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und Vorratskeller können unter dem Sockelgeschoss angeordnet werden.
Die Entwässerung des Marktplatzes, des Hofes des Rathauses und
der Gasse westlich demselben erfolgt nach dem Rheydter Bach.
II. Erdgeschoss.
I. I Raum für die Stadtkasse nebst Warteraum 50 qm. —-
2. I Raum für die Sparkasse nebst Warteraum 50 qm, — 3. 2 ge-
trennte Räume für die Geldschränke der beiden Kassen und für die
geldwerten Papiere der Sparkasse, feuersicher gewölbt, zusammen
20 qm. — 4. I Raum für den Vorstand der Sparkasse 28 qm.
(Nr. 1—4 möglichst zusammenliegend.) — 5. 5 Räume für das
Polizeiamt und zwar je einen für die beiden Polizei-Kommissare zu
22 qm, für die beiden Polizei-Sekretariate je 30 qm und für das
Wartezimmer 20 qm = zusammen 124 qm. — 6. I Polizeiwacht-
stube mit Aufenthalt für den Pförtner 34 qm. — 7. 1 Raum für
das Meldeamt nebst Warteraum 34 qm. — 8. ı Raum für die
Steuer- und Finanz-Verwaltung 30 qm. — 09. I Raum daneben für
Vernehmung in Steuersachen; dieser Raum muss mit dem unter 8
bezeichneten in Verbindung stehen, 20 qm. — 10. I Raum für die
Invaliditäts-, Alters- und Krankenversicherung mit Warteraum 32 qm.
— II. 2 Räume für einen anzustellenden Polizeiinspektor nebst
Sekretär; Grösse nach Verhältnis der übrigbleibenden Fläche,
wenigstens aber 45 qm.
Die unter. 1, 2, 3, 5, 8, 10 und. 11 angegebenen Räume sind
dem Publikum leicht zugänglich zu machen.
III. Erstes Obergeschoss.
I. I Sitzungssaal der Stadtverordneten, ausreichend für vier
Verwaltungsbeamte und 30 Stadtverordnete, Vertreter der Presse und
das Publikum; der Raum für letzteres kann auch auf einer Galerie
angeordnet werden, 150 qm. — 2, ı Kommissions-Sitzungszimmeı
für 16—18 Personen 40 qm. In diesem Zimmer sind Wandschränke
zur Aufnahme städtischer Altertümer einzubauen. — 3. ı Vorzimmer
zu den beiden vorbenannten Räumen als Kleiderablage für die
Stadtverordneten und zwischen den beiden vorbenannten Räumen
liegend 26 qm. — 4. I Amtszimmer für den Bürgermeister 32 qm.
— 5. 1 Vorzimmer dazu 18 qm. — 6. I Zimmer für den Stadt-
sekretär neben dem Vorzimmer zu Nr. 5 26 qm. Das Zimmer des
Stadtsekretärs ist ungeachtet des Vorzimmers in unmittelbare Ver-
bindung mit dem Zimmer des Bürgermeisters zu bringen. — 7. 2 zwei-
fenstrige Zimmer als Diensträume für die Beigeordneten 60 qm.
(Diese Räume müssen durch Anbringung von Zwischenwänden zu
4 einfenstrigen Zimmern ausgestaltet werden können.) — 8. ı Zimmer
für die Kanzlei, möglichst neben dem Zimmer Nummer 6 36 qm.
— 9. 1 Zimmer für die Registratur 36 qm. — 10. ı Zimmer für
den Standesbeamten, nahe dem Zimmer Nr. 6 25 qm. — 11. ı Vor-
und Wartezimmer für das Publikum leicht zugänglich 25 qm. —
12. I Trauzimmer zugänglich von Zimmer No. 10 25 qm. —
13. I Raum für die Armehverwaltung 26 qm. — 14. ı Zimmer
für das Archiv mit feuersicher gewölbter Decke 20 qm.
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