kenntnis der Rechtsverhält-
nisse zwischen gewerblichem Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Besprechung von Fállen aus der
Praxis je im Wintersemester, erstmals im Studienjahr 1900/1901, wurde Lehrauftrag erteilt und
das Fach dem Studienplan der Maschineningenieurabteilung eingefügt. Der Unterricht im Turnen
ist seit Neujahr 1900 versuchsweise von 2 auf 4 Abende mit je 2 Stunden ausgedehnt.
Dem bisherigen |. Assistenten der Materialprüfungsanstalt wurde aus dienstlichen Rücksichten
die Bezeichnung Betriebsingenieur beigelegt.
Im Hinblick auf die Besuchsziffern wurde von dem K. Ministerium des Kirchen- und Schul-
wesens zunächst provisorisch genehmigt, dass bei den Übungen zur Hochbaukunde im Sommersemester
1900 ein Assistent und bei dem elektrotechnischen Institut vom 15. April 1900 bis 31. März
1901 ein zweiter Assistent verwendet werde,
Bezüglich des von den Studierenden zu entrichtenden Unterrichtsgelds tritt mit Wirkung
vom 1. Oktober 1900 eine mässige Erhöhung ein. Dasselbe beträgt demnach für das Semester ohne