Front nach der Limitenstrasse in vortrefflicher Weise ausgebildet.
Die Kostensumme hat der Verfasser richtig zu 240000 Mark ermittelt.
Nach dieser Beurteilung schritt das Preisgericht zu einer ein-
gehenden Beratung und Beschlussfassung über die zu verteilenden
Preise. Es ande der erste Preis einstimmig zuerkannt dem Entwurfe
‚Nr... 3 „Fix und fertig“. Mit sechs gegen eine Stimme wurde der
Zweite Preis dem Entwurf Nr. 44. mit dem Motto ‚94‘, mit‘ allen
Stimmen ‚der dritte Preis dem Entwurf Nr. 73 mit dem Kennspruch:
„Gehst um Rat du‘ in dies Haus, komm zur That gefasst heraust
zugesprochen.
Schliesslich vereinigten sich sämtliche Mitglieder des Preisgerichts
in Anerkennung der ungewöhnlich grossen Menge von künstlerischer
4. und technischer Arbeit, welche auf “Grund des ‚Preisattsschreibens in
den 73 Entwürfen der Stadt Rheydt zur Verfügung gestellt ist, zu
dem dringenden Wunsche, es möge der Stadtverordneten- V ersammlung
im Sinne der Bedingungen für die Preisbewerbung gefallen, die
folgenden beiden hervorragenden Entwürfe: Nr. 20 „Do ut des“ und
Nr, 29 „A—C“, welche eine besondere lobende E rwähnung verdienen,
zum Preise von je 500 Mark anzukaufen.
Die Eröffnung der den TE beigefügten Brief-
umschläge ergab nachbenannte Verfasser: Nr. 3: Heinrich Reinhardt
und Georg Süßenguth, Architekten in Berlin. Nr. 44: Emil Hagberg,
Architekt in Berlin. Nr. 73: R. Neuhaus und K. Schauppmeyer,
Architekten in Köln, Perlengraben 108. Nr. 20: Hermanns und
Riemann, Regierungsbaumeister in Elberfeld. Nr. 29: Schreiterer und
Below, Architekten in Köln.
Durch nachträgliche Entscheidung des Preisgerichts ist bestimmt
worden, dass der dem Architekten Emil Hagberg in. Berlin zuerkannte
IL. Preis von 1000 Mark auszufallen hat, weil der Genannte nicht
die nach dem Preisausschreiben geforderte Eigenschaft eines Ange-
hörigen des Deutschen Reiches besitzt und aus diesem Grunde frei-
willig auf die Auszahlung des Preises verzichtet hat. Auf Vorschl lag
des Preisgerichts ist dann der Entwurf des Architekten Hagberg zum
Preise von: 500;Mark angekauft, und jeder der beiden bisher zum
Ankauf empfohlenen Entwürfe der Architekten Schreiterer & Below
in Köln und Hermanns & Riemann in Elberfeld nachtr? iglich mit dem
Betrage von je 500 Mark ausgezeichnet worden. Diesem Beschluss
der Stadtverordneten: Versammlung haben alle Beteiligten, insbesondere
auch: die Verfasser des an dritter Stelle preisgekrönten Entwurfs,
zugestimmt. Durch ferneren Beschluss der Stadtverordneten- Ver-
sammlung soll allen Teilnehmern an dem Wettbewerb ein Dank-
schreiben ‚in urkundlicher Form ausgehändigt werden.
Zur Erlangung eines endgiltigen Entwurfs hat die Stadtgemeinde
die Herren Beinhar dt & Süßenguth in Berlin und Neuhaus & Schaupp-
meyer in Köln zu einem engeren Wettbewerb aufgefordert, dessen
Entwürfen‘ die Grundrisse der erstgenannten und die Fassaden der
letztgenannten Herren in‘ ihren. Arbeiten . des Hauptbewerbes zu
Grunde zu legen ‚sind.