Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Heft 1.
Beamten, Die Aussetzungen der Regierung beruhen
nur auf irrigen Voraussetzungen.
Auf Anregung des Verteidigers teilt Bürger-
meister Dr. v. Borscht mit, daß Will vom Magistrat
bei seinem Abgange ein ausgezeichnetes Zeugnis
erhalten habe. Dieses Zeugnis bezieht sich ledig
‘ich auf die technischen Leistungen des Angeklagten.
Auf den Vorwurf des Angeklagten, daß der Zeuge
and Baurat Uppenborn auf frühere Angriffe des
Angeklagten nicht reagiert hätten, so kam das davon,
daß die Angelegenheit zur damaligen Zeit behufs
Untersuchung der Regierung vorlag. .
Der Verteidiger fragt, ob der Nebenkläger
nicht beim Magistrat beantragt habe, gegen Will
keine Untersuchung einzuleiten.
Baurat Uppenborn erwidert, da Will nicht
länger zu halten gewesen sei, eine Entlassung aber
unnötige Arbeit gemacht hätte, sei von ihm (Uppen-
born) lediglich die Kündigung beantragt worden.
Von einem Strafantrage gegen das »Alldeutsche
Tagblatt« wurde aus finanziellen Erwägungen abge
sehen.
Sechster Verhandlungstag.
Den Geschworenen wurden drei Fragen vor-
gelegt, die auf ein Vergehen der verleumderischen
Beleidigung, mildernde Umstände, und einfache
Beleidigung, begangen durch die Presse, lauteten.
Sodann begannen die Plaidoyers.
Staatsanwalt Müller begründete zunächst die
Anklage. Es gelte, von dem Ehrenschilde eines
pflichttreuen Beamten einen Fleck zu tilgen, der
zich durch die Ausstreuungen des Angeklagten
Will und dadurch festgesetzt hat, daß man ge-
wöhnlich bei derartigen Anlässen der Meinung ist,
3fwas müsse doch an der Sache sein. Diese An-
2ahme sei aber durch die Verhandlung vollständig
zerstört worden. Will sei unter dem Druck der
Wahrheit zusammengebrochen und das beweise seine
Schuld besser als jeder andere Beweis. Will habe
schon wiederholt Versöhnungsversuche gemacht,
lie keinen Bestand hatten. Eine Garantie, daß
zeine unberechtigten Angriffe ein Ende nehmen,
diete nur die Entscheidung der Geschworenen, die
äich hoffentlich von dem Angeklagten nicht täuschen
assen werden. In seinem weiteren Expose, in dem
ar mit den schärfsten Worten die empörende Hand-
ungsweise des Angeklagten geißelt, gibt der Staats-
ınwalt nochmals ein Gesamtbild, wie es die sechs-
ägige Verhandlung zutage gefördert hat. Zum
Schlusse kommt er zu dem Antrage, die Geschwo-
renen möchten auf jeden Fall die auf verleum-
derische Beleidigung lautende Frage bejahen
and dem Angeklagten in Anbetracht seines Bil:
dungsgrades und der Niederträchtigkeit seiner Hand-
kläger vorschlug, diese Bemerkung entweder zu
streichen oder auszuradieren. Zeuge meint, Will
habe zu der Annahme einer Mehrzahlung von
835877 4 nur kommen können, wenn er einen Teil
der Lieferungen der Schuckert-Werke nicht berück:
sichtigte. Die Gemeinde war für alle Fälle mit
einer Kaution der Firma Schuckert in der Höhe
von 69000 4 gedeckt. Um sich von der Unbe-
gründetheit seiner Anschuldigungen zu überzeugen
habe Baurat Uppenborn dem Angeklagten alle ge
wünschten Akten zur Verfügung gestellt.
Rechtsanwalt Anton Gänßler fragt, warum
der Staatsanwalt in der Anklageschrift behauptet
habe, die Überzahlung von 35877 4 habe eine
zeitlang bestanden und sei auf ein Versehen zurück
zuführen.
Staatsanwalt Dr. Müller bemerkt, auf Grund
des ihm vorliegenden Materials habe er zu keiner
anderen Annahme kommen können; jetzt stehe er
auf einem anderen Standpunkt.
Als letzter Zeuge kam I. Bürgermeister Geh
Hofrat Dr. Wilhelm v. Borscht zur Vernehmung
Er teilt mit, daß Will auf Empfehlung des Baurates
Uppenborn in den engeren Gemeindedienst aufge:
nommen wurde, hierauf aber kein vertragsmäßiges
Recht hatte; sein Gehalt (3030 4) war höher als
der eines Beamten erster Klasse. Das Verhalten
Wills hat in letzter Zeit mehrfach Veranlassung zu
Beanstandungen gegeben. Er stattete u. a. gegen
Uppenborn Anzeige wegen Mißbrauches der Dienst
wohnung. Diese erwies sich aber als unhaltbar
Trotz alle der Vorkommnisse wollte man den An
geklagten dennoch halten, denn bis bei dem Magi
strate München ein Beamter und noch dazu ein
verheirateter entlassen wird, muß es schon weit ge
kommen sein. Eines Tages wurde der Zeuge von
einem Trambahnbeamten aufmerksam gemacht, daß
Will in einer Streitsache zwischen der Stadtgemeinde
München bzw. dem städtischen Elektrizitätswerke
und der Trambahn-Aktiengesellschaft wegen Berech
nung des abgegebenen Stromes dem Trambahn:
direktor Dix Mitteilungen gemacht habe, die er im
Interesse der Stadt unter k:nen Umständen hätte
machen dürfen. Er halte den Passus in dem be-
wußten Gutachten für eine Insubordination und er
wundere sich, daß Uppenborn nicht zu ihm ge
kommen sei und die Einleitung eines Verweises
gegen den Angeklagten beantragt habe. Er schreibe
dies nur der grenzenlosen Gutmütigkeit des Baurat
Uppenborn zu. Es sei ausgeschlossen, daß sich
dieser einen persönlichen Vorteil verschafft habe,
wenn eine Überzahlung an die Firma Schuckert
erfolgt sei, so treffe die Verantwortung nicht den
Baurat Uppenbern, sondern den ihn informierenden