fullscreen: Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1906, Jg. 5)

Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Heft 1. 
Beamten, Die Aussetzungen der Regierung beruhen 
nur auf irrigen Voraussetzungen. 
Auf Anregung des Verteidigers teilt Bürger- 
meister Dr. v. Borscht mit, daß Will vom Magistrat 
bei seinem Abgange ein ausgezeichnetes Zeugnis 
erhalten habe. Dieses Zeugnis bezieht sich ledig 
‘ich auf die technischen Leistungen des Angeklagten. 
Auf den Vorwurf des Angeklagten, daß der Zeuge 
and Baurat Uppenborn auf frühere Angriffe des 
Angeklagten nicht reagiert hätten, so kam das davon, 
daß die Angelegenheit zur damaligen Zeit behufs 
Untersuchung der Regierung vorlag. . 
Der Verteidiger fragt, ob der Nebenkläger 
nicht beim Magistrat beantragt habe, gegen Will 
keine Untersuchung einzuleiten. 
Baurat Uppenborn erwidert, da Will nicht 
länger zu halten gewesen sei, eine Entlassung aber 
unnötige Arbeit gemacht hätte, sei von ihm (Uppen- 
born) lediglich die Kündigung beantragt worden. 
Von einem Strafantrage gegen das »Alldeutsche 
Tagblatt« wurde aus finanziellen Erwägungen abge 
sehen. 
Sechster Verhandlungstag. 
Den Geschworenen wurden drei Fragen vor- 
gelegt, die auf ein Vergehen der verleumderischen 
Beleidigung, mildernde Umstände, und einfache 
Beleidigung, begangen durch die Presse, lauteten. 
Sodann begannen die Plaidoyers. 
Staatsanwalt Müller begründete zunächst die 
Anklage. Es gelte, von dem Ehrenschilde eines 
pflichttreuen Beamten einen Fleck zu tilgen, der 
zich durch die Ausstreuungen des Angeklagten 
Will und dadurch festgesetzt hat, daß man ge- 
wöhnlich bei derartigen Anlässen der Meinung ist, 
3fwas müsse doch an der Sache sein. Diese An- 
2ahme sei aber durch die Verhandlung vollständig 
zerstört worden. Will sei unter dem Druck der 
Wahrheit zusammengebrochen und das beweise seine 
Schuld besser als jeder andere Beweis. Will habe 
schon wiederholt Versöhnungsversuche gemacht, 
lie keinen Bestand hatten. Eine Garantie, daß 
zeine unberechtigten Angriffe ein Ende nehmen, 
diete nur die Entscheidung der Geschworenen, die 
äich hoffentlich von dem Angeklagten nicht täuschen 
assen werden. In seinem weiteren Expose, in dem 
ar mit den schärfsten Worten die empörende Hand- 
ungsweise des Angeklagten geißelt, gibt der Staats- 
ınwalt nochmals ein Gesamtbild, wie es die sechs- 
ägige Verhandlung zutage gefördert hat. Zum 
Schlusse kommt er zu dem Antrage, die Geschwo- 
renen möchten auf jeden Fall die auf verleum- 
derische Beleidigung lautende Frage bejahen 
and dem Angeklagten in Anbetracht seines Bil: 
dungsgrades und der Niederträchtigkeit seiner Hand- 
kläger vorschlug, diese Bemerkung entweder zu 
streichen oder auszuradieren. Zeuge meint, Will 
habe zu der Annahme einer Mehrzahlung von 
835877 4 nur kommen können, wenn er einen Teil 
der Lieferungen der Schuckert-Werke nicht berück: 
sichtigte. Die Gemeinde war für alle Fälle mit 
einer Kaution der Firma Schuckert in der Höhe 
von 69000 4 gedeckt. Um sich von der Unbe- 
gründetheit seiner Anschuldigungen zu überzeugen 
habe Baurat Uppenborn dem Angeklagten alle ge 
wünschten Akten zur Verfügung gestellt. 
Rechtsanwalt Anton Gänßler fragt, warum 
der Staatsanwalt in der Anklageschrift behauptet 
habe, die Überzahlung von 35877 4 habe eine 
zeitlang bestanden und sei auf ein Versehen zurück 
zuführen. 
Staatsanwalt Dr. Müller bemerkt, auf Grund 
des ihm vorliegenden Materials habe er zu keiner 
anderen Annahme kommen können; jetzt stehe er 
auf einem anderen Standpunkt. 
Als letzter Zeuge kam I. Bürgermeister Geh 
Hofrat Dr. Wilhelm v. Borscht zur Vernehmung 
Er teilt mit, daß Will auf Empfehlung des Baurates 
Uppenborn in den engeren Gemeindedienst aufge: 
nommen wurde, hierauf aber kein vertragsmäßiges 
Recht hatte; sein Gehalt (3030 4) war höher als 
der eines Beamten erster Klasse. Das Verhalten 
Wills hat in letzter Zeit mehrfach Veranlassung zu 
Beanstandungen gegeben. Er stattete u. a. gegen 
Uppenborn Anzeige wegen Mißbrauches der Dienst 
wohnung. Diese erwies sich aber als unhaltbar 
Trotz alle der Vorkommnisse wollte man den An 
geklagten dennoch halten, denn bis bei dem Magi 
strate München ein Beamter und noch dazu ein 
verheirateter entlassen wird, muß es schon weit ge 
kommen sein. Eines Tages wurde der Zeuge von 
einem Trambahnbeamten aufmerksam gemacht, daß 
Will in einer Streitsache zwischen der Stadtgemeinde 
München bzw. dem städtischen Elektrizitätswerke 
und der Trambahn-Aktiengesellschaft wegen Berech 
nung des abgegebenen Stromes dem Trambahn: 
direktor Dix Mitteilungen gemacht habe, die er im 
Interesse der Stadt unter k:nen Umständen hätte 
machen dürfen. Er halte den Passus in dem be- 
wußten Gutachten für eine Insubordination und er 
wundere sich, daß Uppenborn nicht zu ihm ge 
kommen sei und die Einleitung eines Verweises 
gegen den Angeklagten beantragt habe. Er schreibe 
dies nur der grenzenlosen Gutmütigkeit des Baurat 
Uppenborn zu. Es sei ausgeschlossen, daß sich 
dieser einen persönlichen Vorteil verschafft habe, 
wenn eine Überzahlung an die Firma Schuckert 
erfolgt sei, so treffe die Verantwortung nicht den 
Baurat Uppenbern, sondern den ihn informierenden
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.