hinsichtlich dessen Anordnung Vorschriften nicht gegeben werden.
In demselben ist der nötige Raum für ein Geläute von 3 Glocker
vorzusehen, sowie die Uhrkammer.
C. Architektonische Gestaltung. Der Baustil bleibt frei-
gestellt. Das Bauwerk soll einen kirchlich würdigen, monumentalen
Eindruck hervorrufen und von edler Einfachheit zeugen, dem Grund-
satze der reformierten Kirche entsprechend. — Die Wahl der Bau-
materialien bleibt ebenfalls den Vorschlägen der Bewerber überlassen,
jedoch ist die Verwendung echter Materialien für die Aussenseiteı
in Aussicht zu nehmen. — Die Decke des Kirchenraumes ist Zı
wölben. Für völlig ausreichende Beleuchtung aller Teile des Bau-
werkes ist Sorge zu tragen; die Fenster dürfen durch die etwa anzu-
ordnenden Emporen nicht durchschnitten werden.
D. Innere Einrichtung. Besondere Rücksicht ist überall
eine gute Akustik zu nehmen, Eine Kuppelbildung grösserer H
im Inneren wird nicht gewünscht. — Der Kirchenraum soll durch
eine Centralheizung erwärmt werden, für deren Einrichtung Vorschläge
in den Zeichnungen wie im Erläuterungsbericht erwartet werden,
Die Anlage der Heizkammern, des Kohlengelasses, des Zuganges zu
diesen Räumen, die Art der Rauchabführung sind nicht ausser Acht
zu lassen. Sakristei und Warteraum sollen ausserdem durch Gasöfeı
geheizt werden. — Ein Altar ist nicht zu errichten, wie auch ein
erhöhter Chorraum nicht erforderlich ist. Die Kanzel ist SO anzu-
ordnen, dass unter bezw. vor ihr genügender Raum für die Auf-
stellung des Kommuniontisches (etwa I m : 2,50 m gross) verbleibt,
Vor letzterem müssen etwa 100 Konfirmanden auf beweglichen
Bänken Platz finden können. — Die Anordnung, wie überhaupt die
Verteilung des Gestühles mit den festen Sitzplätzen im Schiff und auf
den Emporen muss aus den Zeichnungen deutlich hervorgehen.
E. Baukosten. Zur Ausführung des Baues stehen 250000 Mk.
zur Verfügung, wobei nur die Kosten für Beschaffung der Orgel, der
Uhr und des Geläutes ausgeschlossen sein sollen. Entwürfe, die nach
der Art des Preisgerichtes zu diesem Höchstbetrage nicht ausführbar
erscheinen, werden bei der Preisverteilung nicht berücksichtigt. —
Es ist ein revisionsfähiger Kostenüberschlag beizubringen, in welchem
sowohl nach dem Quadratinhalt der bebauten Fläche, als auch nach
dem Rauminhalt — gemessen vom Gelände bis zur Oberkante des
Hauptgesimses — die verschiedenen Baumassen zu ermitteln und die
Baukosten nach Einheitssätzen zu berechnen sind, Eine Prüfung der
Mafse und der Ausrechnung wird vor Zusammentritt des Preisgerichtes
stattfinden,
F. Anforderungen. An Zeichnungen werden verlangt a) ein
Lageplan im Mafsstabe 1: 500 mit Angabe der Gartenanlagen, Wege
und Vorfahrten, in Anlehnung an den allen Bewerbern dieses Preis-
ausschreibens zuzufertigenden Lageplan im Mafsstabe 1 : 1000. Die
überhaupt‘ zur Verfügung stehende Fläche von 1500 qm ist darin